Dies ist eine Diskussion zu Kaution innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kaution Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Kaution Ist keine Betriebskostenabrechnung gegeben, bzw. zu erwarten muss der V nach Vertragsende und bei mangelfreier Abnahme die zu verzinsende Kaution unverzüglich zurückgeben! Bei zu erwartender NK-Abrechnung, wie auch bei sonstigen Ansprüchen aus der Mietsache gewährt man eine angemessene (abrechenbare) Frist. So gesehen hat sich die Rechtssprechung hierzu nicht revolutionär verändert. Passt ja auch, so ich denke! Problem ist doch nur, dass sich viele Vermieter dennoch erst nach mehrmaliger Aufforderung bewegen lassen. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kaution Zitat:
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| AW: Kaution Danke! Die von Mietern gern gewünschte Praxis wie ungefähr im Anfangsbeitrag stehend à la "nach Wohnungsabnahme am besten gleich die ganze Kaution in bar auf die Hand zurück" gehört Gott sei Dank der Vergangenheit an. Leider meinen viele das wäre noch so durchsetzbar. |
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| AW: Kaution Zitat:
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| AW: Kaution Zitat:
Muss spätestens und nicht muss, weil sich das anhört als müsste er erst nach 6 Monaten auszahlen...
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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