Dies ist eine Diskussion zu Kaution innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kaution |
| |||
| AW: Kaution Nein, die Kaution kann auch erst nach max. 6 Monaten ausbezahlt werden. Hierbei kann aber nicht alles einbehalten werden. Nur ein Teil für noch evtl angefallene Nebenkostennachzahlungen!
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
| |||
| AW: Kaution Zitat:
Muss!!! Missverständliche Aussage! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Kaution Zitat:
Ein Absoluter Zeitrahmen ist nicht hinreichend bestimmt. Lies auch dies: Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
| |||
| AW: Kaution Nun, dieses Urteil von 1987 is aber schon a bisserl alt. ;-) Da gibts schon noch ein paar aktuellere. |
| |||
| AW: Kaution Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
| |||
| AW: Kaution aus Mieterverein-Hamburg: Kaution - Nebenkosten: Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird (BGH, Urteil vom 18.1.2006, VIII ZR 71/05). Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998, MieterJournal 4/98 S.8). Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003). Das AG Ahrensburg unterscheidet zwischen der Abrechnungsfrist von 12 Monaten für die Betriebskostenabrechnung und anderseits der Frist für die Abrechnung der Kaution und kommt zu dem Ergebnis, dass der Vermieter sich mit der Nebenkosten-Abrechnung zwar 12 Monate Zeit lassen könne, aber nicht solange die Kaution zurückhalten dürfe. Über diese - also auch über einen Teileinbehalt für die Nebenkosten - müsse er abrechnen, sobald es ihm möglich ist (46 C 943/06, Beschluss vom 5.1.2007, MieterJournal 2007, 48). Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Kaution und was soll mir diese nette Urteilssammlung jetzt sagen? Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
| |||
| AW: Kaution Zitat:
Dass Du recht hattest, wie auch schon Libertin .... ich diesen auch nicht widersprach ..... Lediglich im Beitrag Nr. 2 waren mir zu viele "kann", zumal aus dem TE keine zu erstellende Betriebskostenabrechnung, bzw. NK Erwähnung fanden. Könnte somit auch davon ausgegangen werden, dass es eine Warmmiete incl. lt. Vertrag ist/war! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Kaution snibchi schrieb: Zitat:"Der BGH hat in einem Rechtsentscheid, BGH NJW 1987, 2372, dazu Stellung genommen und dort eine pauschale Frist von einem oder mehreren Monaten abgelehnt" Es ist ganz sicher nicht so, dass neuere Urteile nichts anderes sagen. Laut deren Aussage wird allein schon eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von mehreren Monaten für den Vermieter eingeräumt. Aber das hatten wir schon etliche Male hier angeführt. Gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sogar im Jahr o.g. Urteils nicht einmal geboren war. Daher schon etwas sehr angestaubtes Beispiel, welches man nicht so ganz unwidersprochen stehen lassen kann. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kaution | Mietrecht | 29.03.2010 14:43 |
| Kaution !! | Mietrecht | 04.02.2010 21:44 |
| Kaution | Mietrecht | 25.06.2008 18:15 |
| Help Kaution?? | Mietrecht | 04.04.2007 04:31 |
| WG Kaution einbehalt der Kaution weil der EX Mitbewohner seine Nebenkostennachzahlung | Mietrecht | 29.03.2007 10:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios