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Kauf einer vermieteten Wohnung zur Eigennutzung?

Dies ist eine Diskussion zu Kauf einer vermieteten Wohnung zur Eigennutzung? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 18.12.2004, 11:55
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Kauf einer vermieteten Wohnung zur Eigennutzung?

Für die Dauer von ca. 1,5 Jahren bezogen die Mieter (M) eine Mietwohnung. Kurz nach M's Einzug inserierte der Wohnungsbesitzer, Gleichzeitiger Bauträger und Besitzer des Wohnkomplex die Wohnung zum Verkauf an. Entweder zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage. Unzählige Angebote vom Vermieter und Besitzer an uns, diese Wohnung selber zu kaufen, lehnten M ab. So kam es dann, dass nach ca. 18 Monaten die Wohnung verkauft werden sollte. Die Käufer wollten selbst dort einziehen, den Kauf aber erst abwickeln, wenn M ausgezogen sind/wären. Das Mietrecht sagt nach M's Verständnis allerdings aus, dass eine Eigennutzung beim Kauf einer bewohnten Mietwohnung erst zwei Jahre nach Kaufdatum beantragt werden kann und somit auch das Wohnrecht zwei Jahre für uns galt. Frage 1: Ist das korrekt?

Natürlich wollten M Problemen aus dem Weg gehen und sind auf Wohnungssuche gegangen. Nach 2-3 Monaten hatten M eine Alternative. Um eine Doppelbelastung für den von M nicht gewollten oder gar verschuldeten Auszug aus der alten Wohnung und dem Einzug in die neue Wohnung zu vermeiden, ließen M sich einen selbst aufgesetzten Vertrag vom damaligen Verkäufer und noch Besitzer der Wohnung unterschreiben, dass die M freiwillig ausziehen, aber ab diesem Zeitpunkt der Vermieter keinerlei Kosten mehr an die M weitergeben kann. Nun möchte der damalige Besitzer die Nebenkosten und Renovierungskosten von M ersetzt haben. Notfalls vor Gericht. Frage 2: Ist er im Recht? Ist M's Vertrag über den freiwilligen Auszug aus der Wohnung nichts Wert? Das ganze ist über ein Jahr her. Frage 3: Was können die M tun, außer Unmengen an Geld für einen Rechtsanwalt zu investieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2004, 10:22
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AW: Kauf einer vermieteten Wohnung zur Eigennutzung?

Hallo,

zunächsteinmal ist es wohl so, daß bei Verkauf eines Eigentums, dem neuen Besitzer ein Sonderkündigungsrecht zusteht, allerdings mit 3 monatiger Frist.
Wenn der Vertrag über den Kauf allerdings nicht abgewickelt wird, solange ihr noch darin wohnt, ist er noch nicht neuer Besitzer und somit müßte Euch der alte Besitzer kündigen, und das auch ohne Sonderkündigungsrecht, sondern einfach so, also z.B. aus Eigenbedarf.
Von einer zwei Jährigen Frist habe ich bisher noch nie was gehört (das meiste habe ich allerdings hier angelesen)

Nun zum gesonderten Vertrag.
Ich würde diesen so interpretieren, daß der Vermieter (also der jetzige Besitzer) sich damit bereit erklärt, auf die Mieteinnahmen bis zum Ende der Kündigungsfrist zu verzichten, was ihm z.B. zusteht, wenn er die Wohnung anschließend nicht wieder vermietet bekommt.
Diesen Vertrag halte ich für überflüssig, weil dies sowieso der Fall wäre, wenn die Wohnung direkt nach dem Auszug verkauft statt vermietet wird, es sei denn der Käufer hätte den Mietvertrag übernommen.

Auf die Pflicht der Renovierung bei Auszug, wenn diese im Mietvertrag festgelegt ist, verzichtet er damit meines Erachtens nicht und schon gar nicht auf die Nebenkosten, die sind ja nicht nach dem Auszug entstanden, sondern während der Mietzeit.

Ich denke, die Forderung des Vermieters ist rechtens und der Vertrag leider unnütz geschlossen.
Aber vielleicht kann man sich mit ihm noch wegen der Renovierung über den Kulanz-Weg einigen.
Wenn eine Renovierung zum Ausszug im Mietvertrag steht, dann ist die Wohnung bei Einzug ja renoviert gewesen, aber nach 1,5 jahren sicher nicht wieder renovierungsbedürftig.
Und des weiteren möchte sich der Käufer ja seine Wohnung, wenn er sie selber nutz, so einrichten, wie er möchte, Eure Pflicht zu renovieren bezieht sich aber nur auf streichen oder evt. tapezieren, bringt also dem Käufer nichts.
Demzufolge bringt es dem Mieter nichts, darauf zu bestehen, denn es bringt ihm keinen höheren Verkaufserlös.
Und ihr müßt Euch nicht darauf einlassen, erhöhte Renovierungskosten zu tragen, weil das zwischen Mieter und Käufer so ausgehandelt war.

Ich denke, mit ein wenig Geschick könnte man zumindest aus dieser Pflicht entlassen werden,
bei den Nebenkosten sehe ich allerdings keine Chance, wüßte auch nicht wie man das begründen sollte.

Alle Angaben allerdings ohne Gewähr

Gruß
Huutsch
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