Dies ist eine Diskussion zu Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Person A ist Hauptmieter und auch einziger Mieter einer Wohnung. Seine Lebensgefährtin B verbringt mehrere Tage in der Woche komplett in der Wohnung von Person A, zum Teil auch 4 oder 5 Tage, als sei es auch ihre Wohnung. Nun meint Vermieter M, B müsse auch als Hauptmieter eingetragen werden und an den Wasserkosten, die nach einem bestimmten Schlüssel abgerechnet werden, wird sie sich dann auch beteiligen müssen. Person A meint, dass Vermieter M das nicht verlangen kann. Wie sieht der Sachverhalt nun aus, besteht die Gefahr, dass Vermieter M verlangen kann, dass B auch Miete zahlt oder brauch sich A da keine Sorgen machen, auch wenn es vorkommen sollte, dass B eigentlich gar nicht mehr in Ihrer Wohnung wohnt, sondern nur noch bei A ist. Danke. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Lebenspartner können grundsätzlich zuziehen. Allerdings muss das dem Vermieter angezeigt werden. Miete wird nur für die Wohnung gezahlt, nicht für die Anzahl der Bewohner. Wenn die Umlagen nach Personenzahl abgerechnet wird, kann / muss der Vermieter tatsächlich auch B mit einbeziehen. dafür kann er auch genauere Angaben verlangen. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Der Vermieter kann die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Wohnung nicht untersagen. Die Miete kann deshalb auch nicht erhöht werden, wohl aber die Vorauszahlungen auf die verbrauchsabhängigen Nebenkosten. Die Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag kann der Vermieter nicht verlangen, auch wenn das für ihn Vorteile hätte: er hätte dann zwei Mieter, die für die Miete haften. Allerdings kann ein solcher neuer Vertrag mit beiden Partnern dann auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden, was sich im Trennungsfall schon mal als schwierig herausstellen kann. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Vielen Dank für die Antworten. Wie ist das, wenn die Nebenkosten nicht personenabhängig sind, die Anzahl der eingetragenen Personen die Nebenkosten also nicht erhöhen würde, muss der Einzug einer weiteren Person dann dem Vermieter angemeldet werden? Und wie verhält es sich, wenn die Lebensgefährtin nicht ganz einzieht, sondern nur einige Tage, z.B. 3 oder 4 Tage in der Woche in der Wohnung "wohnt". Ist es dann auch notwendig dies dem Vermieter zu sagen? Konkret: Wann wird ein Gast zum Mitbewohner, der sich dann auch an den Nebenkosten beteiligen muss. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Wenn es sich um Besuch handelt, der nicht länger als 3 Monate am Stück dauert, dann würde sich das, nach der momentanen Rechtsprechung, nicht auf irgendwelche Nebenkosten auswirken. Bei einem "Dauerbesuch" oder besser bei einer Aufnahme einer weiteren Person kann es zu Änderungen der Nebenkosten kommen. Wenn z.B. der Wasserverbrauch für die betreffende Wohnung über einen Wasserzähler abgerechnet würde, dann brauchte man sich darüber nicht zu unterhalten. Anders aber ist es natürlich bei der üblichen Abrechnung nach Quadratmetern. Hier könnte der Vermieter auf einer Anpassung bestehen. Aber insgesamt kann der Vermieter für den hier geschilderten Besuch keine Einschränkungen machen. Es spielt auch keine Rolle, ob dieser Besuch nun als Lebenspartnerin bezeichnet wird oder nicht. Besuch bleibt Besuch! |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Zitat:
Ansonsten stimme ich zu. Hier handelt es sich lediglich um Besuch.
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Kann ich das dann also so zusammenfassen, dass die Warmmiete bei Zuzug einer weiteren Person ausschließlich nur dann steigen dürfen, wenn die Nebenkosten im Mietvertrag von der Personenanzahl abhängt und nicht von der Wohnfläche oder ähnlich? Und dass es auch nur dann notwendig ist den Zuzug dieser weiteren Person beim Vermieter anzuzeigen? Dass die Stromkosten und Wasserkosten steigen werden, ist mir klar, gemeint sind nur die Verbräuche, die in den Nebenkosten nicht berücksichtigt sind. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Ein zusätzlicher Bewohner wäre dem Vermieter auf jeden Fall anzuzeigen bzw. die Erlaubnis einzuholen. In manchen Fällen (Lebensgefährte/in) dürfte diese normalerweise nicht verweigert werden. Neben den Betriebskosten, die direkt über die Personenzahl abgerechnet werden wäre es auch denkbar, dass der Vermieter wegen einer Person mehr die Vorauszahlungen für verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Warmwasser) im Voraus erhöhen möchte. Damit wäre er bei der Abrechnung besser gestellt. Ich bezweifle aber dass dies zulässig wäre, weil die Erhöhungen von Gesetz wegen nur aufgrund einer Abrechnung erfolgen dürfen. |
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Zitat:
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| AW: Kann Vermieter dauerhaften Gast rausschmeißen? Zitat:
Wenn Wasserkosten o.ä. in der Miete als Pauschale (d.h. darüber wird nicht abgerechnet) enthalten sind, dann kann der Vermieter eine Erhöhung der Miete verlangen. Der Einzug der Lebensgefährtin ist eine Überlassung des Wohnraums an Dritte im Sinne des § 553 BGB. Der Mieter muss dafür den Vermieter um Erlaubnis bitten, jedoch darf der Vermieter diese Erlaubnis im Regelfall nicht verweigern. Eine Aufnahme der Lebensgefährtin in den Mietvertrag kann der Vermieter dagegen nicht verlangen. |
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