Dies ist eine Diskussion zu Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Darf er das so ohne weiteres? Wer kommt für die Renovierungskosten (Loch in der Wand,Tapete u.s.w)auf? Geändert von Mike001 (05.03.2007 um 17:27 Uhr). |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Nein, das darf der Vermieter im Normalfall nicht verlangen, da er davon ausgehen musste, dass der Ofen bis zum Ende des Mietverhältnisses drinnen bleibt. Die Mieter sollten dem Verlangen nur nachgeben, wenn der Vermieter die Kosten trägt (evtl mit Vorschuss). Anderes Ergebnis nur, wenn sich nach dem Einbau des Ofens herausstellt, dass der Ofen die Mietwohung unzumutbar gefährdet. Dann ist das Entfernungsverlangen begründet, die Kosten trägt derjenige, der das Risiko hätte erkennen können. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Hallo gibt es eine schriftliche Genehmigung? Aus welchem Grund will der Vermieter seine Zustimmung jetzt zurück ziehen? Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Nein,es gab nur eine mündliche Vereinbarung. Zu den Gründen:Nehmen wir mal an es gab Streit über die Nebenkostenabrechnung. |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Mündliche Vereinbarung ist auch wirksam, nur gegebenenfalls schwerer zu beweisen. Ein glaubwürdiger Zeuge wäre nicht schlecht... Was die Nebenkostenabrechung mit dem Ofen zu tun haben soll, ist mir allerdings schleierhaft. Kann das weiter ausgeführt werden? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Hallo dann sollte man dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er am....seine mündliche Zusage zum Einbau des Ofens gegeben habe und diese Zusage ebenso bindend ist wie eine schriftliche. Auch mündliche Verabredungen/Zusagen haben rechtlichen Bestand. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Mit dem Ofen hat die Nebenkostenabrechnung natürlich nichts zu tun,aber es wurde eine detaillierte Nebenkostenabrechnung verlangt und dies schien dem Vermieter nicht zu passen,kurz darauf kam das Verbot des Ofens (vermutlich aus boshaftigkeit ohne plausible Begründung) |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein Wenn der Vermieter keinen Grund zum Widerruf hat, dann muss er sich an der gegebenen Erlaubnis festhalten lassen. Wie gesagt: Es wäre günstig für den Mieter, wenn er deren Bestehen beweisen kann. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein An Zeugen die diese mündliche Vereinbarung bestätigen können mangelt es nicht. Na dann kann einem Mieter also nicht willkürlich ein Verbot ausgesprochen werden. Das hört sich gut an. Danke für alle eure Antworten. Gruss Mike001 |
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