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Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Dies ist eine Diskussion zu Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 05.03.2007, 17:00
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Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Angenommen ein Mieter bekommt bei Einzug die Erlaubniss einen Kaminofen aufzustellen,was er dann auch macht.Der Vermieter selbst haut das Loch für das Kaminrohr in die Wand.Nach einem Jahr kommt der Vermieter auf die Idee, den Kaminofen wieder zu verbieten.
Darf er das so ohne weiteres? Wer kommt für die Renovierungskosten (Loch in der Wand,Tapete u.s.w)auf?

Geändert von Mike001 (05.03.2007 um 17:27 Uhr).
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Alt 05.03.2007, 17:41
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Nein, das darf der Vermieter im Normalfall nicht verlangen, da er davon ausgehen musste, dass der Ofen bis zum Ende des Mietverhältnisses drinnen bleibt. Die Mieter sollten dem Verlangen nur nachgeben, wenn der Vermieter die Kosten trägt (evtl mit Vorschuss). Anderes Ergebnis nur, wenn sich nach dem Einbau des Ofens herausstellt, dass der Ofen die Mietwohung unzumutbar gefährdet. Dann ist das Entfernungsverlangen begründet, die Kosten trägt derjenige, der das Risiko hätte erkennen können.
Gruß
Marcus
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Alt 05.03.2007, 18:28
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Hallo

gibt es eine schriftliche Genehmigung?
Aus welchem Grund will der Vermieter seine Zustimmung jetzt zurück ziehen?

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 18:32
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Nein,es gab nur eine mündliche Vereinbarung.
Zu den Gründen:Nehmen wir mal an es gab Streit über die Nebenkostenabrechnung.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 18:45
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Mündliche Vereinbarung ist auch wirksam, nur gegebenenfalls schwerer zu beweisen. Ein glaubwürdiger Zeuge wäre nicht schlecht... Was die Nebenkostenabrechung mit dem Ofen zu tun haben soll, ist mir allerdings schleierhaft. Kann das weiter ausgeführt werden?
Gruß
Marcus
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Alt 05.03.2007, 18:46
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Hallo

dann sollte man dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er am....seine mündliche Zusage zum Einbau des Ofens gegeben habe und diese Zusage ebenso bindend ist wie eine schriftliche.

Auch mündliche Verabredungen/Zusagen haben rechtlichen Bestand.

Gruß
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Alt 05.03.2007, 19:03
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Mit dem Ofen hat die Nebenkostenabrechnung natürlich nichts zu tun,aber es wurde eine detaillierte Nebenkostenabrechnung verlangt und dies schien dem Vermieter nicht zu passen,kurz darauf kam das Verbot des Ofens (vermutlich aus boshaftigkeit ohne plausible Begründung)
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Alt 05.03.2007, 19:15
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

Wenn der Vermieter keinen Grund zum Widerruf hat, dann muss er sich an der gegebenen Erlaubnis festhalten lassen. Wie gesagt: Es wäre günstig für den Mieter, wenn er deren Bestehen beweisen kann.
Gruß
Marcus
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  #9 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 19:50
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AW: Kaminofen in der Mietwohnung,mal ja,dann wieder nein

An Zeugen die diese mündliche Vereinbarung bestätigen können mangelt es nicht. Na dann kann einem Mieter also nicht willkürlich ein Verbot ausgesprochen werden. Das hört sich gut an. Danke für alle eure Antworten. Gruss Mike001
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