Dies ist eine Diskussion zu Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug Es ist erstaunlich, wie hier durch das Gericht die Schwerpunkte verschoben werden. Hausfriedensbruch - was solls? |
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug nana... ich geh davon aus, dass hier irgendwas verwechselt oder falsch verstanden wurde. |
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug Hier dürfte die Situation *vermutlich* die gewesen sein, dass der Richter von einem bereits stattgefundenen Auszug ausging. In diesem Fall liegt natürlich kein Hausfriedensbruch mehr vor. Allerdings ist da wahrscheinlich das Eis ziemlich dünn - was noch alles in der Wohnung verblieben sein darf, ohne den Auszug zu widerlegen, dürfte Auslegungssache sein... Grüße the-caver |
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug |
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug Zitat:
Wozu sollte denn sonst dieser Paragraf in das BGB aufgenommen sein? |
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| AW: Kalte Wohnungsräumung - Eigentum des Vermieters in der Wohnung - Gefahr im Verzug Dies hat die Anwältin des V auf den hypothetischen Fall geantwortet: Sehr geehrter Herr ________, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist, dürfen Sie die Wohnung betreten. Ich rate Ihnen, einen Zeugen mitzunehmen und gegebenefalls den Zustand der Wohnung zu fotografieren. Sollten nur noch wenige persönliche Sachen vorhanden sein, und Sie diese in einen Karton räumen bzw. im Keller abstellen wollen, so handelt es sich dabei um verbotene Eigenmacht und Hausfriedensbruch. Die diesbezüglichen Verfahren werden meistens jedoch wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer kleinen Geldbuße eingestellt. Einige Mieter behaupten sogar, dass der Vermieter Wertgegenstände entwendet hätte. Ich rate Ihnen daher, in jedem Fall einen Zeugen mitzunehmen und alles per Foto oder Video festzuhalten. Sollte die Küche nicht mehr da sein, bitte sofort Strafanzeige erstatten. Mit freundlichen Grüssen _____ |
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