Dies ist eine Diskussion zu Ist die Formulierung juristisch ausreichend??? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ist die Formulierung juristisch ausreichend??? V rechtfertigt dies mit der Begründung, ein Handwerker sei vor Ort gewesen (war abgesprochen, aber der Termin lag schon Monate zurück) und bei dieser Gelegenheit habe er den Zustand der Wohnung überprüft und dokumentiert. M kann beweisen, dass das (von einem Makler dann im Internet veröffentlichte Foto) definitiv NACH dem Handwerkertermin und NACH seiner ordentlichen Kündigung entstanden ist. M räumt die Wohnung vorzeitig und schickt V die Schlüssel per Einschreiben zu. Im Begleitschreiben listet M die Gründe für die fristlose Kündigung auf und schreibt: "Und das ist Grund genug für meine fristlose Kündigung" Ist diese Formulierung rechtlich ausreichend, oder wäre zwingend erforderlich gewesen: Hiermit kündige ich fristlos? |
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| AW: Ist die Formulierung juristisch ausreichend??? Der verwendete Satz ist nach meiner Einschätzung ausreichend für die fristlose Kündigung. Es reicht, dass der Wille zur fristlosen Kündigung eindeutig erkennbar ist. Eine bestimmte Wortwahl ist nicht vorgeschrieben. |
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| fristlose kündigung der wohnung, hausfriedensbruch |
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