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Inventar laut Übergabeprotokoll

Dies ist eine Diskussion zu Inventar laut Übergabeprotokoll innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 15:17
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Inventar laut Übergabeprotokoll

Folgender Sachverhalt: Ein Mietinteressent besichtigt eine noch vermiete Wohnung. Darin ist eine Küche mit erheblichen Mängeln zu sehen (stark verschmutzt mit Brandresten, teilweise defekt usw.) Laut Auskunft vor Ort ist die Küche jedoch nicht Mietgegenstand.

Der Interessent entscheidet sich für die Wohnung. Nun befindet sich die Küche jedoch noch in der Wohnung eingebaut mit den bestehenden Mängeln. Bei der Übergabe werden diese Mängel auch schriftlich fixiert und mitgeteilt, dass es ein Irrtum gewesen war, die Küche gehört mit zum Objekt. Ebenso ein löchriger Teppich auf dem Balkon.

Im Mietvertrag steht jedoch nichts von Küche bzw. Teppich. Der Vermieter weist nun jegliche Verantwortung zur Schadensregulierung von sich (mit der Begründung war wieder Irrtum ...), dass die Gegenstände nicht zum Mietvertrag gehören und der Mieter selbst verantwortlich sei.

Ist es rechtens die auf die Mangelbeseitigung zu bestehen bzw. eine Selbstvornahme durchzuführen?

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter die Küche und den Teppich einfach entfernen will. Nebenbei bemerkt befinden sich auf allen Balkons des Wohnhauses identische Teppiche.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:22
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AW: Inventar laut Übergabeprotokoll

Zitat:
Im Mietvertrag steht jedoch nichts von Küche bzw. Teppich. Der Vermieter weist nun jegliche Verantwortung zur Schadensregulierung von sich (mit der Begründung war wieder Irrtum ...), dass die Gegenstände nicht zum Mietvertrag gehören und der Mieter selbst verantwortlich sei.
Ja, wenn der Mieter doch die vergammelte Küche und den löchrigen Teppich nicht haben will und diese Dinge auch nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, dann gehören sie trotzdem und gerade auch deshalb, dem Vermieter. Der Vermieter hat die Wohnung in geräumten Zustand zu übergeben. Sollten Küche und Teppich dem Vormieter gehören, dann ist auch das Angelegenheit des Vermieters.
Der Mieter sollte den Vermieter mit Fristsetzung zur Entfernung der alten Klamotten auffordern und gleichzeitig die Selbstvornahme ankündigen. Die Unkosten werden dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.
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Alt 22.12.2011, 17:34
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AW: Inventar laut Übergabeprotokoll

Aber der Mieter möchte einen neuen bzw. benutzbaren Teppich (wie in den anderen Wohnungen auch). Sieht es in dem Beispiel nicht eher danach aus, dass der Vermieter versucht die Verantwortung auf den Mieter umzulegen?

Genauso verhält es sich ja mit der Küche. Diese ist ja prinzipiell nicht so schlecht. Sie müsste gereinigt und mangelhafte Geräte repariert / ausgetauscht werden. Im Übergabeprotokoll sind die Mängel fixiert, z.B. löchriger Teppich und eingebrannte Kochfelder.

Wird das Übergabeprotokoll nicht Gegenstand des Mietvertrages?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 08:21
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AW: Inventar laut Übergabeprotokoll

Zitat:
Zitat von fischli Beitrag anzeigen
Aber der Mieter möchte einen neuen bzw. benutzbaren Teppich (wie in den anderen Wohnungen auch). Sieht es in dem Beispiel nicht eher danach aus, dass der Vermieter versucht die Verantwortung auf den Mieter umzulegen?

Genauso verhält es sich ja mit der Küche. Diese ist ja prinzipiell nicht so schlecht. Sie müsste gereinigt und mangelhafte Geräte repariert / ausgetauscht werden. Im Übergabeprotokoll sind die Mängel fixiert, z.B. löchriger Teppich und eingebrannte Kochfelder.

Wird das Übergabeprotokoll nicht Gegenstand des Mietvertrages?
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf "neue" Einrichtungen, solange alles funktioniert. Aber natürlich hat er auch die Verpflichtung der Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB.

Das Protokoll hält nur den Zustand der Wohnung fest!
Und wenn dort weiter nichts vereinbart ist, z.B. dass etwas repariert wird/werden soll usw. dann bleibt es dabei: gemietet wie besichtigt oder meinetwegen dann auch gemietet wie im Protokoll festgehalten.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 10:32
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AW: Inventar laut Übergabeprotokoll

Zitat:
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf "neue" Einrichtungen, solange alles funktioniert. Aber natürlich hat er auch die Verpflichtung der Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB.
NEIN, richtig wäre:

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf "neue" Einrichtungen, solange alles funktioniert. Aber natürlich hat er auch einen Anspruch auf Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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Alt 23.12.2011, 12:59
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AW: Inventar laut Übergabeprotokoll

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
NEIN, richtig wäre:

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf "neue" Einrichtungen, solange alles funktioniert. Aber natürlich hat er auch einen Anspruch auf Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB.
Dankeschön für die Berichtigung!

Mit "er" war der Vermieter gemeint! Und somit lautet der berichtigte Satz: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf "neue" Einrichtungen, solange alles funktioniert. Aber natürlich hat der Vermieter auch die Verpflichtung der Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB.

Ach @Spezi, im § 535 BGB werden nicht die Ansprüchen des Mieters geregelt, sondern die Verpflichtungen des Vermieters.
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