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Insolvenz eines Eigentümers

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenz eines Eigentümers innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 27.12.2011, 15:49
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Insolvenz eines Eigentümers

Ein Mieter wohnt in einen Altbau der 1997 renoviert wurde. Das Haus besitzt 12 Wohneinheiten, wobei jede unterschiedliche Eigentümern gehört. Einige dieser Eigentümer sind insolvent, auch diejenige des Mieters A. Insgesamt wohnen in dem Haus noch 3 Mieter und ab dem Januar 2012 gibt es keine Hausverwaltung mehr. Die Bank des insovlenten Eigentümers will vom Mieter A die Kaltmiete. Die betriebskosten des Mieters Ankönnen nicht abgerechnet werden, weil es noch keine Zwangsverwaltung gibt. Die Wasserwerke nehmen keinen Vertrag mit dem Mieter A auf. Dadurch würde es aber zu der Sperrung der Wasserversorgung kommen. Gibt es Möglichkeiten dies zu verhindern und kann der eigentümer gezwungen werden eine Zwangsverwaltung einzusetzen? (Wie lange würde das dauern?)

ich danke schonmal im vorraus für die Antworten.
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Alt 27.12.2011, 15:59
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AW: Insolvenz eines Eigentümers

Wenn die Insolvenz feststeht, dann sollten keine Zahlungen mehr an den Vermieter geleistet werden. Auch Zahlungen an die Bank des Vermieters sollten nicht geleistet werden.

Nur der Insolvenzverwalter ist zum Empfang von Zahlungen ermächtigt.

Diese Info-Seite gibt einen Überblick: http://www.berliner-mieterverein.de/...505/050514.htm
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:45
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AW: Insolvenz eines Eigentümers

Momentan gibt es für den Mieter A keinen Insolvenzverwalter.
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Alt 27.12.2011, 20:01
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AW: Insolvenz eines Eigentümers

Das ein Insolvenzverwalter fehlt, ist aber eigentlich ein Zeichen, dass es noch keine Insolvenz gibt.

Mieter A sollte aber dennoch die Infos beherzigen.

Man könnte auch über das Amtsgericht die Mietzahlung sichern. Fragen kostet nix!
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eigentümer, insolvenz, mieter, zwangsverwalter

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