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Immobilienrecht

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienrecht innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 17:25
Boardneuling
 
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Question Immobilienrecht

Ein Eigentuemer hatte eine ETW gekauft, die dann auch vermietet wurde. Mal angenommen, es gibt einen anderen Interessenten, um dieselbe ETW abzukaufen. Der Mieter hat einen normalen Standardmietvertrag. Kann der neue Kaeufer bei Eigenbedarf den Mietern kuendigen oder keinen neuen Mietvertrag bieten oder hat der Mieter Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhaeltnisses?

Geändert von Robbie277 (13.11.2007 um 08:13 Uhr). Grund: Aenderung Fragestellung
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 17:29
V.I.P.
 
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AW: Immobilienrecht

Zitat:
Zitat von Robbie277
... oder muss ein neuer Mietvertrag geschlossen werden?
Jein - der neue Eigentümer tritt üblicherweise in den bestehenden Mietvertrag ein, d.h. es werden nur die Daten des Vermieters geändert, er kann aber auch einen neuen Vertrag mit anderen Bedingungen mit dem Mieter abschließen.

Geändert von Tiger63 (12.11.2007 um 18:14 Uhr).
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