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Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau?

Dies ist eine Diskussion zu Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 10:34
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Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau?

Guten Morgen ! Ich hoffe ich kann einige Antworten für folgenden Sachverhalt bekommen.

Nehmen wir an in einem 6-Parteien Mietshaus mit Mietern A,B, (B1),C,D,E,F und einer Firmenverwaltung anderenorts gibt es schon seit längerer Zeit Streit zwischen Mietern A-E und Mieter F. Mieter B ist vor ein paar Monaten erst eingezogen und vorher wohnte Mieter B1 noch mit im Haus, der unter anderem wegen der Eskapaden von Mieter F ausgezogen ist. Da der Sachverhalt sich auch Jahre zurück bezieht, würde es ihn somit auch betreffen. Zu dem Haus gehören auch vier Garagen, wovon eine als gemeinschaftlicher Fahrradkeller zur Nutzung steht. Jetzt ist Mieter C im Begriff auszuziehen und Mieter A wollte deren Garage anmieten, bevor ein Nachmieter diese nimmt. Mieter A hatte vorher keine Garage und wusste auch nicht über deren Abrechnung bescheid.
Die Garagen, die in den Kellerräumen liegen, befinden unter den Parterrewohnungen und befinden sich somit im Haus und sind auch durch die Räume zu betreten. Beim Vertragsabschluss bekommt Mieter A auf seine Frage, wie die Garage abgerechnet wird, die Antwort, dass die Garagenmiete vom Konto normal eingezogen wird und Stromkosten der Garage auf den Allgemeinen Strom fallen, da es dort quasi nur Licht u. eine Steckdose gibt, die auf Rücksichtnahme der anderen Mieter genutzt werden sollte (Kurzes Auto aus saugen etc.). Es gibt somit keine Nebenkostenabrechnung für die Garage für den Mieter. Nun weiß der Mieter A und die Mieter B-E (auch Mieter B1) ebenfalls, dass Mieter F seine Garage ähnlich wie eine Werkstatt unterhält und sich täglich darin aufhält um diverse Tätigkeiten dort auszuüben, die eindeutig Richtung Hobby und Gewerbe gehen. Unter anderem ist von allen Mietern gesehen worden (wenn die Garage offen stand, während Mieter F diverse Autos, nicht nur eigene sondern auch Fremde, saugte und reinigte), dass dort mind. 2 Computer und ein großer Heizlüfter in Betrieb sind und dieses somit auch täglich. Der Heizlüfter wohl eher nur in den Wintermonaten. Die Benutzung anderer Elektrogeräte ist nicht auszuschließen. Mieter F wohnt nun auch schon Jahre in dem Haus und es ist anzunehmen, dass dieser Betrieb über Jahre hinweg getätigt wurde. Nach den Ansichten der anderen Mieter handelt es sich hierbei um Stromklau bzw. Entzug der Stromleistung zu Ihrem Nachteil, da die Kosten dieser Garage ebenfalls in den Allgemein-Strom fallen und auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt wird. Angemerkt sei, dass die Nebenkostenabrechnungen immer ziemlich hoch sind und sich keiner erklären konnte warum. Wäre den anderen Mietern es anzuraten, sich bei der Verwaltung zu beschweren und eine Nachverfolgung zu verlangen? Ist diese unerlaubte Nutzung der Garage ein Grund den Mieter zu kündigen, da dieser aufgrund anderer Vorfälle bereits mehrmals abgemahnt worden ist? Können die Mieter verlangen, dass der Stromverbrauch aller Geräte in dieser Garage z.B. durch Einschalten und Ermittlung des Verbrauchs veranlasst wird und dass die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre daraufhin korrigiert werden, so dass Mieter F die Kosten den anderen Mietern zu erstatten hat. Hier kommt der Mieter B1 ins Spiel, da er vor seinem Auszug ebenfalls die Kosten des umgelegten Allgemeinstromes jahrelang mit bezahlt hat. Möglicherweise haben die Mieter auch die Chance ohne die Verwaltung strafrechtlich (privat als Gemeinschaftsklage) die Rückzahlung/Nachzahlung der Kosten zu erstreiten? Wie liegen da die Chancen, dass die Mieter recht bekommen?
Vielen Dank !
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 12:41
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AW: Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau?

Ufff!

Das ist mir zuviel Text!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 15:12
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AW: Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Ufff!
uff! hab mich durchgequält. er meinte:

wir stellen uns ein 6-familienhaus vor in dem es 4 garagen gibt, die an einzelne mieter vermietet sind. die stormkosten der garagen laufen auf allgemeinstrom und werden daher auf alle mieterinnen umgelegt. in jeder garage gibt es licht und eine steckdose.

die mündliche mitteilung der verwaltung an einen mieter lautete, die steckdose solle aus rücksicht auf die anderen mieterinnen nur kurz zum auto-aussaugen benutzt werden.

nun verdächtigen die mieter einen unliebsamen mitmieter, er würde seinen garagenstrom über gebühr benutzen. es wurden nämlich fremde autos in der garage gesehen außerdem 2 computer und ein heizlüfter!

da die gemeinkosten immer unerklärlich hoch waren, wollen die mieter wissen:
Zitat:
Können die Mieter verlangen, dass der Stromverbrauch aller Geräte in dieser Garage z.B. durch Einschalten und Ermittlung des Verbrauchs veranlasst wird und dass die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre daraufhin korrigiert werden, so dass Mieter F die Kosten den anderen Mietern zu erstatten hat.
antwort: nein, können sie nicht!

außerdem wollen sie wissen, ob der "stromdieb" strafrechlich belangt werden kann.
antwort: nein, kann er nicht!

antwort: nebenkostenabrechnungen gelten mit der bezahlung als akzeptiert. die mieter hätte die nebenkostenabrechnung ja jederzeit beim vermieter einsehen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 17:36
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AW: Illegale Nutzung des Allgemeinstroms / Stromklau?

Vorgeschichte: Mieter F hat in seiner Garage jahrelang mehr (übermäßig?) Strom verbraucht als die anderen Mieter, bei einer vereinbarten Abrechnung über Allgemeinstrom.

(Hinweis: Die einzelnen Fragen wurden separiert)
Zitat:
Zitat von Dakota22 Beitrag anzeigen
Wäre den anderen Mietern es anzuraten, sich bei der Verwaltung zu beschweren und eine Nachverfolgung zu verlangen?

Ist diese unerlaubte Nutzung der Garage ein Grund den Mieter zu kündigen, da dieser aufgrund anderer Vorfälle bereits mehrmals abgemahnt worden ist?

Können die Mieter verlangen, dass der Stromverbrauch aller Geräte in dieser Garage z.B. durch Einschalten und Ermittlung des Verbrauchs veranlasst wird und dass die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre daraufhin korrigiert werden, so dass Mieter F die Kosten den anderen Mietern zu erstatten hat.

(Hinweis auf einen früheren Mieter gesnipt)

Möglicherweise haben die Mieter auch die Chance ohne die Verwaltung strafrechtlich (privat als Gemeinschaftsklage) die Rückzahlung/Nachzahlung der Kosten zu erstreiten? Wie liegen da die Chancen, dass die Mieter recht bekommen?
Ein grundsätzlicher Hinweis: Die allgemeine Verjährung beträgt 3 Jahre (ab Abrechnung), vor dem Jahr 2007 könnte also nichts mehr verändert werden.

Zu den Fragen dieses Beispiels:

1) Beschwerde bei der Verwaltung: Unbedingt! Vermutlich kann nur diese den Abrechnungsmodus ändern und auf den Mieter einwirken. Rückwirkend? Eher nicht, da der tatsächliche Verbrauch nicht zu ermitteln ist und der "Verstoß" von F "nur" darin besteht, mehr als das gewünschte Minimum zu verbrauchen.

2) Kündigung ist ein harter Schritt, da hängen die Gerichte die Trauben sehr hoch:
Zitat:
Zitat von § 573 BGB (ordentliche Vermieterkündigung)
...wenn... der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
bzw.
Zitat:
Zitat von § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
... Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Es müssten also schwerwiegende Vertragsverletzungen vorliegen (welche?) bzw. dem Kündigenden (d.h. dem Vermieter) die Fortsetung des Vertrages unzumutbar sein. Ganz entfernt leuchtet dabei ein Nutzungsmissbrauch auf, da eine Garage ja keine Werkstatt ist und gewerbliche Nutzung (wäre das nachweisbar?) nicht so ohne Weiteres zulässig sein könnte.

So ärgerlich das Geschehen auch ist, mehr sehe ich hier nicht.

3) Korrektur für die Zukunft: Sicherlich, im Zweifelsfall ab sofort, durch Einbau von Stromzählern. Für die Vergangenheit: zweifelhaft (s.o.)

4) Das Strafrecht kennt nur Delikte, z.B. Stromdiebstahl. Dies liegt aber nicht vor, weil die Entnahme aus der eigenen Garagensteckdose erfolgte. Betrug, Unterschlagung? Eher nicht.

Eine solche Forderung könnte höchstens zivilrechtlich gestellt werden, jedoch: Auf welcher Rechtsgrundlage?
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allgmeinstrom, beschwerde, klage, rückforderung, stromklau

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