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Hundehaltung

Dies ist eine Diskussion zu Hundehaltung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 20:41
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Angry Hundehaltung

Mal angenommen, Mieter A ist Mitglied einer Genossenschaft, die bisher immer die Hundehaltung erlaubt hat. Er hat einen Hund, für den er auch eine schriftliche Genehmigung hat. Nun wird ein allgemeines Verbot zur Hundeneuanschaffung ausgesprochen, da einige Mieter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht aufsammeln. Dieses Verbot gilt für alle Mieter, auch für diejenigen, die noch keine Abmahnung erhalten haben, so wie Mieter A. Dieser möchte sich jedoch einen zweiten Hund anschaffen, unter anderem wegen einer depressiven Erkrankung. Er hat dafür sogar ein ärztliches Attest erhalten, jedoch zeigt sich die Genossenschaft sehr ablehnend und akzeptiert auch das Attest nicht. Ist so ein allgemeines Verbot rechtens? Auch wenn bisher nichts Schriftliches vorliegt? Und darf die Genossenschaft die Anschaffung eines zweiten Hundes verbieten? Trotz Attest vom Arzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:02
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AW: Hundehaltung

Zitat:
Mal angenommen, Mieter A ist Mitglied einer Genossenschaft, die bisher immer die Hundehaltung erlaubt hat.
generell per mietvertrag oder jeweils als einzelne erlaubnis?

Er hat dafür sogar ein ärztliches Attest erhalten, jedoch zeigt sich die Genossenschaft sehr ablehnend und akzeptiert auch das Attest nicht.

Zitat:
Ist so ein allgemeines Verbot rechtens?
kommt drauf an, was in den mietverträgen steht.

Zitat:
Und darf die Genossenschaft die Anschaffung eines zweiten Hundes verbieten? Trotz Attest vom Arzt?
das wird wohl eine richterin klären müssen. ein zweiter hund ist nochmal ne andere nummer als nur ein einzelner hund. der arzt wird wohl erklären müssen, wieso ausgerechnet der zweite hund die depris lindern soll...

die mieterin wird klagen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:13
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AW: Hundehaltung

Zitat:
der arzt
Wieso nicht Ärztin?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:16
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AW: Hundehaltung

Zitat:
Wieso nicht Ärztin?
weil der sachverhalt heilig ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:30
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AW: Hundehaltung

Danke für die Antwort!
Im Mietvertrag steht, dass eine Zustimmung zur Tierhaltung erforderlich ist. Ausgenommen sind Kleintiere. Die Erlaubnis zur Hundehaltung wurde gesondert geschrieben.
Was würde denn passieren, wenn Mieter A den Hund einfach anschaffen würde und die Genossenschaft das mitbekommt? Droht dann die fristlose Kündigung?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:40
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AW: Hundehaltung

Zitat:
Droht dann die fristlose Kündigung?
nein. das allein dürfte zunächst noch nicht für eine fristlose kündigung ausreichen. die vermieterin müsste dann fordern den hund wieder abzuschaffen. wenn das nicht geschieht, müsste sie auf unterlassung klagen und würde in dem fall sicher recht bekommen. sofern dann der hund noch immer nicht abgeschafft würde, wäre eine fristlose kündigung sicher möglich.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:13
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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach würde die Weigerung, eine Abmahnung zu befolgen und den Hund abzuschaffen, als schwerwiegender Vertragsverstoß für eine fristlose Kündigung genügen.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:42
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Die Zustimmung zur Hundehaltung gilt immer nur für ein bestimmtes Tier! Für dieses ist ein Widerruf der Genehmigung nicht möglich, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen. Ein zweiter Hund muss nicht genehmigt werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:52
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AW: Hundehaltung

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die Zustimmung zur Hundehaltung gilt immer nur für ein bestimmtes Tier! Für dieses ist ein Widerruf der Genehmigung nicht möglich, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen. Ein zweiter Hund muss nicht genehmigt werden.
Käme es hier nicht evtl. auf den genauen Wortlaut der Genehmigung an?
Bin da ja nicht so der Experte, aber angenommen das steht nur das dem Herrn A aus Wohnung 2F Hundehaltung erlaubt ist, dann dürfte doch auch der zweite Hund OK sein, oder? Allerdings schafft man sich so mehr Probleme an, als man Nutzen davon hat. Ich denke nicht das es besonders gegen Depressionen hilft, wenn man aus seiner Wohnung fliegt und mit zwei Hundchen auf der Straße steht. Ne neue Wohnung mit zwei Hunden zu finden dürfte nicht so leicht sein
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #10 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 12:53
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Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.
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