Dies ist eine Diskussion zu Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? wie lange muss man dem Vermieter Zeit geben um den Defekt zu beseitigen ?? |
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| AW: Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? - Der Mieter müsste dem Vermieter einen "Wohnmangel" nachweisen. - Der Mangel wäre dem Vermieter unverzüglich zu melden. - Die Mietminderung setzt per Gesetz (§536 BGB) ein. Man benötigt keine Fristsetzung o.ä. an den Vermieter. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Einschränkung. Im Netzt gibt es Mietminderungstabellen, in denen entsprechende Einzelurteile aufgeführt sind. Die Suchoption des Forums hilft auch weiter. |
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| AW: Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? Ein Mieter muss es nicht hinnehmen, dass er durch laute Heizungsgeräusche im Schlafzimmer in seiner Nachtruhe gestört wird. In dem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall lag der Lärmpegel der Heizung fast zehn Dezibel über dem vom Gutachter als angemessen erachteten Ruhepegel von zwanzig Dezibel. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Heizungsanlage in relativ kurzen Abständen immer wieder ein- und ausschaltete und der Geräuschpegel deswegen ständig wechselte. Da der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Mieter keine Abhilfe schaffte, hielt das Gericht eine Mietminderung von 7,5 Prozent für angemessen. Urteil des LG Berlin 64 S 485/99
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? Hier die Informationen vom Mieterbund: "5. Heizung und Aufzug Bei Lärm- und Geräuschstörungen, ausgehend von technischen Anlagen im Haus, muss der Vermieter einschreiten. Aufzugsanlagen müssen so schallisoliert sein, dass nachts in dem jeweils nächstliegenden Raum, Wohn- oder Schlafzimmer, Messwerte von 30 Dezibel(A) nicht überschritten werden. Maßgeblich sind nicht die Fahrgeräusche, sondern die höheren Werte beim Anfahren bzw. Abbremsen. Auch eine Heizungsanlage muss so eingestellt oder installiert sein, dass die Bewohner nicht durch nächtliche Klopfgeräusche oder ähnliches gestört werden." http://www.mieterverein-remscheid.de/aktuelles_1.html Der Wert ist im fiktiven Fall also deutlich überschritten. Auf jeden Fall muß der Mieter den Vermieter schnellstmöglich in Kenntnis setzen, dann darf er die Miete mindern. Er kann dem Vermieter auch in Kenntnis setzen, das er die folgenden Mieten unter vorbehalt zahlt. Geändert von Enzian (08.01.2012 um 15:24 Uhr). Grund: Zusatzinfo |
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