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Heizung defekt, Miete einbehalten

Dies ist eine Diskussion zu Heizung defekt, Miete einbehalten innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.03.2009, 11:45
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Heizung defekt, Miete einbehalten

Hallo,
ist es gerechtfertigt die Miete mit Ankündigung zu 100% - nach der Installation einer neuen Heizung - einzubehalten, wenn die Heizung in einem Winter, mit eisigen Temperaturen wie dieses Jahr, mehr als 2 Monate nicht in Betrieb genommen werden kann? Müsste der Mieter in diesem Fall eine Mietminderung ankündigen?

Welche Rechte hat man als Mieter und wie geht man vor, wenn sich der Einbau einer Heizung - auch aufgrund von Verzögerungen durch die Installationsfirma immer weiter nach hinten verschiebt?

Kann ein Vermieter die Miete erhöhen und Nachzahlungen verlangen, ohne den Mieter davor in Kenntnis gesetzt zu haben?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 12:51
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AW: Heizung defekt, Miete einbehalten

Eine im Winter kalte Heizung stellt einen Minderungsgrund der Miete dar, ich meine auch um 100% der Warmmiete. Ankündigung ist nur insofern nötig, als der Vermieter vom Mangel in Kenntnis gesetzt werden muss, um ihn beseitigen zu können. Die Minderung muss nicht angekündigt werden, sie erfolgt von Gesetzes wegen. Das Verschulden des Vermieters am mangelhaften Zustand der Mietsache ist nicht Voraussetzung für die Minderung der Miete. Der Vermieter wird gegen den "Schuldigen" in Regress gehen. Das betrifft aber nicht das Verhältnis Mieter Vermieter. Erhöhungen der Miete müssen begründet werden und vom Mieter genehmigt werden, s. §§ 557 ff. BGB. Insofern zu der letzten Frage: Nicht wenn es die Miete betrifft. Vorauszahlungen auf die Betriebskosten könnten einseitig erhöht werden, alles andere nicht. Nachzahlungen auf Betriebskosten können sich nur aufgrund einer frist- und formgerechten Betriebskostenabrechnung ergeben.
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