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Heizung defekt, "Kündigung" des Mieters per SMS

Dies ist eine Diskussion zu Heizung defekt, "Kündigung" des Mieters per SMS innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.02.2012, 16:39
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Heizung defekt, "Kündigung" des Mieters per SMS

Hallo!

Eine junge Mieterin zieht aufgrund ihrer neuen Ausbildung in eine WG in ein großes Haus, dass nur aus WGs mit Studenten und Azubis besteht.
Das Haus ist im allgemeinen recht runtergekommen, aber die meisten WGs "von Innen" renoviert.

Nun ist es tiefster Winter und die Heizung funktioniert nicht.
Zusätzlich bekommt diese junge Mieterin vom Vermieter eine SMS, dass doch alle bitte schnell ausziehen sollen, da dass Haus wegen dem allgemeinen schlechten Zustand gesperrt werden solle.

Welche Möglichkeiten hat diese junge Auszubildende und ihre WG-Mitbewohner nun?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 21:37
772 772 ist offline
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AW: Heizung defekt, "Kündigung" des Mieters per SMS

Zu diesem Beispielfall:

Die Kündigung von Wohnraum muss gesetzlich(!) schriftlich erfolgen, d.h. auf Papier mit Unterschrift. Eine solche SMS könnte also ignoriert werden.

Heizungsausfall ist ein Mangel der Wohnung, den der Vermieter beseitigen muss. Dazu wäre eine schriftliche Mängelanzeige und Aufforderung angebracht, mit Fristsetzung und Zustellung(!). Ab Zustellung wäre Mietminderung möglich, je nach Raumtemperatur bis 100 % (Protokoll erstellen!)
Im Internet sind sicher Hinweise zu finden ab welcher Temperatur eine Wohnung unbewohnbar wäre. Dann wären ein zeitweiliger Auszug oder evtl. sogar fristlose Kündigung möglich, mit Schadensersatzforderungen an den Vermieter. Fachlicher Beistand wäre dabei empfehlenswert.

Die Mieter könnten nach Hinweisen Ausschau halten ob der Vermieter die Zustände absichtlich herbeiführt um das Haus zu entmieten. Dann wären strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 21:46
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AW: Heizung defekt, "Kündigung" des Mieters per SMS

Zitat:
Zitat von 772
Fachlicher Beistand wäre dabei empfehlenswert.
ja. und den bekommt man zunächst mal in form eines beratungsgutscheins vom amtsgericht, bei einer anwältin. und das würde ich in diesem fall tatsächlich auch emfpehlenswert halten.

sollte die heizung kplt. ausgefallen sein, würde ich bei fiktiv-aktueller witterungslage direkt mal das nächstgelegene hotel vorschlagen, welches der vermieter zweifellos über schadenersatzforderungen zahlen müsste.
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