Dies ist eine Diskussion zu Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall innerhalb des Forums Mietrecht
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| Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall ich habe mich schon halbtot gegoogelt, doch kann ich folgenden fiktiven Fall nicht lösen: Eine Familie bewohnt ein Einfamilienhaus und erwirbt irgendwann ein daneben stehendes Haus zum Vermieten. In dem Haus gibt es 2 gleich große Wohnungen, die bereits vermietet sind. Da die Heizkosten immer höher werden, beschließt der Vermieter eine Hackschnitzelheizung in sein Haus einzubauen und auch Leitungen in das vermietete Haus zu legen, um dieses ebenfalls mit der Hackschnitzelanlage zu beheizen. Die Heizung wird dadurch teuerer, da sie mehr Kilowatt produzieren muss, es muss eine Hackschnitzellagerhalle gebaut werden und ein Hoflader zum Transport der Hackschnitzel von der Halle in den Bunker der Heizung zu transportieren. Dies alles trägt der Vermieter alleine und legt nichts davon auf die Mieter um. An die Leitung ins vermietete Haus wird ein Wärmemengenzähler angeschlossen, der anzeigt, wir viel Kilowatt Heizenergie im vermieteten Haus verbraucht wurde. Am Jahresende erfolgt die erste Abrechnung, die von einer Partei anstandslos bezahlt wird. Die andere Partei widerspricht jedoch und will den geforderten Kilowattpreis nicht zahlen, da dieser zu hoch erscheint. Diese Partei verlangt Belege, die es jedoch nicht gibt, da der Wärmemengenzähler lediglich abgelesen werden kann, jedoch keine Ausdrucke macht. Der Vermieter hat wie folgt berechnet: Kosten der Hackschnitzel bei Einkauf Arbeitszeit bei Anlieferung (Hackschnitzel werden mit LKW gebracht und in den Hof geschüttet, der Vermieter muss sie in die Halle fahren und danach den Hof wieder kehren) Arbeitszeit zum Auffüllen der Anlage (mit dem Hoflader von der Halle zum Bunker unter der Garage, anschließend wieder Kehren des Hofes) Arbeitsstunden zur Reinigung der Anlage und Entfernen der Asche Arbeitsstunden zur Wartung der Anlage Die Arbeitsstunden wurden jeweils aufgeschrieben und durch die gesammt produzierte Wärmemenge geteilt, so dass ein Durchschnittspreis pro KW errechnet werden kann.. Nun meine Frage: Ist diese Berechnung zulässig? Gibt es irgenwo Informationen, wie man die Heizkosten in so einem Fall abrechnen kann? Diese eine Mietpartei will nur die Kosten für den Einkauf der Hackschnitzel bezahlen, nicht jedoch die Arbeitszeit des Vermieters. Ist das zulässig? Im Mietvertrag steht nichts darüber, da das Haus schon vor dem Kauf vermietet war. Der Vermieter hat neue Mietverträge gemacht, in der alles so geregelt ist. diese wurden jedoch nur von einer Partei akzeptiert, die andere Partei beruft sich darauf, dass der „alte“ Mietvertrag (einer aus dem Schreibwarengeschäft) weiterhin gültig ist und bezahlt seit mittlerweile 3 Jahren die Nebekostennachforderungen nicht. Vielen Dank schon mal für die Antworten |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Hat der Vermieter die Anlage einfach gebaut und in Betrieb genommen ohne vorher über die Änderungen und die Modualitäten der künftigen Abrechnungen Vereinbarungen mit den Mietern (Nachbarn) zu treffen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Ja, der Vermieter hat die Anlage einfach gebaut, da die Heizung im Mietshaus schon über 30 Jahre alt war und sowieso durch eine Neue hätte ersetzt werden müssen |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Grundsätzlich muss kein Mieter einen neuen Mietvertrag akzeptieren. Gem. Heizkostenverordnung müssen alle Wohnungen mit Heizkostenverteilern ausgestattet werden wonach dann die Abrechnung erfolgt. Diese sollte von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Im Hinblick auf die eigenen Transportkosten des V habe ich auch Bedenken.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Zitat:
Das alles beantwortet aber nun meine Frage nicht, wie die heizkosten in so einem Fall richtig berechnet werden. |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Heizmessgeräte werden an den einzelnen Heizkörpern angebracht. Und nur diese Messung ist richtig! Die Heizkostenverordnung gibt Auskunft!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Heizkostenabrechnung - schwieriger Fall Nach der aktuellen Betriebskostenverordnung können Arbeiten des Vermieters immer so verrechnet werden, wie sie auch von Fremdfirmen verrechnet würden, nur ohne MwSt, da diese ja nicht anfällt. Ich denke, die Art, wie der Vermieter die Heizkosten ermittelt, ist in Ordnung. Wenn die Heizkosten aber nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden, sondern im Miethaus nach qm, steht dem Mieter ein Kürzungsrecht zu um 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Der Vermieter könnte die exakten Paragraphen der Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung nachlesen und den verbleibenden Teil der Nachzahlungen nachfordern. Dann muss der Vermieter noch die Investition in Heizkostenverteiler machen: es gibt elektronische Heizkostenverteiler, die der Vermieter zur Abrechnung selber ablesen kann. Er muss aber eine Fachfirma beauftragen, die ihm die Geräte an den Heizkörpern montiert und ihm die Berechnungsfaktoren bekannt gibt. Sonst bleibt ihm nur die Alternative die Heizkostenabrechnung komplett von einer Fremdfirma machen zu lassen. Bei langfristigen Verträgen und Miete der Heizkostenverteiler (HKV) muss er keine Investition tätigen, er kann die Kosten (Miete der HKV und Abrechnung durch Fremdfirma) dann auf die Mieter umlegen. Evtl. kann er sich auch ein solches Angebot einholen und dem uneinsichtigen Mieter zeigen, dass der offiziell richtige Weg für ihn relativ teuer wird. Vielleicht kommt es dann auch ohne Änderung zu einer Einigung ... |
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