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Hausverkauf trotz Wohnrecht??

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf trotz Wohnrecht?? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 10:25
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Hausverkauf trotz Wohnrecht??

Folgende grundlegende Frage stellt sich in dem Raum.
Mal angenommen, die Ehefrau bingt ein Haus mit in die Ehe, der Ehemann ist selbstständig mit einem Taxiunternehmen und der Anwalt empfiehlt damit das Haus usw nie in eine Konkursmasse fällt, das die Ehefrau dem Ehemann ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Beide parteien hätten dann vom Anwalt sich dieses schriftlich einräumen lassen.
Nun geht der Mann während der Ehe fremd, und die Parteien trennen sich.
Die Frau wird von ihrem Mann aus dem eigenen Haus rausgeworfen, und er lässt sein Geschäft den Bach runter gehen damit sie kein Geld bekommt (unterhalt für die Kinder)

Würde die möglichkeit bestehen dann das Wohnrecht wieder zu entziehen? Wenn ja auf welche rechtliche Grundlage hin?
Könnte alternativ das Haus verkauft werden?
Wer müsste für die ganzen Kosten wie Hausversicherung/Grundsteuer usw aufkommen?

Wer hat hierzu eine idee.
vielen dank
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 11:07
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AW: Hausverkauf trotz Wohnrecht??

Zitat:
Zitat von Reiterin28
Anwalt empfiehlt damit das Haus usw nie in eine Konkursmasse fällt, das die Ehefrau dem Ehemann ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Und das empfiehlt der Anwalt? Na bravo...

Zitat:
Würde die möglichkeit bestehen dann das Wohnrecht wieder zu entziehen?
Nur wenn der Mann zustimmt.

Zitat:
Könnte alternativ das Haus verkauft werden?
Ja - allerdings ist der Wert eines Hauses, in welchem jmd. ein lebenslanges Wohnrecht hat, deutlich niedriger, als der eines leeren Hauses. Denn der Verkauf lässt das Recht nicht erlöschen.

Zitat:
Wer müsste für die ganzen Kosten wie Hausversicherung/Grundsteuer usw aufkommen?
Das sind Nebenkosten und diese sind vom Bewohner (also dem Mann) zu tragen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 10:11
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Lightbulb AW: Hausverkauf trotz Wohnrecht??

Vielen Dank !

Was für möglichkeiten hätten man denn Theoretisch ansonsten noch?
Könnte man zb den Anwalt verklagen wenn er einen zb nicht aufklären würde, was im falle einer Scheidung passiert?

Könnte man theoretisch das Wohnrecht nicht wie eine Schenkung wegen Missgünstigem Verhalten wieder rückgängig machen?

Theoretisch gesehen könnte die Frau zb ja nun nicht einmal Unterstützung Finanziell vom Amt bekommen, da sie ja Wohneigentum hat.
Somit müsste sie also nun mit zwei Kindern von dem Kindergeld alleine leben.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 10:41
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AW: Hausverkauf trotz Wohnrecht??

Bezieht sich ein Wohnrecht nicht nur auf einen "Zumutbaren" Teil? Also nicht auf die volle Fläche und nicht auf alle Zimmer?

Dann könnte man die anderen Zimmer doch als eine Art WG an andere Mieter vermieten. Z.B. an entlassene Gewaltstraftäter. Die sind immer froh, zwecks Resozialisierung Wohnraum zu bekommen.

Oder geht soetwas nicht?
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