Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 19:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Berlin
Alter: 28
Beiträge: 3
Keine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

Hallo zusammen,
mal angenommen ein Untermieter A wohnt in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Der Träger der WG (T) ist Hauptmieter der Wohnung in der A ein Zimmer gemietet hat. Nun hat A öfter Besuch von seiner Freundin B, die schon ein Mal von T aus dem Zimmer von A hinausgeworfen wurde. Nun hat T ein Hausverbot gegenüber B gegen den Willen A's ausgesprochen und an eine Bedingung geknüpft. Ehe nicht Maßnahme M ergriffen wurde, darf sich B nicht mehr im Zimmer von A aufhalten bzw. A besuchen. A ist damit nicht einverstanden und fühlt sich um sein Hausrecht 'betrogen'.

Fragen:
  1. Darf T gegen den Willen A's ein Hausverbot aussprechen?
  2. Darf T ein eventuelles Hausverbot an eine Bedinung knüpfen?
  3. Hat A als Untermieter ein Mitspracherecht über ein erteiltes Hausverbot von T
  4. Wie könnte sich A gegen T wehren?


Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 19:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.829
98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

mal ohne gewähr:

ein grundloses hausverbot halte ich für nicht rechtmäßig. falls aber gegen die hausordnung verstoßen worden wäre oder eine gefährdung anderer mitwohnis gegeben wäre.... dann sähe das anders aus.

angenommen freundin wäre auf droge, in der wg ginge es aber um suchtkrankheit oder so und drogen wären generell lt. hausordnung verboten.... dann wäre ein hausverbot rechtens und könnte ausgesprochen werden.
Zitat:
1. Darf T gegen den Willen A's ein Hausverbot aussprechen?
der wille von a ist nicht maßgeblich, sondern hausordnung oder gefahren für bewohner...
Zitat:
2. Darf T ein eventuelles Hausverbot an eine Bedinung knüpfen?
ja, es müßte allerdings verhältnismäßig sein.

Zitat:
3. Hat A als Untermieter ein Mitspracherecht über ein erteiltes Hausverbot von T
nein.
Zitat:
4. Wie könnte sich A gegen T wehren?
die frage ist: welchen grund gibt t an und hat es mit hausordnung oder anderer gefährdung zu tun?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 20:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Berlin
Alter: 28
Beiträge: 3
Keine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

Es gibt keine Gefährudung für irgendwen. T gab an, dass B sich nicht bei A aufhalten dürfte, solange M nicht erfüllt ist. Gegen die Hausordnung von T wurde nicht verstoßen.

M wäre eine Beratungsstelle aufzusuchen, da man die befürchtung hat, dass A und B sich gegenseitig nicht gut tun. Ehe das nicht geschehen ist hat B bei A nichts mehr zu suchen. (Wobei sich hier A die Frage stellt, ob es zulässig ist so einzugreifen und wenn ja, ob dies die angesprochene Verhältnimäßigkeit wahrt)

Eine Einrichtung wurde gefunden un ein Termin wurde von beiden wahrgenommen.

Muss T A mitteilen wie und wann genau M erfüllt ist? A könnte sonst ja nicht kontrollieren ob M erfüllt ist und ob T nicht einfach die Bedinungen verändert.

T gibt an, dass B nicht da sein dürfte, da man für M noch nichts getan hätte. Die Hausordnung ist nicht betroffen und bei einer Grippe würde B niemanden gefährden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 20:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.829
98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9829 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

Zitat:
Zitat von Nimmermehr Beitrag anzeigen
M wäre eine Beratungsstelle aufzusuchen, da man die befürchtung hat, dass A und B sich gegenseitig nicht gut tun.
hm, gibt es zu der befürchtung konkreten anlass? oder nimmt er das völlig willkürlich an? hat er das näher erklärt?

Zitat:
(Wobei sich hier A die Frage stellt, ob es zulässig ist so einzugreifen und wenn ja, ob dies die angesprochene Verhältnimäßigkeit wahrt)
ja, die frage stelle ich mir auch... ich weiß nicht, wie weit das hausrecht in einer therapeutischen wg greift. da sollte der a mal genau den vertrag lesen, was genau dort drinne steht.

möglicherweise hat a wirklich keine rechte auf besuch und das hausrecht ist komplett bei t. in einem krankenhaus wäre das zb. so. da braucht sich niemand gegenüber dem patienten rechtferigen. in wie weit das auch auf eine therapeutische wg zutrifft - bin ich überfragt.

was ist denn das für ein vertrag. ein normaler mietvertrag ist es ja nicht....

Zitat:
Muss T A mitteilen wie und wann genau M erfüllt ist? A könnte sonst ja nicht kontrollieren ob M erfüllt ist und ob T nicht einfach die Bedinungen verändert.
der gesunde menschenverstand gebietet das zumindest.... gesetzliche vorgaben gibt es dazu aber vermutlich nicht, eben weil es kein normales mietverhältnis ist...

vielleicht weiß jemand anders mehr...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 21:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Berlin
Alter: 28
Beiträge: 3
Keine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nimmermehr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot des Hauptmieters gegen den Willen des Untermieters

Zitat:
hm, gibt es zu der befürchtung konkreten anlass? oder nimmt er das völlig willkürlich an? hat er das näher erklärt?
Willkürlich nicht ganz, das es immer wieder zu Beziehungsspannungen kommt und die Befürchtung besteht, dass diese eskalieren.

Zitat:
was ist denn das für ein vertrag. ein normaler mietvertrag ist es ja nicht....
Jein, denn A hat einen Untermietvertrag unterschrieben und einen separaten Betreuungsvertrag.

Also sollte sich A den Vertrag genauer durchlesen und schauen, ob ihm ein Besuchsrecht eingeräumt wird?

Vielen Dank soweit erstmal!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
hauptmieter, hausverbot, untermieter

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vertragsschluss gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters Zivilrecht - Hausarbeiten 01.12.2008 18:12
Video gegen den Willen online gestellt Internetrecht 03.12.2007 14:23
Gewerbe: vorzeitige Übergabe gegen Willen des Vermieters Mietrecht 30.07.2007 21:55
Umsetzung gegen den Willen des Beamten Beamtenrecht 09.02.2007 12:36
Zwangseinweisung GEGEN freien Willen?? Betreuungsrecht 12.11.2006 20:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios