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Haussanierung

Dies ist eine Diskussion zu Haussanierung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.02.2007, 13:23
Fu1 Fu1 ist offline
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Haussanierung

Hallo,

das Nebenhaus wird umfangreich saniert. Einem Mieter des Nachbarhauses stört der Baulärm gewaltig und er möchte die Miete für diese Zeit kürzen.
1. Kann die Miete gekürzt werden, obwohl es das Nachbarhaus ist?
2. Wer erstattet dem Vermieter die ausgefallenen Mieteinnahmen, da es sich ja nicht um Baumaßnahmen an seinem Haus geht.
3. Muß der verursachende Bauherr die evt. ausgefallen Mieteinnahmen zahlen.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2007, 13:53
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AW: Haussanierung

Lärmemmisionen sind grundsätzlich geeignet, einen Mängel zu begründen, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert ( LG DO NZM 99, 765; AG Suhl WuM 2005, 656; AG Köln WuM 2003, 318; AG HH-Blankenese ZMR 2003, 746).
Soweit solche Lärmbelästigungen vorhersehbar sind oder dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sind, entfällt das Minderungsrecht (KG GE 2003, 115=NZM 2003, 718)
Hat indes der Vermieter den Mieter auf die bevorstehenden Baumaßnahmen hingewiesen, kennt der Mieter den Mangel und ist gem. § 536b BGB. Gewährleistungsansprüche sind dann ausgeschlossen.

Zitat:
Zitat von Fu1..
Wer erstattet dem Vermieter die ausgefallenen Mieteinnahmen, da es sich ja nicht um Baumaßnahmen an seinem Haus geht?
Es ist nicht ersichtlich, daß der Vermieter seine Mitmindereinnahmen bei einem Dritten geltend machen könnte.
Die vom Mieter vorgenommene Minderung stellt ja lediglich eine Anpassung seiner mietvertraglichen Hauptleist-
ungspflicht an die objektiv geänderte Sachlage, an den geminderten Wert der Mietsache dar. Der Vermieter kann
lediglichwertmäßig dasjenige vermieten, was ihm privatrechtlich zur Verfügung steht. Insoweit trägt er das Ver-
mietungsrisiko, wozu gehört, daß der Marktwert seiner Mietsache sinkt oder ganz entfällt.

Gruß
Kamphausen
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