Dies ist eine Diskussion zu Hausordnung vs. Kaution innerhalb des Forums Mietrecht
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| Hausordnung vs. Kaution Familie A und B wohnen in einem 4 Familienhaus auf der selben Etage. Familie B ist behindert und hat mit A abgesproche zeitweise die Hausordnung für B mit zu übernehem. A hat dies auch gemacht, sowie die eigene Hausordnung die im wöchentlichen Wechesel ablief und 1 mal im Monat die große Hausordnung mit fegen vom Keller, Einfahrt und Gehweg. Auch dies hat A immer gemacht. Nun ist B ausgezogen und begehrt die Kaution. Der Vermieter möchts diese kürzen, da angeblich nie die HO gemacht wurde und es würde dreckig und versifft sein. Es gab weder einen Schriftverkehr diesbezüglich. Frage: Darf der Vermieter aus diesem (haltlosen) Grund die Kaution kürzen? A ist nun alleine auf der Etage und macht alle 14 Tage seine HO. Nun hat A festgestellt, dass der Vermieter ein Kraft beschäftigt, die die HO macht. Es gab weder einen Schriftverkehr diesbezüglich, noch eine Änderungskündigung oder einen Zusatz für den Mietvertrag oder Hausordnung. Frage: Muss A die Kosten dafür auf der Abrechnung akzeptieren? Darf der vermieter dies ohne Ankündigung? Im Erdgeschoss befindet sich ein Restaurant. Der geammte Gehweg ist ca. 25m lang, davon 23m direkt vor dem Reataurant das täglich von 11 Uhr ab geöffnet hat. In 5 jahren kann nicht einmal festgstellt werden, dass der Pächter den Gehweg gefegt hat, geschweigedem mal Schnee geräumt hat. Die "Schneetafel" interssiert eh niemand, da der Mann von A das sowieso meistens macht. Nun hat A keine Lust mehr für diesen Pächter den Schnee zu machen, was ja reine Gefälligkeit war. Pächter macht auch keine Schneeordnung, er kommt ja erst um 11, da müsse er ja schon Morgens kommen! Jetzt ermahnt der Vermieter, A habe überall zu räumen und nicht nur die 2 Meter vor der Einfahrt, das Restaurant gehöre auch dazu. Frage: Muss A für den Gewerbebetrieb mit die Schneeordnung vor dessem Betrieb machen? Für alle nicht rechtsverbindlichen Antworten bedankt sich Stefan und Ela ... |
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| AW: Hausordnung vs. Kaution trashpixel schrieb: "Frage: Darf der Vermieter aus diesem (haltlosen) Grund die Kaution kürzen?" Nein. Er muss B auffordern nach Auszug alles komplett zu reinigen, Hausflur etc. Wenn Partei B das nicht kann, dann hätte das A machen können, wie üblich. Ohne den Mieter zur Behebung des Mangels aufgefordert zu haben, kann der VM nichts aus der Kaution in Anspruch nehmen. Er muss dem Mieter Gelegenheit geben, den Mangel zunächst selbst zu beheben. "Frage: Muss A die Kosten dafür auf der Abrechnung akzeptieren? Darf der vermieter dies ohne Ankündigung?" Nicht wenn das Einstellen einer Reinigungskraft nicht vereinbart wurde. Der VM kann dies nur wenn der Mieter nach Abmahnung seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt. Hier sollte der Mieter das Gespräche mit dem VM suchen. "Frage: Muss A für den Gewerbebetrieb mit die Schneeordnung vor dessem Betrieb machen?" Normalerweise nicht. Er muss es nur wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde. |
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| AW: Hausordnung vs. Kaution Hier wird "Hausordnung" mit "Hausreinigung" verwechselt! Was steht denn in der Hausreinigung bzgl. Treppenhaus und Hauszugangspflede in der Hausordnung drinne? Eine Kautionsverrechnung kann nur erfolgen, wenn Forderungen entgegenstehen. Die hier genannten Gründe gelten nicht! Da hat vico Recht! |
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| AW: Hausordnung vs. Kaution Bei uns ist in der Hausordnung das geregelt: WER WAS WANN WO zu machen hat und sonst Nadda. Nix Hausreinigung ... Die Antwort von Vico reicht an sich schon, dass der Vermieter solch Pipifax nicht aufrechnen darf ... darum geht es hauptsächlich. Unser Verdacht: Die Wohnung von B steht nun seit 06/2008 leer, A ist der einzig zahlende Mieter im Haus, der Rest ist Mietfrei wegen der Verwandschaft und die Pacht vom Restaurant ist auch schon bald 2 Jahre überfällig ... A hat seit 2 jahren die Miete gekürzt wegen der undichten Fenster und Wohnungstüre, 250 Gas im Monat für das, dass das Treppenhaus mitgeheitzt wird von A und die Wärme durch die Fenster verpufft ... Die Frau braucht einfach Geld! |
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| AW: Hausordnung vs. Kaution Hier geht es doch nicht ums Geld, sondern um die Hausordnung, denke ich. Wenn im Mietvertrag bezüglich des Schneeräumens vor dem Restaurant nichts geklärt ist, dann muss der Mieter auch nicht räumen, sondern der Restaurantpächter. So einfach ist das. |
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| AW: Hausordnung vs. Kaution Zitat:
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