Dies ist eine Diskussion zu Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes Rein hypothetisch: Ein Mieter will seinen Tiefgaragenplatz zum Ende November kuendigen (3 Monate Kuendigungsfrist laut Vertrag), bekommt eine Bestaetigung der Kuendigung zum Ende Februar. Alles OK soweit. Er fragt, ob der Vermieter nicht bereit waere die Kuendigungsfrist zu streichen, woraufhin er eine Antwort bekommt, dass "nur sofern mit einem anderen Mieter ein Mietvertrag geschlossen werden kann, waere er bereit, einer vorherigen Kuendigung zuzustimmen". Naja, wenn nicht, dann nicht, auch nicht schlimm. Ploetzlich erhaelt Anfang Januar der Mieter einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten, in dem der Hausmeister fordert, den Tiefgaragenplatz "bis morgen" zu raeumen, weil ein anderer Mieter den Platz bekommt und droht damit, die Kosten fuers Abschleppen des Autos bzw. fuer den "zweiten Stellplatz" dem Hauptprotagonisten in die Rechnung zu stellen. Das klingt irgendwie absurd, und jetzt ist die Frage, ob der Mieter bis Ende Februar auf seinem Stellplatz bleiben darf. Schriftlich laegen folgende Dokumente vor: - Mietvertrag - Kuendigungsschreiben mit der Bitte um eine vorzeitige Kuendigung - Bestaetigung der regulaeren Kuendigung zum Ende Februar - Handgeschriebene Drohung des Hausmeisters Muesste man hier einen Anwalt einschalten, oder reicht es, die Forderung des Hausmeisters zu ignorieren? |
| |||
| AW: Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes M.E. hat der Vertrag nch wie vor Gültigkeit! Keinesfalls sollte er die Nachricht des HM ignorieren sondern das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Schließlich hat der Mieter ja selbst um eine vorzeitige Vertragsauflösung gebeten.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes Vermutlich wurde der fiktive Stellplatz aufgrund der Anfrage des Mieters und der bedingten Zustimmung des Vermieters neu vermietet. Auch wenn keine offizielle Benachrichtigung über den Nachmieter erfolgte, sollte der fiktive Mieter den Stellplatz wohl besser räumen. So müsste er auch für Januar keine Miete mehr bezahlen. |
| |||
| AW: Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes danke fuer eure antworten! die miete fuer januar wurde noch nicht eingezogen. laut hausmeister wurde die bestaetigung der fruehzeitigen kuendigung im dezember rausgeschickt. angekommen ist nichts |
| |||
| AW: Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatzes Man sollte in diesem Fall das Gerede des Hausmeisters nicht so ernst nehmen. Denn wenn er auf diesem kurzfristigen "Räumungstermin" besteht, dann müsste er auch den Nachweis der Zustellung der vorzeitigen Kündig erbringen Zitat:
Zudem wäre dies nicht Sache des Hausmeisters, sonder des Vermieters. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hausmeister | Mietrecht | 25.03.2010 18:28 |
| Hausmeister | Mietrecht | 19.10.2009 08:32 |
| Eigentümer als Hausmeister | Immobilienrecht | 07.05.2009 14:45 |
| Hausmeister | Recht, Politik und Gesellschaft | 16.07.2008 01:27 |
| Hausmeister.... | Mietrecht | 12.11.2006 18:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios