Dies ist eine Diskussion zu Hausmeister und Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| In einem kleinen Mietshaus mit insgesamt 4 Personen/3 Mietparteien stellt der Vermieter eine Nebenkostenrechnung auf, die den Posten Hausmeister auflistet. Von einem Hausmeister wissen aber zwei der Partein nichts. Die Hausordnung des Mietvertrags ist standardmäßg aufgesetzt und läßt keinen Platz für gesonderte Hausmeistertätigkeiten. Ein Hauswart wird nur in der Umlagetabelle erwähnt, nicht in der Hausordnung. Der Vermieter benennt nun auf schriftliche Nachfrage der Mieter einen der Mit-Mieter als Hausmeister. Der Vermieter listet in diesem Zusammenhang Tätigkeiten wie Gartenpflege auf, die von diesem Mieter jedoch nicht ausgeführt wurden, sondern von einer anderen Mietpratei. Der Garten zählt laut Mietvertrag zu deren Mietsache. Sie wurden auch zu keinem Zeitpunkt vom Vermieter oder vom Hausmeister darauf hingewiesen, dass diese Gartenarbeit und auch die Reinigung des Vorplatzes eigentlich vom Hausmeister erledigt werden müßte. Folgende grundsätzliche Fragen beschäftigen mich hier: 1. Muss ein Hausmeister im Falle eines Mietobjekts von der große eines Einfamilienhauses überhaupt toleriert werden oder ist dies eine unnötige Belastung mit Nebenkosten? 2. Muss der Hausmeitser in die Hausordnung explizit aufgenommen werden oder genügt die Erwähnung in der Umlagetabelle der Betriebskosten? 3. Wenn ein Garten zur Mietsache einer bestimmten Mietpartei erklärt wird, darf dann ein "Hausmeister" für die Gartenarbeit eingesetzt werden (Wobei die Mieter ihre Gartenarbeit erledigen und ihn nicht verwildern lassen)? Gruß! Wolfgang |
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