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Hausmeister und Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Hausmeister und Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 15.05.2004, 09:58
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Question Hausmeister und Mietvertrag

Ich wäre sehr dankbar für eine Einschätzung der folgenden Situation:

In einem kleinen Mietshaus mit insgesamt 4 Personen/3 Mietparteien stellt der Vermieter eine Nebenkostenrechnung auf, die den Posten „Hausmeister“ auflistet. Von einem Hausmeister wissen aber zwei der Partein nichts. Die Hausordnung des Mietvertrags ist standardmäßg aufgesetzt und läßt keinen Platz für gesonderte Hausmeistertätigkeiten. Ein „Hauswart“ wird nur in der Umlagetabelle erwähnt, nicht in der Hausordnung.

Der Vermieter benennt nun auf schriftliche Nachfrage der Mieter einen der Mit-Mieter als „Hausmeister“. Der Vermieter listet in diesem Zusammenhang Tätigkeiten wie Gartenpflege auf, die von diesem Mieter jedoch nicht ausgeführt wurden, sondern von einer anderen Mietpratei. Der Garten zählt laut Mietvertrag zu deren Mietsache. Sie wurden auch zu keinem Zeitpunkt vom Vermieter oder vom „Hausmeister“ darauf hingewiesen, dass diese Gartenarbeit und auch die Reinigung des Vorplatzes eigentlich vom „Hausmeister“ erledigt werden müßte.

Folgende grundsätzliche Fragen beschäftigen mich hier:
1. Muss ein „Hausmeister“ im Falle eines Mietobjekts von der große eines Einfamilienhauses überhaupt toleriert werden oder ist dies eine unnötige Belastung mit Nebenkosten?
2. Muss der Hausmeitser in die Hausordnung explizit aufgenommen werden oder genügt die Erwähnung in der Umlagetabelle der Betriebskosten?
3. Wenn ein Garten zur Mietsache einer bestimmten Mietpartei erklärt wird, darf dann ein "Hausmeister" für die Gartenarbeit eingesetzt werden (Wobei die Mieter ihre Gartenarbeit erledigen und ihn nicht verwildern lassen)?
Gruß!
Wolfgang
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