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Hausmeister

Dies ist eine Diskussion zu Hausmeister innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 19:46
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Question Hausmeister

Rein fiktiv und mal angenommen folgendes trägt sich in Dt. zu: Ein 4 Parteien-Haus im tiefen Bayern mit ca. 160 qm Hof hat bisher immer seinen Winterdienst selbst verrichtet. Laut Mietvertrag sind die Mieter zu räumen und streuen verpflichtet, auch Schaufel und Streugut hat der Mieter selbst zu besorgen. Allerdings gibt es 2 verschiedene Schaufeln, Salz und Split, die die Mieter nutzen können. Da der Vermieter mit im Haus wohnt, dürfen die Mieter auch seine Schneefräse mit benutzen (unentgeldlich)

Nun überlegt der Vermieter aber, ob es nicht sinnvoller ist, den Winterdienst durch einen Hausmeisterdienst verrichten zu lassen, da die Schneefräse im nächsten Winter nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Winterdienst-Kosten würden anteilig aufgeteilt werden.

Frage nun: Könnte/Kann ein Vermieter entscheiden, ob und wann er einen Hausmeisterdienst einsetzt, auch wenn im Mietvertrag steht: Räumpflicht liegt bim Mieter?

Geändert von 4-Mädel-Haus (24.03.2010 um 22:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 20:54
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Exclamation AW: Hausmeister

Bitte die Forenregeln beachten - auch beim Antworten!

@4-Mädel-Haus: Bitte ändern.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 12:16
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AW: Hausmeister

Zitat:
Frage nun: Könnte/Kann ein Vermieter entscheiden, ob und wann er einen Hausmeisterdienst einsetzt, auch wenn im Mietvertrag steht: Räumpflicht liegt bim Mieter?
Der Vermieter darf das für sich selbst und auf seine Kosten selbst entscheiden. Aber er kann nicht einseitig den Mietvertrag ändern wollen. Es sei denn, dass die Mieter den Verpflichtungen nicht nachkommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 12:58
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AW: Hausmeister

Zustimmung für RW. Allerdings kann der Vermieter nicht auch noch die Geräte oder das Streugut dem Mieter aufbürden. Dafür muss er schon selber sorgen!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 17:30
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AW: Hausmeister

.........aber wenn er Schaufel und Streugut stellt wird das wahrscheinlich ausreichend sein - unabhängig von der zu räumenden Fläche, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 18:28
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AW: Hausmeister

Wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über Arbeitsgeräte und Streumittel getroffen wurde, so ist diese Abmachung gültig.

Urteile:
AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239.
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