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Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker

Dies ist eine Diskussion zu Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 05.01.2012, 19:01
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Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker

Hallo!

Mal angenommen,in einem Mietshaus gibt es immer mal wieder Probleme mit der Heizung (diese wird nicht komplett warm, etc). Der Vermieter V weist die angeblichen Mängel zurück oder "repariert" diese, wonach die Heizung trotzdem nicht problemlos läuft. Die Mieter M lassen einen Heizungsbauer kommen, um eine grobe Begutachtung der Anlage zu machen (keine Reparatur!). Dieses wurde allerdings nicht mit V vorher abgesprochen.

Nun droht V mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ist dies rechtens?
Was würde auf die M an Folgen zu kommen?

Danke!

Gruß Eileen
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 19:50
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AW: Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker

Wer hat angst vorm bösen Wolf?

Wenn der Mieter mit dem Handwerker nicht Räumlichkeiten die allein dem Vermieter gehören waren und auch vorher kein Verbot zum Betreten von Räumlichkeiten ausgesprochen wurde, sollten man ruhig die Anzeige abwarten.

Der Mieter hätte ja auch, nach diesen mehrfachen Aufforderungen an den Vermieter, ein Recht der Selbstvornahme nach § 536a BGB. Wie könnte er von diesem Recht Gebrauch machen, wenn er sich nicht vorher von den Reparaturmöglichkeiten ein Bild macht.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 20:28
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AW: Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker

Danke !

Bei den fiktiv genannten Räumen ging es z.B. um den Heizungsraum, der zum Mietshaus gehört. V wohnt ein paar Strassen weiter.
Hätte V das Recht den Heizungsraum und Pumpemkeller abzuschließen, damit die M nicht mehr "dran" können?

Gruß Eileen
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 00:10
772 772 ist offline
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AW: Hausfriedensbruch durch Mieter mit Handwerker

Das wird wohl so sein.

Allerdings könnte der fiktive Vermieter sich dann mMn auf eine Leistungsklage gefasst machen, mit der er gerichtlich (und auf eigene Kosten) zur Erfüllung seiner Pflichten aus §535 BGB (Erhaltung des gebrauchsfähigen Zustandes der Wohnungen) "angeregt" werden könnte. Von Mietminderung und ggf. Schadensersatz ganz zu schweigen!
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