Dies ist eine Diskussion zu Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... innerhalb des Forums Mietrecht
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| Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... "B" sagte, dass "A" sein Garage verlassen müssen, wenn "A" nicht entsprach. "B" haben "A" bis zum Januar zeit gegeben um zu entsprechen, und es ist jetzt Weihnachten. "A" kann in der kurzen Zeit nichts tun, "A" sind in Urlaub. "A" halte sich immer zu seiner Seite der Garage und nie auf der anderen Seite. Der neue Mieter die andere Hälfte hat geklagt und gewollt, dass "A" seine Sachen entfernt sind, obwohl sie nicht im Weg sind und alle auf "A"er Seite der Garage sind. Er kann ohne jede Schwierigkeit herein und heraus fahren Die Garage ist neben-unter "A" seinem vorherigen Wohnung, dort wohnen seit 13 Jahre sein ex-Frau und seinen zwei Kindern. "A" mietete die Garage etwa sechs Monate, nachdem "A" ins Wohnung zusammen zogen. Die Garage hat ein separater Mietvertrag, aber wurde an "A" vermietet, wie wir dort wohnten. Seine Kinder und ex-Frau verwenden die Garage für das Lagern von Fahrrädern, etc...und "A" Parke immer noch das Auto dort einmal in der Woche. Es ist nichts, das ins Garage Mietvertrag geschrieben ist, das das Speichern von anderen Sachen verbietet. "A" habe die Garage nur privat verwendet, nix gewerblich. "B" Das Hausverwalter und der Hausmeister hat für mehrere Jahre gewusst, "A" Dinge in seiner Garage halte, aber sie hatten nie irgendetwas dagegen. "B" hat Garagentür dreimal in den 12 Jahren repariert und hat das Innere gesehen. Wir hatten zuvor nie Probleme. Der vorherige Mieter von der anderen Garagenhälfte hatte nie Probleme. Die Hausverwalter vermieteten die andere Garagenhälfte sogar für ein Jahr an eine Baufirma, und er lagerte seine Baumaschinen und manchmal Bau-Schrott dort. Es war immer eine Menge Staub in der Garage. "A" will die Garage nicht verlassen, und "A" will fortfahren, sie zu verwenden, wie "A" es getan habe, für die letzten 12 Jahre. Bitte helfen Sie "A" mit einigen guten Tipps oder zeigen "A" den Weg bitte Geändert von sirius777 (17.12.2006 um 09:35 Uhr). |
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Schau` als Erste in Mietvertrag rein, wie die Einzelheiten vereibart worden sind. |
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Dankeschön für die schnelle Antwort und Ihr Interesse. "A" hate kein normales Garagenmietvertrag. Es ist nur ein A4-Papier mit den Hauseigentümern und meinem Namen und Adresse. Mit sehr einfachen Wörtern, das die Hälfte von doppelgarage ist an Herrn A vermietet für x's ein Monat, ab heute. Es gibt absolut keine Bedingungen oder sogar jede Arten des Verweises darauf, was in der Garage erlaubt oder nicht erlaubt wird. Geändert von sirius777 (17.12.2006 um 09:36 Uhr). |
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Ich will es mal mit einfachen Worten ausdrücken: 1. Bitte beachten Sie die Forumsregeln. Diese sind über dem Eingabefeld oder aber auch unter dem folgenden Link nachzulesen: http://www.juraforum.de/forum/faq.ph...faq#faq_regeln Antworten auf Fragen zu konkreten Sachverhalten (insbesondere ich, wir, uns) dürfen hier nicht beantwortet werden. 2. Genauso, wie ein Wohraummietvertrag nur das Wohnen und nicht auch eine gewerbliche Nutzung erlaubt, erlaubt ein Garagenmietvertrag nur die Nutzung als Garage. Und eine Garage wird nunmal für das Abstellen von Kfz und nicht von anderen Dingen genutzt. |
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... OK!! Danke fürs Hinweis, Ich habe die Wörter geändert. Ich habe einige positive Tipps von anderen gehabt: Zitat:
Zitat:
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Bereits folgender Tipp ist falsch: Zitat:
Ergo: Sofern sich A auf die Zusammenhangsrechtsprechung berufen will, riskiert er, dass die Garage als Teil der Wohnung betrachtet und ihm deshalb vertragswidrige Nutzung der Wohnung vorgeworfen wird, was seinerseits die Kündigung des GESAMTEN Mietvertrages wegen Vertragsverletzung zur Folge haben könnte. Alternativ dazu riskiert er mit einer Unterlassungsklage überzogen zu werden. Manch ein Anwalt ist da ziemlich schnell dabei! |
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| AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Dankeschön für Ihre Antwort. "A" hat alles aus der Garage herausgenommen, außer Dinge mit Auto zu tün wie Winterrädern, Werkzeugen und Öl, fenster wischwaschflüssigkeit usw . Wie auch ein Paar Fahrräder und einige Fahrradersatzteile. Aber das Eigentümer/Verwalter von "A" anforderte die Garage völlig von allem außer dem Auto zu leeren. Das ist ein bisschen extreme, ist es nicht? |
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