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Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Dies ist eine Diskussion zu Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.12.2006, 05:25
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Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

"A" hat einen Doppelgarage Hälfte seit 1994 gemietet. Sie hatte Regale an der Wand. "A" habe die Regale natürlich verwendet und habe über die 12 Jahre viele verschiedene Dinge in Garage gestellt. "B" , Die Verwaltung von den Büros Hauseigentümers rief "A" an und forderte "A" auf, die Garage von allem zu leeren! Einschließlich der Regale. Nur Auto ist in der Garage zukünftig erlaubt. "A" erklärte, dass "A" die Garage mit den schon an der Wand gehangenen Regalen mietete, und "A" habe die Regale natürlich verwendet. "A" speicherte alle Arten auf Dingen, die Sie normalerweise in einer Garage finden, Fahrräder, alten Stühle, Werkzeuge und Automobilteile usw. ..
"B" sagte, dass "A" sein Garage verlassen müssen, wenn "A" nicht entsprach. "B" haben "A" bis zum Januar zeit gegeben um zu entsprechen, und es ist jetzt Weihnachten. "A" kann in der kurzen Zeit nichts tun, "A" sind in Urlaub.

"A" halte sich immer zu seiner Seite der Garage und nie auf der anderen Seite. Der neue Mieter die andere Hälfte hat geklagt und gewollt, dass "A" seine Sachen entfernt sind, obwohl sie nicht im Weg sind und alle auf "A"er Seite der Garage sind. Er kann ohne jede Schwierigkeit herein und heraus fahren

Die Garage ist neben-unter "A" seinem vorherigen Wohnung, dort wohnen seit 13 Jahre sein ex-Frau und seinen zwei Kindern. "A" mietete die Garage etwa sechs Monate, nachdem "A" ins Wohnung zusammen zogen. Die Garage hat ein separater Mietvertrag, aber wurde an "A" vermietet, wie wir dort wohnten. Seine Kinder und ex-Frau verwenden die Garage für das Lagern von Fahrrädern, etc...und "A" Parke immer noch das Auto dort einmal in der Woche. Es ist nichts, das ins Garage Mietvertrag geschrieben ist, das das Speichern von anderen Sachen verbietet. "A" habe die Garage nur privat verwendet, nix gewerblich.

"B" Das Hausverwalter und der Hausmeister hat für mehrere Jahre gewusst, "A" Dinge in seiner Garage halte, aber sie hatten nie irgendetwas dagegen. "B" hat Garagentür dreimal in den 12 Jahren repariert und hat das Innere gesehen. Wir hatten zuvor nie Probleme. Der vorherige Mieter von der anderen Garagenhälfte hatte nie Probleme.
Die Hausverwalter vermieteten die andere Garagenhälfte sogar für ein Jahr an eine Baufirma, und er lagerte seine Baumaschinen und manchmal Bau-Schrott dort. Es war immer eine Menge Staub in der Garage.

"A" will die Garage nicht verlassen, und "A" will fortfahren, sie zu verwenden, wie "A" es getan habe, für die letzten 12 Jahre.
Bitte helfen Sie "A" mit einigen guten Tipps oder zeigen "A" den Weg …bitte

Geändert von sirius777 (17.12.2006 um 09:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2006, 10:08
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Schau` als Erste in Mietvertrag rein, wie die Einzelheiten vereibart worden sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2006, 10:40
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Dankeschön für die schnelle Antwort und Ihr Interesse.

"A" hate kein normales Garagenmietvertrag. Es ist nur ein A4-Papier mit den Hauseigentümern und meinem Namen und Adresse. Mit sehr einfachen Wörtern, das die Hälfte von doppelgarage ist an Herrn A vermietet für €x's ein Monat, ab heute. Es gibt absolut keine Bedingungen oder sogar jede Arten des Verweises darauf, was in der Garage erlaubt oder nicht erlaubt wird.

Geändert von sirius777 (17.12.2006 um 09:36 Uhr).
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Alt 16.12.2006, 11:55
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Ich will es mal mit einfachen Worten ausdrücken:
1. Bitte beachten Sie die Forumsregeln.

Diese sind über dem Eingabefeld oder aber auch unter dem folgenden Link nachzulesen:
http://www.juraforum.de/forum/faq.ph...faq#faq_regeln

Antworten auf Fragen zu konkreten Sachverhalten (insbesondere ich, wir, uns) dürfen hier nicht beantwortet werden.

2. Genauso, wie ein Wohraummietvertrag nur das Wohnen und nicht auch eine gewerbliche Nutzung erlaubt, erlaubt ein Garagenmietvertrag nur die Nutzung als Garage. Und eine Garage wird nunmal für das Abstellen von Kfz und nicht von anderen Dingen genutzt.
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Alt 17.12.2006, 09:41
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

OK!! Danke fürs Hinweis, Ich habe die Wörter geändert.
Ich habe einige positive Tipps von anderen gehabt:
Zitat:
Ich denke, dass "A" seine Garage nach seinen Belieben nutzen kann. Der neue Mieter der Nachbargarage hat wohl einen besonderen Ordnungssinn und stört sich vermutlich an "A" seinen zusätzlichen abgestellten Dingen? Oder er ärgert sich, weil er keine Regale hat?
Ich denke, dass im nachhinein ein Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. Wenn in dem Mietvertrag für die Garage nicht drinsteht, dass "A" ausschließlich sein Auto darin abstellen darfst, dann darfst "A" die Garage weiterhin so nutzen wie bisher.

An seiner Stelle würde ich ein Schreiben aufsetzen in dem "A" darauf hinweist, dass "A" die Garage ohne irgendwelche Einschränkungen vermietet wurde und "A" auch weiterhin daran festhalten wirst und dass das Anliegen wohl eine einseitige Vertragsänderung darstellt, die "A" nicht akzeptieren wirst.

Das wäre ja ungefähr so, als ob "A" eine Wohnung mietest und der Vermieter vorschreibt, dass "A" seinen PC aber nicht ins Wohnzimmer stellen darfst, sondern nur ins Badezimmer.
hier ist eine Link zu einem ähnlichen Fall:
Zitat:
Mietet der Mieter ungefähr gleichzeitig mit der Wohnung einen KfZ-Stellplatz, so kann er den Stellplatz nicht gesondert kündigen.

In einem solchen Fall liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Beide Verträge hängen so eng zusammen, dass eine Teilkündigung ausgeschlossen ist. Auch ein später dazugemieteter Stellplatz ist nicht kündbar, wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet war, diesen anzumieten. http://www.ratgeberrecht.de/urteile/...z/rl03024.html
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Alt 19.12.2006, 17:58
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Bereits folgender Tipp ist falsch:
Zitat:
Ich denke, dass "A" seine Garage nach seinen Belieben nutzen kann.
Er darf in einer Garage z.B. keine Wohnung einrichten. Eine Mietsache darf nämlich nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Und eine Garage ist nunmal dazu da, um dort ein Auto unterzustellen. Man kann dort sicher auch Gegenstände aufbewahren, die mit der Kfz-Nutzung als solcher zusammenhängen, wie z.B. Werkzeug, Reifen o.ä.. Das Unterstellen von Fahrrädern dürfte auch noch in Ordnung gehen. Wenn eine Garage aber zum reinen Abstellraum umfunktioniert wird, ohne dass dies vertraglich erlaubt wäre, liegt hierin ein vertragswidriger Gebrauch, der zu einer Abmahnung berechtigt und bei fortgesetztem vertragswidrigem Gebrauch auch zur Kündigung der Garage führen kann. Nicht minder unangenehm und teuer kann als Alternative zur Kündigung auch eine Unterlassungsklage seitens des Vermieters (§ 541 BGB) werden.

Ergo: Sofern sich A auf die Zusammenhangsrechtsprechung berufen will, riskiert er, dass die Garage als Teil der Wohnung betrachtet und ihm deshalb vertragswidrige Nutzung der Wohnung vorgeworfen wird, was seinerseits die Kündigung des GESAMTEN Mietvertrages wegen Vertragsverletzung zur Folge haben könnte. Alternativ dazu riskiert er mit einer Unterlassungsklage überzogen zu werden. Manch ein Anwalt ist da ziemlich schnell dabei!
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2006, 18:19
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AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...

Dankeschön für Ihre Antwort.
"A" hat alles aus der Garage herausgenommen, außer Dinge mit Auto zu tün wie Winterrädern, Werkzeugen und Öl, fenster wischwaschflüssigkeit usw . Wie auch ein Paar Fahrräder und einige Fahrradersatzteile.

Aber das Eigentümer/Verwalter von "A" anforderte die Garage völlig von allem außer dem Auto zu leeren. Das ist ein bisschen extreme, ist es nicht?
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