Dies ist eine Diskussion zu Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| also folgender Fall: A und B sind Schwestern und haben ein Haus mit 2 getrennten Wohnungen(je ca. 120,00m²) und 4.000m² Grundstück geerbt. Sie verstehen sich nicht so gut. Mehrere Versuche das Haus zu einem Preis von ca. 240.000 zu verkaufen schlugen fehl. Nun wollen die Schwestern das Haus verkaufen als "Gesamtes". Für den Weg zu dem Haus besteht ein Wegerecht für einen Unternehmer(das Wegerecht besteht schon mehrere Jahre). Die beiden haben denselben Makler seit November für 6 Monate). Was kann B tun, um ihre Wohnung als Eigentumswohnung zu verkaufen? Geht das, dass das gemeinsame Erbe als "eigenes" Erbe verkauft werden kann? Also die Schwestern haben das zusammen geerbt, aber jeder wohnt für sich in einer Hälfte, die jede Schwester selbst besitzt. Mit lieben Grüßen und nen guten Rutsch Knut Geändert von svcds (01.01.2008 um 14:33 Uhr). Grund: Titel war zu schlecht |
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Sind denn die Wohnungen auch faktisch getrennt, d.h. gibt es für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt? Wenn ja - wer ist dort jeweils als Eigentümer eingetragen? |
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Zitat:
eigentümer sind A und B der wohnungen, beide verheiratet. |
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Wenn jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist, dann existiert eine Teilungserklärung und jede Wohnung kann als eigenständiges Objekt auch alleine verkauft werden. Wenn jeweils A und B Eigentümer sind, kann aber nur gemeinsam gehandelt werden - d.h. B braucht A bei Unterzeichnung des Kaufvertrages! Sollte keine Teilung des Hauses vorliegen, ist beim Bauamt eine Teilung gem. WEG zu beantragen - diese wird i.d.R. aufgrund der einzureichenden Pläne sowie Besichtigung des Objektes durch den zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt. Sodann erfolgt die Änderung im Grundbuch gem. Teilungserklärung und danach kann auch nur EINE Wohnung separat verkauft werden... |
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Zitat:
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Zitat:
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Zitat:
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| AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? Die Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen vom Bauamt bescheinigen lassen, falls dies baulich wirklich möglich ist, dann Teilungserklärung gemäß WEG beim Notar machen lassen und entsprechend im Grundbuch ändern. In jedem Fall ist aber das Mitwirken von A erforderlich! Alleine kann B gar nichts machen.... |
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