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Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Dies ist eine Diskussion zu Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 04:12
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Unhappy Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Hi,

also folgender Fall:

A und B sind Schwestern und haben ein Haus mit 2 getrennten Wohnungen(je ca. 120,00m²) und 4.000m² Grundstück geerbt. Sie verstehen sich nicht so gut. Mehrere Versuche das Haus zu einem Preis von ca. 240.000 € zu verkaufen schlugen fehl.

Nun wollen die Schwestern das Haus verkaufen als "Gesamtes". Für den Weg zu dem Haus besteht ein Wegerecht für einen Unternehmer(das Wegerecht besteht schon mehrere Jahre). Die beiden haben denselben Makler seit November für 6 Monate).

Was kann B tun, um ihre Wohnung als Eigentumswohnung zu verkaufen? Geht das, dass das gemeinsame Erbe als "eigenes" Erbe verkauft werden kann? Also die Schwestern haben das zusammen geerbt, aber jeder wohnt für sich in einer Hälfte, die jede Schwester selbst besitzt.

Mit lieben Grüßen und nen guten Rutsch
Knut

Geändert von svcds (01.01.2008 um 14:33 Uhr). Grund: Titel war zu schlecht
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Alt 01.01.2008, 15:07
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Sind denn die Wohnungen auch faktisch getrennt, d.h. gibt es für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt?

Wenn ja - wer ist dort jeweils als Eigentümer eingetragen?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 15:24
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Sind denn die Wohnungen auch faktisch getrennt, d.h. gibt es für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt?

Wenn ja - wer ist dort jeweils als Eigentümer eingetragen?
das weiss ich nicht so genau, was wäre wenn jede wohnung ein eigenes grundbuchblatt hätte.

eigentümer sind A und B der wohnungen, beide verheiratet.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 15:43
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Wenn jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist, dann existiert eine Teilungserklärung und jede Wohnung kann als eigenständiges Objekt auch alleine verkauft werden. Wenn jeweils A und B Eigentümer sind, kann aber nur gemeinsam gehandelt werden - d.h. B braucht A bei Unterzeichnung des Kaufvertrages!

Sollte keine Teilung des Hauses vorliegen, ist beim Bauamt eine Teilung gem. WEG zu beantragen - diese wird i.d.R. aufgrund der einzureichenden Pläne sowie Besichtigung des Objektes durch den zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt. Sodann erfolgt die Änderung im Grundbuch gem. Teilungserklärung und danach kann auch nur EINE Wohnung separat verkauft werden...
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 16:25
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Wenn jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist, dann existiert eine Teilungserklärung und jede Wohnung kann als eigenständiges Objekt auch alleine verkauft werden. Wenn jeweils A und B Eigentümer sind, kann aber nur gemeinsam gehandelt werden - d.h. B braucht A bei Unterzeichnung des Kaufvertrages!

Sollte keine Teilung des Hauses vorliegen, ist beim Bauamt eine Teilung gem. WEG zu beantragen - diese wird i.d.R. aufgrund der einzureichenden Pläne sowie Besichtigung des Objektes durch den zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt. Sodann erfolgt die Änderung im Grundbuch gem. Teilungserklärung und danach kann auch nur EINE Wohnung separat verkauft werden...
also ich hab nochmal gefragt die beiden wohnungen sind über eine treppe mit tür miteinander verbunden, die tür könnte man natürlich zumauern oder rausnehmen
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 18:58
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Wenn jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist, dann existiert eine Teilungserklärung und jede Wohnung kann als eigenständiges Objekt auch alleine verkauft werden. Wenn jeweils A und B Eigentümer sind, kann aber nur gemeinsam gehandelt werden - d.h. B braucht A bei Unterzeichnung des Kaufvertrages!

Sollte keine Teilung des Hauses vorliegen, ist beim Bauamt eine Teilung gem. WEG zu beantragen - diese wird i.d.R. aufgrund der einzureichenden Pläne sowie Besichtigung des Objektes durch den zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt. Sodann erfolgt die Änderung im Grundbuch gem. Teilungserklärung und danach kann auch nur EINE Wohnung separat verkauft werden...
Nach dem Ausgangsfall müsste eine Bruchteilsgemeinschaft nach 1008 BGB vorliegen,d.h. beide sind im Grundbuch des Grundstücks ,Abt. I eingetragen.Folglich läge keine Teilungserklärung nach WEG vor,sondern ein Einräumungsvertrag nach Bruchteilen vor. Der Begriff Teilungserklärung gehört zwingend zum WEG.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 19:20
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Zitat:
Zitat von immofreund
Nach dem Ausgangsfall müsste eine Bruchteilsgemeinschaft nach 1008 BGB vorliegen,d.h. beide sind im Grundbuch des Grundstücks ,Abt. I eingetragen.Folglich läge keine Teilungserklärung nach WEG vor,sondern ein Einräumungsvertrag nach Bruchteilen vor. Der Begriff Teilungserklärung gehört zwingend zum WEG.
das heißt? sorry aber ich bin nicht so bewandert in diesen Fachausdrücken. Was kann B machen um ihre Hälfte als Eigentumswohnung verkaufen zu können und dürfen?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 19:39
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AW: Haus mit 2 Parteien - eigenen Raum als Eigentumswohnung verkaufen ?

Die Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen vom Bauamt bescheinigen lassen, falls dies baulich wirklich möglich ist, dann Teilungserklärung gemäß WEG beim Notar machen lassen und entsprechend im Grundbuch ändern.
In jedem Fall ist aber das Mitwirken von A erforderlich! Alleine kann B gar nichts machen....
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