Dies ist eine Diskussion zu Hauptmieter oder Untermieter? innerhalb des Forums Mietrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Wie ist der Sachverhalt zu bewerten? | |||
| Mieter F ist im Mietvertrag und kann nicht rausgeworden werden | | 0 | 0% |
| Mieter F ist nicht Im Mietvertrag und muss gehen | | 0 | 0% |
| Mieter F ist zwar nicht im Mietvertrag, kann aber trotzdem nicht rausgeworfen werden | | 1 | 100,00% |
| Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Hauptmieter oder Untermieter? ich habe eine wichtige Frage und würde mich sehr über jede Antwort freuen! Mieter A, B, C und D haben mit jeweils einem Familienmitglied gemeinsam einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter geschlossen. Mieter A möchte nun inklusive Familienmitglied aus dem Vertrag ausscheiden und spricht eine Kündigung aus. Alle anderen Mieter und Familienmitglieder stimmen dem schriftlich zu und möchten Person E und F mit ebenfalls jeweils einem Familienmitglied in den Mietvertrag holen. Mündlich hat der Vermieter dies bejaht, allerdings wurde der Mietvertrag bis heute nicht verändert. Es existiert lediglich eine schriftliche "Mietbestätigung", in der steht, dass Mieter B, C, D, E und F die Wohnung gemeinsam mieten (für das Bafög-Amt). Leider macht Mieter F nur Ärger, wird aggressiv, laut und widersetzt sich gegen alle Regeln, sodass die anderen Mieter ihn am liebsten rauswerfen würden. Freiwillig möchte er nämlich nicht gehen. Mieter B, C, D und E haben mit dem Vermieter gesprochen, um in Erfahrung zu bringen, ob es eine Möglichkeit gibt, Mieter F loszuwerden. Der Vermieter ist der Meinung, dass Mieter F offiziell nicht im Mietvertrag steht und sich somit unbefugt in der Wohnung aufhält. Allerdings stellt sich die Frage: Kann man die "Mietbestätigung" vielleicht DOCH als einen Vertrag sehen? Oder hat sich das Problem erledigt und Mieter B, C, D und E können den Auszug von Mieter F verlangen? |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? M.E. gelten die Bestätigungen der Mieter und des Vermieters als in den Vertrag aufgenommen:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? *schieluzustimm* |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Wie sicher seid ihr euch? Seid ihr Jura Studenten oder Anwälte? |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Haha - erst eine Frage stellen und wenn die Antwort nicht passt, erstmal gucken, ob die Leute, die die Antworten gegeben haben, vielleicht nichts taugen ![]() Zum Sachverhalt: Aus der Schilderung des fiktiven Sachverhalts wird nicht klar, wie der zeitliche Verlauf ist. Man wird es eh schwer haben zu erklären, wie F in der WG einziehen konnte, ohne dass ein Mietverhältnis bestand. Sollte es sich F erst nach einer Weile mit den anderen Mietparteien verscherzt haben und es wurde von ihm schon Miete eingezogen, würde das weiterhin gewichtig für ein vorhandenes Mietverhältnis sprechen. Ob man F vorzeitig aus der Wohnung bekommt, ist unklar, wegen Mangel an Informationen - aber reine Unfreundlich- und Sturheit reicht dafür sicher nicht aus. Ferner sollte der Ex-Mieter A sich schleunigst von A-E+V bestätigen lassen, dass er aus dem Vertag entlassen ist ... da sind schon häßliche Dinge passiert. |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Ooops - das war ein alter Thread. Und ich finde nicht, wie ich meinen Beitrag löschen kann ... Sorry |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Zitat:
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Warum hat niemand gefragt, wie es mit Mietzahlungen war/ist ?? Wurde die Miete von jedem anteilig an den Vermieter gezahlt ? Hat sie jemand eingesammelt und dann Überwiesen ? Aber insbesondere hat F an den Vermieter oder an Mieter B, C, D oder E gezahlt.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Hauptmieter oder Untermieter? Was spielt dass denn für eine Rolle. Sie sind sich doch im Klaren, dass es hier keine Rechtsberatung geben darf. Ja, und ein mündlicher Mietvertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher und müsste schriftlich, vom Vermieter, mit einem entsprechenden gesetzlich vorgegebenen Grund gekündigt werden. Die weiteren Mieter haben darauf keinen Einfluss. |
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