Dies ist eine Diskussion zu Hat man Anspruch auf neuen Spülenunterschrank? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Hat man Anspruch auf neuen Spülenunterschrank? x ist vor ca. 7 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Es stand bereits eine Spüle mit Unterschrank in der Küche. Nun ist der Unterschrank zwar technisch ok, aber optisch sehr abgenutzt. Im Vertrag ist die Spüle mit Unterschrank als "Wohnungszubehör" aufgeführt. Hat x Anspruch auf einen neuen Unterschrank mit Spüle? |
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| AW: Hat man Anspruch auf neuen Spülenunterschrank? Nein, hat er nicht, solange dieser Unterschrank seine Funktion erfüllt. |
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| AW: Hat man Anspruch auf neuen Spülenunterschrank? MMn muss auch die "optische Funktion" erfüllt sein. Wenn also eine Küche bei Mietbeginn neu und repräsentativ war, müsste der Vermieter diesen Zustand nach einer gewissen Zeit wiederherstellen, auch wenn die mechanische Funktion der Möbel noch gegeben wäre. Edit: Für beliebige schon benutzte Möbel (wie im Beispiel zu vermuten) gilt dies nicht oder nur sehr eingeschränkt. |
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| AW: Hat man Anspruch auf neuen Spülenunterschrank? Zitat:
Fundstück aus Mietrechtslexikon: Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten. Siehe auch LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02. In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein. Bei sehr lange bestehenden Mietverhältnissen wird man davon ausgehen müssen, dass der Vermieter verpflichtet ist, Ausstattungen spätestens dann zu erneuern, wenn deren Benutzung durch altersbedingte Materialermüdungen oder Abnutzungen merklich eingeschränkt ist. Es wird hier von Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit geredet. Geändert von Ron-Wide (01.01.2012 um 09:08 Uhr). |
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