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halber Monat Nebenkosten

Dies ist eine Diskussion zu halber Monat Nebenkosten innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 09:42
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halber Monat Nebenkosten

Darf ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nur volle Monate abrechnen? Oder muss der halbe Monat berücksichtigt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 09:52
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AW: halber Monat Nebenkosten

Er darf nur das in Rechnung stellen, was auch tatsächlich verbraucht wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 09:56
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AW: halber Monat Nebenkosten

z. B. Betriebskosten: Jemand würde zum 15. d. Monats einziehen, bezahlt aber den ganze Monat voll im voraus.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 10:16
772 772 ist offline
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AW: halber Monat Nebenkosten

Bzgl. der Kaltmiete und bei Pauschalmiete für die gesamte Miete wäre das unangebracht. Bei Mietbeginn am 15. könnte nur die halbe Miete gefordert werden, der fiktive Mieter könnte mMn nach Ankündigung der Aufrechnung eine der folgenden Mieten nur halb bezahlen.
Bzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung wäre es ohne Belang, falls die spätere Jahresabrechnung korrekterweise den betreffenden Monat nur zur Hälfte einrechnet.
Edit:
Wann der Mieter einzieht ist unwichtig - es gilt der Beginn des Mietvertrages!
schielu likes this.

Geändert von 772 (10.01.2012 um 10:49 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 10:25
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AW: halber Monat Nebenkosten

Zitat:
Zitat von zwilling Beitrag anzeigen
z. B. Betriebskosten: Jemand würde zum 15. d. Monats einziehen, bezahlt aber den ganze Monat voll im voraus.
Es wird doch nur von den (Verbrauchskosten)Betriebskosten geredet?!

Wenn es bei der Frage um die monatlichen Zahlungen für Betriebskosten geht, dann könnte der Vermieter auch nur die Hälfte fordern. Siehe auch #2.
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