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Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Schäden und Mieterwechsel innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 12.02.2009, 12:46
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Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Mal angenommen der A zieht in eine WG ein wo es zuvor die Hauptmieter B, C und D gibt und tritt als neuer Hauptmieter dann mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des ausscheidenden Mieters B.
Die Wohnung leidet jedoch unter Schimmelbefall. Dieser Schimmelbefall wurde aber zu spät angezeigt und die Mieter könnten jetzt haften.
Kann der neue Mieter A der die Nichtanzeige des Schimmels nicht zu verantworten hat und sofort angezeigt hat trotzdem wegen dem Gesamtschuldverhältnis in das er jetzt eingetreten ist mit haftbar gemacht werden oder haftet neben den Hauptmietern C und D der alte Hauptmieter B?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 12:52
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Der Schaden ist ja nicht durch eine zu späte Anzeige desselben entstanden. Höchstens ergäbe sich eine Haftung der Folgeschäden ursächlich einer zu späten Anzeige.

Ein aus einer GbR ausgeschiedenes Mitglied haftet noch bis zu fünf Jahren nach - deshalb kann A sich da beruhigt zurück lehnen
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 13:05
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Es haftet der alte Hauptmieter B. Aber wieso hat Mieter A den Schimmel denn sofort angezeigt? Gab es wieder welchen?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 15:07
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Zitat:
Zitat von snibchi
Ein aus einer GbR ausgeschiedenes Mitglied haftet noch bis zu fünf Jahren nach - deshalb kann A sich da beruhigt zurück lehnen
http://dejure.org/gesetze/HGB/160.html
Wie kommst du auf eine GbR?

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 15:13
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Zitat:
Zitat von vico
Es haftet der alte Hauptmieter B. Aber wieso hat Mieter A den Schimmel denn sofort angezeigt? Gab es wieder welchen?
Dem neuen Mieter A ist der Schimmel beim Einzug aufgefallen und daraufhin haben Mieter C und D dem Vermieter den Schimmelbefall zusammen mit A angezeigt,
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 15:18
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Da hat Mieter A richtig gehandelt. Wenn es sich nicht um eine feuchte Wand handelt, dann hat der Vormieter falsch gewohnt.
Mieter A hat jedenfalls damit nichts zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 17:56
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AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel

Zitat:
Zitat von Pro
Wie kommst du auf eine GbR?

Gruß

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