Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Schäden und Mieterwechsel innerhalb des Forums Mietrecht
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| Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Die Wohnung leidet jedoch unter Schimmelbefall. Dieser Schimmelbefall wurde aber zu spät angezeigt und die Mieter könnten jetzt haften. Kann der neue Mieter A der die Nichtanzeige des Schimmels nicht zu verantworten hat und sofort angezeigt hat trotzdem wegen dem Gesamtschuldverhältnis in das er jetzt eingetreten ist mit haftbar gemacht werden oder haftet neben den Hauptmietern C und D der alte Hauptmieter B? |
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Der Schaden ist ja nicht durch eine zu späte Anzeige desselben entstanden. Höchstens ergäbe sich eine Haftung der Folgeschäden ursächlich einer zu späten Anzeige. Ein aus einer GbR ausgeschiedenes Mitglied haftet noch bis zu fünf Jahren nach - deshalb kann A sich da beruhigt zurück lehnen http://dejure.org/gesetze/HGB/160.html
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Es haftet der alte Hauptmieter B. Aber wieso hat Mieter A den Schimmel denn sofort angezeigt? Gab es wieder welchen? |
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Zitat:
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Da hat Mieter A richtig gehandelt. Wenn es sich nicht um eine feuchte Wand handelt, dann hat der Vormieter falsch gewohnt. Mieter A hat jedenfalls damit nichts zu tun. |
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| AW: Haftung bei Schäden und Mieterwechsel Zitat:
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