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Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Dies ist eine Diskussion zu Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 10:25
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Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Angenommen, Mieter A (77 Jahre) erhält die Kündigung des Mietraums, da der Vermieter B die Wohnung verkaufen will. Der Mieter wohnt seit 8 Jahren in diesem Haus, seine Tochter und sein Sohn wohnen in anderen Wohnungen in dem selben Haus (Eigentum).

Wie ist die Rechtslage? Kommt hier eine Härtefallregelung in Betracht?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 10:34
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Soweit wird gar nicht zu denken sein. Ich habe Bedenken bei der Begründetheit der Kündigung. Was steht genau in der fiktiven Kündigung?
Ist diese mit dem Verkauf begründet worden?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 10:50
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Ein beabsichtigter Verkauf der Wohnung ist KEIN Kündigungsgrund. Kündigen könnte im Falle eines Verkaufs nur der neue Eigentümer, wenn er Eigenbedarf geltend macht. Und auch das erst nach Eintragung im Grundbuch (das kann dauern!).
Das Alter des Mieters ist allein noch kein Härtefall.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:00
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Zitat:
Mieter A (77 Jahre) erhält die Kündigung des Mietraums, da der Vermieter B die Wohnung verkaufen will. Der Mieter wohnt seit 8 Jahren in diesem Haus,
Mit der Begründung "Verkauf der Wohnung" ist eine Kündigung des Vermieters unwirksam.
Würde die Wohnung dennoch verkauft, dann würde der bestehende Mietvertrag vom Erwerber mit allen Rechten und Pflichten übernommen werden müssen.

Wenn ein Härtefall nach § 574 BGB greifen soll, dann müssen außergewöhnliche Gründe vorliegen. Allein das Alter des Mieters reicht nicht aus.

Sollte die Kündigung aus anderem Grund erfolgen, so ist bei über 8 Jahren Mietdauer die Kündigungsfrist 9 Monate.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:59
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Danke für die Diskussion vorab.

Die fiktive Kündigung wurde wegen Verkauf ausgesprochen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Härtefallregelung erfüllt sein? Der Herr ist zB auch schwerbehindert.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 12:32
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Irgend was pauschales, was man aus dem Gesetz herauslesen könnte, gibt es nicht. Es sind eigentlich Einzelfallentscheidungen.
Wobei eine Schwerbehinderung in bestimmter Größenordnung ein Härtefall werden könnte.

Ein Rechtsbeistand sollte in's Auge gefasst werden.

Eine Vorinformation könnte man hier nachlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...aertefall2.htm
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:25
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

das BMJ (bundesminsiterium der justiz) stellt auf seinen internetseiten einige nette infohefte zur verfügung, auch zum "mieterschutz bei eigenbedarf"

http://www.bmj.de/DE/Service/Broschu...tml?nn=1470376
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 20:30
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AW: Härtefallregelung bei Kündigung Wohnraum

Zitat:
Zitat von Soyara Beitrag anzeigen
Danke für die Diskussion vorab.

Die fiktive Kündigung wurde wegen Verkauf ausgesprochen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Härtefallregelung erfüllt sein? Der Herr ist zB auch schwerbehindert.
Einiges dazu hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...aertefall2.htm

oder
"Neben fehlendem Ersatzwohnraum kommen als Härtegründe noch in Betracht: Hohes Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kinder, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel, bevorstehendes Examen, geringes Einkommen, schwere Erkrankung oder lange Mietdauer. Häufig sind mehrere dieser Härtegründe gleichzeitig gegeben. Dies erhöht die Erfolgsaussichten eines Mieterwiderspruchs gegen die Kündigung. So kommen zum Beispiel hohes Alter, Krankheit, lange Wohndauer und Schwierigkeiten, eine Ersatzwohnung zu finden, häufig zusammen. Gerade für diese Mieter ist die Sozialklausel ein wichtiges Recht."

http://www.mieterbund.de/sozialklausel.html

Geändert von Enzian (28.01.2012 um 20:32 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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