Dies ist eine Diskussion zu Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? sehr gerne würde ich gerne einmal eine fachlich fundierte Meinung zum folgenden von mir erdachten Fall hören. Nehmen wir mal an, X wohnt in einer WG zusammen mit Hauptmieter Y. Nach anfänglich gutem Verhältnis spitzt es sich gegen Ende hin zu, so dass Y schliesslich kündigt und X ausziehen wird. Nun wird X allerdings ein wenig von Y schikaniert... macht ja eigentlich nichts, denn er ist ja bald weg. Wenn denn da nicht zwei Mieten Kaution wären. Diese wurden immerhin per aus nur einer Seite bestehendem Mietvertrag schriftlich erfasst. In diesem fiktiven Fall nehmen wir mal an, dass im Vertrag keine Renovierungspflicht erfasst, sowie kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde und es sich ferner um eine Pauschalmiete ohne Nebenkostenabrechnung handelt. Unter welchen Gründen könnte Y die Kaution einbehalten und wie lange dürfte er das tun? Könnte X so weit gehen und die Schlüssel so lange behalten, bis Y die Kaution zahlt? Ich freue mich auf eure Antworten |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Dazu fällt mir immer wieder mein Standard-Spruch ein: Finger weg von WG`s und auf eigene Füße stellen! An wen wurde denn die Kaution gezahalt? An den Hauptmieter oder den Vermieter? Eine Kaution steht dem Vermieter zu für Schäden und Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Der Hauptmieter darf gar keine Kaution behalten, da er nicht Eigentümer der Wohnung ist. Hat Y die Kaution an den Vermieter weitergegeben, so wird der VM womöglich diese nach Auszug auch an ihn auszahlen. Der Vermieter aber kann die Kaution bis zu 6 Monate lang behalten. Dem Y steht es aber nicht zu irgendetwas einzubehalten. Das wird er nur tun (wenn er denn das Geld hat) wenn X seinen Mietanteil evtl. nicht bezahlt hat und diesen an Y zahlen sollte. |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Danke für die Antwort. Der Hauptmieter steht alleine im Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer, so hat X nur einen Untermietvertrag mit gesonderter Kaution. Nehmen wir für das Beispiel an, dass X die Miete bis zum Auszugstermin bereits überwiesen hat, so dass keine Schulden entstehen können und dass Y beim Einzug sagte, dass er die Kaution nur haben will, falls mal ein Mietausfall besteht. Kann Y nun die Kaution behalten? Und kann X einfach mal frech die Schlüssel behalten als Überzeugungsmittel? |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Mit behalten meine ich natürlich einen Zeitraum wie die angesprochenen 6 Monate. Mir ist grad aufgefallen, dass ich mich da unklar ausgedrückt habe - ich will darauf hinaus, ob Y dem guten X die Kaution zum Auszug zurückgeben muss oder ob er sie erstmal einbehalten darf (Nebenkostenzahlungen bestehen wie gesagt im Beispiel nicht, sondern nur eine pauschale Miete). |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Zitat:
Wen zu Renovierungspflicht nicht im Vertrag steht heist dass noch lange nicht, dass man alles in kraut und Rüben zurücklassen darf. Wie das Zimmer - bzw die Wohnung beim Einzug ausgesehen haben, da gibt es sicherlich Zeugen für. Ausserdem sind ja auch die Renovierungen der Gemeinschaftsräume anteilig mit zu übernehmen. Ob das jetzt im juristischen Sinne haltbar ist weiss ich nicht, aber richtig finde ich es trotsdem
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Ist schon klar, dass X sein WG Zimmer im Zustand wie zun Einzug hinterlassen sollte. Aber darum geht es ja nicht, auch nicht darum, ob die Kaution hätte gezahlt werden sollen oder nicht. Meine Frage ist, ob X die Kaution zum Auszug zurückerhalten muss oder nicht |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Normalerweise dient eine Kaution ja dazu, Folgekosten oder Schäden die dem Vermieter aus dem Metverhältniss entstehen, bzw die nach Beendigung des Mietverhältnisses offen bleiben, zu begleichen. Dieser Logik folgend, müsste in diesem fiktiven Fall den Untermieter die Kaution schon bei ordnungsgemässem Auszug zurückerhalten. Da ja auch keine Nebenkosten anfallen, deren genaue Höhe ja ggf erst nach Beendigung des Mietverhältnisses feststehen, ist eine Verzögerung der Rückzahlung nicht zu begründen.
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Und wenn man von der Logik absieht und geltendes Recht betrachtet? |
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Dann hat y unbefristet Geld von x "geliehen" und ist daher verpflichtet dieses auf verlangen zurückzugeben
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| AW: Gründe für nicht Zahlung einer WG Kaution? Wenn keine Schäden nach einer zumutbaren Prüfungsfrist (ca. 4-6 Wochen), und keine Nebenkostenabrechnungen mehr ausstehen, so muss X die gezahlte Kaution an X auszahlen. Wenn keine Beanstandungen anliegen, so muss nicht die 6-Monats-Frist abgewartet werden. |
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