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Grillen

Dies ist eine Diskussion zu Grillen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 14:34
tia tia ist offline
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Grillen

Wie ist es denn mit dem Grillen auf Terasse oder im Garten?

Welchen Abstand zum Nebenhaus/Nachbarhaus muss man einhalten?

Wie kann man reagieren, wenn der NAbar angenommen zu nah an der eigenen Tarasse, Balkon, Fenster grillt?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 15:13
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AW: Grillen

Im Prinzip kann man nur wenig unternehmen, da sich Geschmack in der Luft kaum messen lässt.

Hier ist im wesentlichen der Einzelfall maßgeblich!

Nur in den Immissionsschutzgesetzen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird konkret verboten, im Freien zu grillen, wenn dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt wird.

Beide Gesetze sehen bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld vor.
Ansonsten verbietet kein Gesetz direkt, dass im eigenen Garten gegrillt und gefeiert wird, wenn die Nachbarschaft nicht gestört wird.
Andererseits gelten natürlich insbesondere das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Also auch wenn das Grillen nicht ausdrücklich verboten ist, muss man sich so verhalten, dass andere nicht beeinträchtigt werden.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Nachbar beispielsweise wegen der erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigungen seine Fenster geschlossen halten muss oder wenn er sich gar nicht mehr in seinem Garten aufhalten kann, dann kann er gegen seinen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch nach §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend machen.

Weil aber das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, was in jedem Einzelfall zulässig ist, urteilen die Gerichte je nach den örtlichen Gegebenheiten höchst unterschiedlich.

Besser ist, ein einvernehmliches Gespräch zu führen oder eine lange Gabel anschaffen


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 18:14
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AW: Grillen

Wichtig bei ständigen Belästigungen durch Grillen ist es ein Protokoll zu führen und Zeugen zu haben die dies bestätigen. Ansonsten kann man da fast rein gar nichts machen.
Siehe auch hier:
http://www.juraforum.de/jura/judgeme.../146/id/10302/
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 20:56
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AW: Grillen

Das Meiste ist schon beantwortet.

Die Frage nach dem Verhalten gegenüber Grillern ist eigentlich eine Frage der persönlichen Einstellung zu seiner Nachbarin.

So richtig reinziehen sollte man sich aber noch:

Das Grillen z.B. auf Balkonen kann in einem Mietvertrag generell verboten werden.
Dabei spielt die Art des Feuers oder des Grillgutes keine Rolle.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 21:23
tia tia ist offline
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AW: Grillen

Angenommen folgeden Sachverhalt:

Eine Familie hat eine Dachterasse im 1. Stock. Die Nachbarn haben direkt an die Dachterrasse angrenzend ebenfalls eine Dachterasse, die weit über 80 qm. Diese hat einen klienen engen Ausläufer, der direkt vor der DAchterasse der Familie verläuft. Um die eigene Geruchsbelästigung zu minimieren grillen die NAchbarn immer(etwa 3 Mal die Woche den ganzen sommer über) auf diesem kleinen Ausläufer. Der Ausläufer ist etwa 3 - 4 Meter von den Fenstern weg und alles zieht rein. Die nachbarn haben jedoch den eigenen Grill etwa 10 Meter von den eigenen Fenstern weg. Es wäre gut möglich dass die NAchbarn den Grill etwa 4.-5 Meter von ihren Fenstern weg stellen würden dafür aber etwa 8-10 Meter von den Fenstern der Familie.
In dem am meisten betroffenen Zimmer schläft ein Kleinkind, das aber natürlich dann im totalen Grillgestank schlafen muss, da man ja weder Fenster auf machen kann, noch sontwoher gute Luft herbekommt und da er ja um eine Uhrzeit schalfen geht, wo noch lange danach gegrillt wird.


Wie verhält es sich da???
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2008, 07:45
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AW: Grillen

OLG Düsseldorf urteilte

Dringt der beim Grillen entstehende Qualm in die Wohnung der Nachbarn ein, so stellt dies eine erhebliche Belästigung dar.

Wer auf seinem Balkon grillt, muss darauf achten, dass nicht zu viel Rauch entsteht, und dass dieser nicht in die Nachbarwohnungen zieht.
In diesem Fall kann ein Bußgeld fällig werden.

Mit Sicherheit gibt es noch eine Menge solcher o.ä. Urteile.

Natürlich soll und kann man sich nicht alles vom lieben Nachbarn gefallen lassen. Aber man sollte sich auch mal vorstellen was passiert, wenn man den Nachbarn in so einer Angelegenheit vor den Kadi gezerrt hat?

Über solche Urteile könnte man allerdings in einem persönlichen und freundlichen Gespräch den Nachbarn unterrichten.
Ob es wirkt?
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