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Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:10
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Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Hallo,

angenommen, ein studierender Mieter hätte eine 28m² Wohnung für monatlich 150€ Kaltmiete gemietet.
Zusätzlich wird eine Betriebskostenvorrauszahlung in Anlehnung an die Betr.KV (Anlage1) i.S. (in Summe?!?) 75€ erhoben. (im Mietvertrag festgelegt)

1. Würde es in dem Fall eine Obergrenze für Nachzahlungsforderungen geben?

Nehmen wir weiter an, dass der Student (Mieter) zum 1.8.2010 die Wohnung bezogen hätte, und im Dezember 2011 die Nebenkostenabrechnung erhält. (Ich denke, so gerade fristgerecht)

In dieser Nebenkostenabrechnung würden 57,60€ monatlichen Energiekosten festgestellt und weitere 88,02€ monatliche umlagefähige Gemeinkosten aufgeführt werden.

In der Summe wären das 145,62€ monatliche Nebenkosten, von denen der fiktive Vermieter 70€/Monat als Jahres-Gesamtsumme nachfordern würde.



Mir persönlich ist schon klar, dass Energiekosten durch den schwankenden Energiepreis und den unterschiedlichen personenbezogenen Verbrauch schlecht vorhergesagt werden können.
Ich würde es jedoch heftig finden, wenn die umlagefähigen Gemeinkosten weit über den im Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten liegen würden.

Da meiner Meinung nach die umlagefähigen Gemeinkosten relativ konstant sind (Zuführung Rücklagen, Entnahme Rücklagen, Versicherungen, Wartungspersonal (Hausmeister, etc..), Verwaltungsgebühren, etc..), würde so ein Vorgehen in meinen Augen eine arglistige Täuschung, wenn nicht sogar Betrug nahe kommen.

2. Dürften die starren umlagefähigen Gemeinkosten die die Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten übersteigen?

3. Wäre eine Betriebskosten-/Nebenkostenabrechnung, in der fälschlicherweise die Verwaltervergütung umgelegt wird, formal noch gültig? (Habe Hier was vom falschen Zeitraum gelesen und dessen Unwirksamkeit)

4. Ein solcher, o.G. fiktiver Vermieter würde sicherlich eine ähnliche Abrechnung für das Jahr 2011 gestalten. Welche Möglichkeiten bestehen für den Mieter (Student), kostengünstig aus diesem bodenlosen Loch zu entkommen, da diese ungeplanten Kosten das gesamte Studium gefährden?

Ich Danke schon mal vorab für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:22
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von reddragon Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten bestehen für den Mieter (Student), kostengünstig aus diesem bodenlosen Loch zu entkommen, da diese ungeplanten Kosten das gesamte Studium gefährden?[/B]

Ich Danke schon mal vorab für Antworten
Der Student hat die Möglichkeit die Wohnung ordentlich zu kündigen. In der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dann kann er sich etwas günstigeres suchen. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.

Der Student muss doch anhand der Abrechnung sehen welche Posten besonders heraus stechen. Was sind das denn für Kosten? Beim Strom ist das z.B. nicht vorhersehbar. Der eine hat ne A+++ Kühlschrank, der nächste ein 20Jahre altes Gerät vom Flohmarkt, dann Fernseher auf Standbye usw. Das läppert sich alles massiv. Genau wie Wasser. Wenn jemand alle zwei Tage duscht ist das natürlich ein Unterschied zu jemandem, der jeden Tag ein Vollbad nimmt. Solche Dinge sind für einen Vermieter sicher schwer vorhersehbar.

Ich sehe hier jedenfalls keinen Betrug
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Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:42
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

wieso gibt es keinen direkten vertrag mit dem energieversorger ?
hat die wohnung einen eigen "stromzähler" ?

in der regel beinhalten BK die stromkosten für hausstrom, aussenbeleuchtung o.ä. und der mieter trägt seine stromkosten unabhängig von der miete (was dann auch wieder die nebenkosten raltivieren würde)
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:53
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Hei,

Danke für die schnelle Antwort
Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Der Student hat die Möglichkeit die Wohnung ordentlich zu kündigen. In der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dann kann er sich etwas günstigeres suchen. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.
Gab es für Studenten nicht eine Sonderregelung bezüglich der Kündigungsfrist? Angenommen der Student knallt im dritten Versuch durch, dann hätte er je für drei Monate eine Wohnung an der Hacke, die er nicht braucht?!?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Der Student muss doch anhand der Abrechnung sehen welche Posten besonders heraus stechen. Was sind das denn für Kosten? Beim Strom ist das z.B. nicht vorhersehbar. Der eine hat ne A+++ Kühlschrank, der nächste ein 20Jahre altes Gerät vom Flohmarkt, dann Fernseher auf Standbye usw. Das läppert sich alles massiv. Genau wie Wasser. Wenn jemand alle zwei Tage duscht ist das natürlich ein Unterschied zu jemandem, der jeden Tag ein Vollbad nimmt. Solche Dinge sind für einen Vermieter sicher schwer vorhersehbar.
Das ist klar.
Der Stromverbrauch wird vom Studenten separat mit einem Energieanbieter verrechnet.
Wasser und Heizkosten sind unter "Energiekosten" zusammen gefasst.

Aber gibt es da keine Richtgrößen? Wenn die umlagefähigen Gemeinkosten (Ohne Strom,Wasser, Heizung) schon 13€ über den vom Vermieter angegebenen Betriebskosten liegen, hat das doch nichts mit dem Personenbezogenem Verbrauch zu tun!

Gibt es nicht etwas, wenn 75€ NK vom Vermieter genannt werden, dann sagen wir mal, sind 25€ für die Energiekosten geplant, und 50€ für die umlagefähigen Gemeinkosten?

Würden dann aus den 25€ Energiekosten die stolzen 75€ werden, so ist es einleuchten, dass der Mieter irgendwo bei sich anfangen muss.

Aber 88€ für die Gebäudepflege und -verwaltung bei 75€ NK? Das ist zulässig?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:54
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wieso gibt es keinen direkten vertrag mit dem energieversorger ?
hat die wohnung einen eigen "stromzähler" ?
Stromkosten wäre seperat, bis auf die allgemeinen Stromkosten vom FLur, etc...
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:57
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
2. Dürften die starren umlagefähigen Gemeinkosten die die Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten übersteigen?
Hier würde ich schon einen Ansatz für einen Betrugsvorwurf sehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 19:02
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Hier würde ich schon einen Ansatz für einen Betrugsvorwurf sehen.
Oder vielleicht doch nur für einen dämlichen Vermieter der, wie zig andere, zu blöd ist ne ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Ich glaub in vielen Fällen ist einfach jemand zu doof seinen "Job" richtig zu machen


Ist die Nebenkostenabrechnung denn mal fachlich geprüft worden?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 19:14
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ist die Nebenkostenabrechnung denn mal fachlich geprüft worden?
Die würde von einer Finanzkanzlei stammen.....

Von daher gehe ich mal aus, dass die fachlich korrekt ist....
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  #9 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 19:21
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von reddragon Beitrag anzeigen
Die würde von einer Finanzkanzlei stammen.....

Von daher gehe ich mal aus, dass die fachlich korrekt ist....
Aha
Die machen nie Fehler?
Ich würd vielleicht mal besser jemanden drauf schauen lassen
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  #10 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 19:51
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AW: Grenzen für zulässige Nebenkosten-Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von reddragon Beitrag anzeigen
Die würde von einer Finanzkanzlei stammen.....

Von daher gehe ich mal aus, dass die fachlich korrekt ist....
Keine Ahnung was eine Finanzkanzlei macht ?
Fakt ist aber das "professionelle" Hausverwaltung häufig unfähig sind, Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.
So gibt es hunderttausende fehlerhafte Abrechnungen jedes Jahr ( laut Mieterbund ).
Es soll Mieter geben, die erhalten 4 NK Abrechnungen für ein jahr und all Abrechnungen sind falsch !

Also sollte der Mieter eine vernünftige Abrechnung verlangen.
Diese kann der Mieter mit dem Mietspiegel seiner Stadt vergleichen.
Dann muß der Mieter sehen ob da nicht irgendein Mist drauf ist der da nichr rein gehört.

Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei der nächsten Wohnung verlangt der Mieter der letzte Nebenkostenabrechnung des Vormieters.
Dann hat er zumindest einen Anhaltspunkt welche kalten ( also nicht Warmwasser + Heizung ) NK erwartet werden können.
Ob die warme Nebenkosten aus ufern kann man eventuell auch sehen.
Das sind dann natürlich ziemlich individuelle Werte.


Beispielwerte für Nebenkosten ( ist zwar etwas älter, sind aber erst mal ein guter Richtwert )
http://www.mieterbund.de/index.php?e...f11ca4ea4a877b

Geändert von Enzian (08.01.2012 um 20:01 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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