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Gewohnheitsrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Gewohnheitsrecht? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 05.01.2006, 11:34
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Gewohnheitsrecht?

Der Fall: 3 parteienhaus, alles eigentumswohnungen, 2 von eigentümern bewohnt, mittlere von eigentümerin seit 03/05 an uns vermietet.
eigentümer a (parterre) dekoriert raum unter der kellertreppe nach eigenem gusto, lagert "sperrmüll" und altpapier dort, akzeptiert aber nur unseren (notwendigerweise" dort "geparkten" kinderwagen dort - alles andere wird vor unseren keller geschoben - a beruft sich auf "gewohnheitsrecht".
andere gemeinschaftsräume (fahradkeller, heizungskeller...) werden ebenfalls raumgreifend mit plunder zugestellt
zur weihnachtszeit wird treppenhaus und geländer vor a´s wohnung dekoriert. zum einen nicht unser geschmack, zum anderen müssen wir und der dritte bewohner ständig daran vorbei - ob mit kiste bier, kindersitz, etc... berufung ebenfalls auf gewohnheitsrecht, weil es schon seit jahren usus sei

müssen wir uns das gefallen lassen?

danke und gruss
emkey2
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Alt 05.01.2006, 11:53
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AW: Gewohnheitsrecht?

Seltsame Vorstellung davon, was "Gewohnheitsrecht" ist.

Ich denke, zu klären ist zunächst, was dem A alleine gehört und was gemeinsames Eigentum ist. Wenn A gemeinsames Eigentum als Abstellplatz missbraucht, so können die Miteigentümer (und die Mieter ebenso) ein Wörtchen mitreden und es ihm untersagen.

Ich werde es in Zukunft genauso machen: Ich leihe mir etwas aus und wenn der Eigentümer dieser Sache nach ein paar Monaten oder Jahren sie zurückverlangt, werde ich mich auf "Gewohnheitsrecht" berufen *lach*

Ciao,
Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 05.01.2006, 12:22
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AW: Gewohnheitsrecht?

danke für die antwort ;-)
denke mal, es ist ja wohl zweifelsfrei so, dass das treppenhaus (inklusive geländer), der (klassische) schräge bereich unter der kellertreppe, waschkeller, etc. allen im "gehört".
könnte ja im treppenhaus meinen schicken "hustler" kalender aufhängen ;-)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2006, 13:24
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AW: Gewohnheitsrecht?

Beim Treppenhaus etc. handelt es sich wohl um Gemeinschaftseigentum i.S.d. § 5 II WEG. Darüber darf nicht eine Partei alleine Verfügen, wenn das den anderen nicht passt.
Aber das mit dem Kalender ist eine gute Idee. Wo wohnst du?
__________________
--- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! ---
Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten.


Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren...
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Alt 05.01.2006, 16:30
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AW: Gewohnheitsrecht?

;-) sorry - aber der sollte exklusiv nachbarn a vorbehalten sein...:-"
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