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Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Dies ist eine Diskussion zu Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2007, 16:24
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Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Hallo zusammen!

Ein Gewerbetreibender musste sein Gewerbe abmelden, da zu geringe Einnahmen und Mietschulden entstanden.
Außerdem leidet Mieter an schweren Depressionen.
Er kündigt Mietvertrag, wird aber von Vermieter aufgefordert, eher zu räumen.
Mieter ist psychisch schwer krank und schafft deshalb nicht, die Frist der Räumung einzuhalten.
Mieter ist ziemlich allein, hat keine Hilfe von anderen.
Hat Mieter eine Möglichkeit, Fristverlängerung zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2007, 21:41
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AW: Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Grundsätzlich ist alles verhandelbar.
Realistisch gesehen ist jedoch - gerade bei dieser Krankheit als Hinderungsgrund - eine Fristverlängerung problematisch, da ja ein konkreter Zeitpunkt der wieder hergestellten Gesundheit nicht benannt werden kann.
Es wäre geraten unverzüglich eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 12:29
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AW: Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Der Mieter bekommt jetzt Medikamente, um "handlungsfähig" zu werden.

Inzwischen ist eine neue Situation. Vermieter hat jetzt Pfandrecht ausgesprochen. Redet von "eingebrachte Maschinen und andere Sachen" ("diese und andere eingebrachte Gegenstände"), auf die er Vermieterpfandrecht geltend macht.
Kann Mieter nun trotzdem noch wenigstens Aktenordner usw. rausholen, oder muss er alles so lassen, wie es ist?
Mieter weiß nun überhaupt nicht mehr, was er noch tun kann.
Da Wochenende ist, kann auch kein Anwalt aufgesucht werden.
Die Zeit läuft davon, denn Stichtag ist der 31.07.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 13:07
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AW: Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Zitat:
Zitat von strandsand
Vermieter hat jetzt Pfandrecht ausgesprochen. Redet von "eingebrachte Maschinen und andere Sachen" ("diese und andere eingebrachte Gegenstände"), auf die er Vermieterpfandrecht geltend macht.
Kann Mieter nun trotzdem noch wenigstens Aktenordner usw. rausholen, oder muss er alles so lassen, wie es ist?
Hallo (aktueller Matsch-)strandsand,
guck Dir doch schon einmal den § 811 ZPO an: http://bundesrecht.juris.de/zpo/__811.html.
Da sind alle unpfändbarenSachen aufgeführt.
Ich gehe davon aus, dass das VM-PfandR bei gewerbl. genutzten Räumen keine Unterschiede zum allg. Vm-PfandR aufweist.(?)
Wenn es sich um persönliche / geschäftliche Unterlagen handelt, dann nimmt er die mit und gut is´ (Wird ja wohl kaum um gelagerte leere Aktenordner gehen ).
Alle Gegenstände die räumlich aus der Wohnung / vom Grundstück entfernt worden sind unterfallen allgemein nicht mehr dem PfandR, aber für Gegenstände die pfändbar sind und somit dem VM-PfandR unterliegen gilt allerdings, dass diese nicht (!) gegen den Willen des VM entfernt werden dürfen!

Nachtrag: Zur Lektüre:
http://bundesrecht.juris.de/zpo/__812.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__562.html
(VM-PfandR: §§ 562 - 562d BGB

Geändert von Hamsterrad (28.07.2007 um 13:36 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2007, 20:22
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AW: Gewerberäume können wegen Krankheit nicht fristgerecht übergeben werden!

Zitat:
Zitat von strandsand
Der Mieter bekommt jetzt Medikamente, um "handlungsfähig" zu werden.

Inzwischen ist eine neue Situation. Vermieter hat jetzt Pfandrecht ausgesprochen. Redet von "eingebrachte Maschinen und andere Sachen" ("diese und andere eingebrachte Gegenstände"), auf die er Vermieterpfandrecht geltend macht.
Kann Mieter nun trotzdem noch wenigstens Aktenordner usw. rausholen, oder muss er alles so lassen, wie es ist?
Mieter weiß nun überhaupt nicht mehr, was er noch tun kann.
Da Wochenende ist, kann auch kein Anwalt aufgesucht werden.
Die Zeit läuft davon, denn Stichtag ist der 31.07.
Am Montag, den 30.7. kann - und sollte - ein Anwalt aufgesucht werden.
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