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Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:44
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Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Angenommen Vermieter V vermietet an Mieter M eine Gewerbefläche. Es wird ein Gewerbemietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. 5 Monatsmieten Kaution.

Übergabetag ist der 15. Oktober. An diesem Tag ist die Kaution aber noch nicht beim Verwalter eingetroffen und die Räume werden nicht an M übergeben. Der Makler hat seine Courtage auch trotz Mahnung von M nicht erhalten.

M vertröstet den V immer wieder, aber die Zahlung geht dennoch nicht ein. V hatte vorher einen Bonitätscheck über M eingeholt. Dieser war in Ordnung. Nun bekommt V aber Angst und möchte diesen Mieter möglichst nicht in seinen Räumen sehen. Wie kann er sich möglichst schnell von diesem Mietvertrag trennen und einen anderen Mieter suchen?

Vielen Dank!

Ricardo
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:09
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Ihm verbleibt m.E. nur die (evtl. fristlose) Kündigung des Vertrages!
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:26
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Muss der Mieter dafür nicht aber erst durch ein Schreiben in Annahmeverzug gesetzt werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:35
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Muss der Mieter dafür nicht aber erst durch ein Schreiben in Annahmeverzug gesetzt werden?

Welchen Annahmeverzug? - Der Mieter kommt doch mit der Kaution nicht rüber, und die wurde doch oftmals angemahnt.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:41
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

ja, allerdings nur telefonisch. Ist wohl besser per Einschreiben/Rückschein, oder?

Und dann könnte einfach die fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:50
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
ja, allerdings nur telefonisch. Ist wohl besser per Einschreiben/Rückschein, oder?
Auch Kaution ist eine Bringschuld!

Zitat:
Und dann könnte einfach die fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
Ja!
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  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 14:11
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Vielen Dank! Kann denn auch Schadenersatz gefordert werden. Schliesslich muss in diesem Beispielfall ein neuer Mieter gesucht werden und es ist Mietausfall zu beklagen.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 15:22
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

Ja! Dieser sollte im Kündigungsschreiben sinnvollerweise vorbehalten werden.
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Alt 20.10.2011, 15:29
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AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden

prima! Vielen Dank
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  #10 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 15:40
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BGH, Urteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05 -

Im März 2007 hat der u.a. für das Gewerbemietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH das Bestehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution bzw. Mietsicherheit durch den Mieter von Gewerberaum bestätigt.
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