Dies ist eine Diskussion zu Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden innerhalb des Forums Mietrecht
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| Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Übergabetag ist der 15. Oktober. An diesem Tag ist die Kaution aber noch nicht beim Verwalter eingetroffen und die Räume werden nicht an M übergeben. Der Makler hat seine Courtage auch trotz Mahnung von M nicht erhalten. M vertröstet den V immer wieder, aber die Zahlung geht dennoch nicht ein. V hatte vorher einen Bonitätscheck über M eingeholt. Dieser war in Ordnung. Nun bekommt V aber Angst und möchte diesen Mieter möglichst nicht in seinen Räumen sehen. Wie kann er sich möglichst schnell von diesem Mietvertrag trennen und einen anderen Mieter suchen? Vielen Dank! Ricardo |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Ihm verbleibt m.E. nur die (evtl. fristlose) Kündigung des Vertrages!
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Muss der Mieter dafür nicht aber erst durch ein Schreiben in Annahmeverzug gesetzt werden? |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Zitat:
![]() Welchen Annahmeverzug? - Der Mieter kommt doch mit der Kaution nicht rüber, und die wurde doch oftmals angemahnt.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden ja, allerdings nur telefonisch. Ist wohl besser per Einschreiben/Rückschein, oder? Und dann könnte einfach die fristlose Kündigung ausgesprochen werden? |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Zitat:
Zitat:
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Vielen Dank! Kann denn auch Schadenersatz gefordert werden. Schliesslich muss in diesem Beispielfall ein neuer Mieter gesucht werden und es ist Mietausfall zu beklagen. |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden Ja! Dieser sollte im Kündigungsschreiben sinnvollerweise vorbehalten werden.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden prima! Vielen Dank |
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| AW: Gewerbemietvertrag schnell wieder beenden BGH, Urteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05 - Im März 2007 hat der u.a. für das Gewerbemietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH das Bestehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution bzw. Mietsicherheit durch den Mieter von Gewerberaum bestätigt. |
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| gewerbemietvertrag, kaution, kündigung |
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