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Gewährleistungsanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 30.01.2008, 16:20
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Gewährleistungsanspruch

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Käufer X hat vom Verkäufer Y im Sommer eine Eigentumswohnung erworben. Es wurden keine Mängel festgestellt und die Wohnung wurde abgenommen. Die Wohnung wird vermietet uns alles scheint seinen normalen Lauf zu nehmen. Der Winter bricht ein und die Mieter Z merken, dass die Heizung im Wohnzimmer nicht funktioniert. Sofort wird die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt. Die Hausverwaltung setzt sich nun mit dem Verkäufer Y in Kontakt und bittet ihn die Kosten für die Reparatur zu übernehmen und setzt eine Frist. Der Eigentümer X wird überhaupt nicht in Kenntins gesetzt.
Der Verkäufer Y reagiert nicht und die Hausverwaltung entschließt sich, die Rechnung dem Eigentümer X zu zuschicken. Dieser wusste aber noch nicht einmal das ein Schaden vorlag und weigert sich nun die Rechnung zu zahlen.

Wer muss jetzt die Rechnung bezahlen? (Bitte mit Rechtsgrundlage)
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