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Gesamtschuldnerische Bürgschaft?

Dies ist eine Diskussion zu Gesamtschuldnerische Bürgschaft? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 17.02.2007, 16:03
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Question Gesamtschuldnerische Bürgschaft?

Hallo zusammen!
Mein Beispiel ist ein bisschen abwegig, aber mal angenommen es stehen für eine Wohnung beim Vermieter noch Kosten aus, zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung. Die Mieter (Mieter A, B und C, alle drei Hauptmieter) sind schon aus der Wohnung ausgezogen und haben keinen Kontakt mehr. Nun schickt der Vermieter die Nebenkostenabrechnung an einen der Hauptmieter (A), was er ja darf, und verlangt die volle Summe. Mieter A jedoch bezahlt nur exakt ein Drittel dieses Betrags sofort, ohne die anderen beiden Hauptmieter von der Rechnung überhaupt zu informieren. Weiterhin fordert Mieter A den Vermieter auf, die restlichen beiden Drittel von B und C zu verlangen, was der Vermieter dann auch kurze Zeit später tut. Mieter B und C sind aber mit der Aufteilung der Beträge aus verschiedenen Gründen in drei Drittel nicht einverstanden (Mieter A muss eigentlich mehr als ein Drittel zahlen), hatten aber keine Gelenheit dieses zu äußern, da sie nicht informiert wurden und die Rechnung im Original nie gesehen haben.
Frage: kann der Vermieter selbständig den Rechnungsbetrag dritteln, oder können sich Mieter B und C auf die gesamtschuldnerische Bürgschaft beziehen? Meiner Meinung nach ist das recht schwammig, zumal Mieter A, B und C nie untereinander Verträge abgeschlossen hatten.
Was meint ihr dazu? Würde mich sehr über Meinungen freuen, viele Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 23:52
Boardneuling
 
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AW: Gesamtschuldnerische Bürgschaft?

Hallo,
hatten die 3 Mieter die gleichen Anteile vom Mietobjekt benutzt? Wenn die Anteile ziemlich identisch und die Gemeinschaftsräume nicht getrennt genutz worden sind so ist es schwer zu erklären wieso die Kosten nicht je 1/3 aufzuteilen wären... ?
Gesamtschuldnerische Bürgschaft ? Was hat dass mit dem Mietvertrag zu tun ? Da hat wohl niemand für die anderen 2 Hauptmieter gebürgt ? Oder ?
Sonst gibt es nur eine Aufteilungsschlüssel die vom Vermieter zur Zeit der eigentlichen Anmietung genutzt wurde...
Ich glaube die Frage ist zwar interessant aber nicht eindeutig genung.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 07:26
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AW: Gesamtschuldnerische Bürgschaft?

Zitat:
Zitat von Justinianus
Gesamtschuldnerische Bürgschaft ? Was hat dass mit dem Mietvertrag zu tun ?
Das ist relativ einfach erklärt: sobald drei Personen einen Mietvertrag unterschreiben, haften sie gesamtschuldnerisch und der Vermieter müsste überhaupt nicht aufteilen. Ihm kann es relativ egal sein, von wem er sein Geld bekommt und wie die Mieter sich untereinander einigen.
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