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Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Dies ist eine Diskussion zu Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:21
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Question Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Guten Abend!

Mal angenommen ein Mieter unterschreibt ganz ordnungsgemäß den Mietvertrag, ersucht aber 2 Jahre später die Hausverwaltung schriftlich darum die Miete zu verringern. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer wird dies(schriftlich)akzeptiert und bestätigt. Der Mieter zahlt ab sofort weniger Miete, was auch nicht reklamiert wird. 6 Monate später teilt die Hausverwaltung schriftlich mit, der Eigentümer würde auf die ürsprüngliche Miete bestehen und ab sofort wäre der "volle" Betrag zu zahlen.

Geht das?
Gilt der Briefwechsel zum Mietnachlass nicht als Vertragsabänderung?

Vielen Dank (schon mal im Voraus) für alle Antworten und einen schönen Abend!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:38
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AW: Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Zitat:
Zitat von SojiB Beitrag anzeigen
Gilt der Briefwechsel zum Mietnachlass nicht als Vertragsabänderung?
das kann man mit Sicherheit so sehen. Auch die mehreren nicht reklamierten niedrigeren Mietzahlungen sind ein starkes Indiz dafür.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:53
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AW: Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Zustimmung - es sei denn, aus dem Schriftwechsel ginge irgendwie "vorübergehend" hervor.

Edit: Der Vermieter könnte auch auf die Idee "Mieterhöhung" kommen...
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 02:49
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AW: Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Zitat:
Nach Rücksprache mit dem Eigentümer wird dies(schriftlich)akzeptiert und bestätigt
Diese dann einvernehmliche Änderung des Mietvertrages kann der Vermieter nicht einseitig zurücknehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:38
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AW: Geringere Miete vereinbart - Vermieter will rückgängig machen

Ich stimme meinen Vorschreibern zu! Es sei denn, der Mietverminderung hätte ein Umstand zugrunde gelegen, der inzwischen weggefallen ist.
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