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Geplatzter Mietvertrag:Muß Vermieter Möbel des Mieters abkaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Geplatzter Mietvertrag:Muß Vermieter Möbel des Mieters abkaufen? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 12:11
Boardneuling
 
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Geplatzter Mietvertrag:Muß Vermieter Möbel des Mieters abkaufen?

Angenommen,Mieter M kündigt den Mietvertrag mit Vermieter V fristlos und vorm Bezug,da V bestimmte Renovierungsarbeiten, die im Mietvertrag verlangt worden waren, nicht rechtzeitig fertigstellen ließ.Es kommt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die zu dem Ergebnis kommt,daß die fristlose Kündigung von M recht war. Nun soll V die Fahrtkosten,Maklerkosten von M bezahlen sowie mehrere Möbelstücke abkaufen, die M extra für das Wohnen in Vs Immobilie gekauft hatte und nun nicht mehr gebrauchen kann.
Ist es rechtens, daß der Vermieter die ganzen Maklerkosten sowie die Möbel bezahlen soll?
Vielen Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 13:22
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AW: Geplatzter Mietvertrag:Muß Vermieter Möbel des Mieters abkaufen?

Nachdem die fristlose Kündigung des Mieters
Zitat:
...daß die fristlose Kündigung von M recht war
rechtmäßig war, ist der Vermieter dem Mieter zu Schadensersatz verpflichtet.
Dieser besteht vermutlich darin, dem Mieter die Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Vertrauen auf den - fristlos gekündigten - Mietvertrag getätigt hat.
Darunter fallen sicher Fahrtkosten und Maklerkosten sowie Aufwendungen des Mieters zur Vermittlung der Wohnung, also Maklerkosten.
HAt sich der Mieter Möbelstücke anfertigen lassen, die speziell auf die gegenständliche Wohnung zugeschnitten sind, sind auch die Kosten, abzüglich eines etwaigen Verkauserlöses, vom Vermieter zu erstatten.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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