Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung Ich habe folgendes Problem: Herr A und Frau B nehmen sich eine gemeinsame Wohnung. Herr A ist berufstätig - Frau B arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit von Frau B führt zur Trennung. Herr A zieht zu seinen Eltern - zahlt aber die Miete weiter, da Frau B für diese nicht aufkommen kann. Nun weigert sich Frau B strikt aus der Wohnung auszuziehen - Herr A zahlt ja schließlich. Kann man da irgendwas machen? LG, NiTiAl |
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| AW: Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung Erste Frage existiert ein gemeinsame Mietvertrag? Zweite Frage, wenn ja auf wen lautet er. Wenn ein gemeinsamer Mietvertrag existeirt einfach zahlung einstellen. Die Konsequenz ist die Kündigung und eventuelle Zwangsräumung. Allerdings haftet auch Herr A für die is dahin aufgelaufene Miete und die Gerichts- und Räumungskosten. Allerdings ist die andere Alternative weiter zahlen bis zum jüngsten Tag.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung Hallo Heiner, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja, es existiert ein gemeinsamer Mietvertrag. Er läuft auf Herrn A. D. h. Herr A darf alles zahlen?! Mietrückstände, Gerichts- und Räumungskosten und dann evtl. noch seinen Anwalt?!?!? Frau B ist arbeitslos - bei ihr ist nix zu holen!!! Eine "preiswertere" Möglichkeit gibt es hier nicht??? |
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| AW: Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung Wenn der Mietvertrag auf Herrn A lautet, dann ist es kein gemeinsamer Mietvertrag sonder Herr A ist Mieter der Wohnung. Somit kann Herr A auch jederzeit kündigen. Allerdings kann der Vemieter von Herr A verlangen, das er die Wohnung im entsprechenden Zustand (sprich leer, besenrein, etc.) zurück erhält. Das heißt es ist das problem von Herrn A wie er Frau B raus bekommt, wenn sie nicht freiwillig geht. Da Herr A Mieter ist bleiben auch alle Kosten an ihm hängen. Wie gesagt die andere Alternative weiter zahlen und Frau B dort kostenfrei wohnen lassen. Das wird aber auf Dauer auch teuer. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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