Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsame Wohnung nach Trennung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Gemeinsame Wohnung nach Trennung vielleicht ist jemand im Mietrecht bewandert genug für folgenden - hypothetischen - Fall: A(w) und B(m) ziehen nach einjähriger Beziehung in eine gemeinsame Wohnung. Diese gehört der C, einer Tante der A. Damit alles abgesichert ist, gibt es dennoch einen Mietvertrag. A unterzeichnet den Mietvertrag alleine. Nach ca. 2 Jahren bekommt B mit, dass A sich anderweitig umschaut. Er stellt A zur Rede, die gibt alles zu. Daraufhin meint B "pack deine Sachen" woraufhin A vorläufig, mit den nötigsten Dingen, zu Ihrer Freundin geht. A merkt schnell dass dies keine Dauerlösung ist, und verlangt nach einigen Tagen, von B, dass dieser auszieht. Dieser weigert sich. Aufgabe: Welche Möglichkeiten hat A den B aus der Wohnung zu bekommen? Erstellen Sie eine kurze Skizze der Anspruchsgrundlagen, nebst prozessualen Möglichkeiten, sowie Eilverfahren. Ich bin da jedenfalls nicht der hellste. Meine Lösung war die, dass konkludent beim Einzug des B, dieser und die A einen Untermietvertrag geschlossen haben, den die A jetzt - schriftlich - mit der gesetzlichen Frist kündigen muss, also ca. 3 Monate, §§ 573 I, 573c BGB. Erst danach kann A Räumungsklage erheben. Ist das so richtig? Mein Gefühl sagt mir dass es in einem solchen Fall doch eine "Eil" Methode geben muss für die A, da sie ja Mieterin, sprich Besitzerin ist. Andererseits ist die A ja schließlich die "b***h". Was denkt ihr wie A vorgehen sollte - und wie sie rechtlich / clever vorgehen kann? |
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