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Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 19.01.2012, 09:35
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Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Hallo!

Folgender Fall:

Ein junges Paar entscheidet sich nach ca. 2 Jahren Beziehung für eine gemeinsame Wohnung. Die alleinerziehende Mutter (A) bringt ihre Tochter in die Wohnung mit, der Partner (B), nicht Vater des Kindes, zieht aus der elterlichen Wohnung in die neue gemeinsame Wohnung um. Den Mietvertrag unterschreibt das Paar gemeinsam.

Die Wohnung ist renovierungsbedürftig, da die elektrischen Leitungen erneuert wurden und in der ganzen Wohnung, außer im Bad, die Tapeten erneuert werden müssen. Hierfür erhielt das Paar einen Monat mietfrei und Einkaufsgutscheine für einen Baumarkt.

Frau A absolviert eine Berufsausbildung und lebt vor dem Zusammenzug von der Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld für ihr Kind sowie Unterstützung zu den Kosten der eigenen Wohnung vom Jobcenter. Nach dem Umzug verzichtet sie aufgrund des hohen Gehalts von Herrn B freiwillig und in Absprache mit Herrn B auf die Unterstützung vom Jobcenter. Ein neuer Antrag wurde also nicht gestellt.

Im Mietvertrag steht, dass Vermieter und Mieter gleichermaßen ein Jahr lang auf die Kündigung der Wohnung verzichten.

Ungefähr 6 Wochen nach dem Umzug trennt sich das Paar aus verschiedenen Gründen und Herr B verlässt die gemeinsame Wohnung um zu seinen Eltern zurück zu kehren.
Frau A kann die Miete für die Wohnung nicht allein tragen, sonst würde sie den Vermieter bitten, Herrn B aus dem Mietvertrag zu entlassen. Frau A hat keine Möglichkeit, ihrerseits woanders unterzukommen.

Folgende Fragen zum Fall stellen sich:

1. Muss Herr B sich nun wieder polizeilich bei seinen Eltern anmelden?

2. Ist Herr B verpflichtet, sich weiterhin an den Nebenkosten zu beteiligen, oder muss er nur die halbe Nettokaltmiete tragen? (Laut Gesetz schuldet er dem Vermieter gleichermaßen die volle Miete wie Frau A, hat aber dann einen Erstattungsanspruch von 50% gegenüber Frau A, richtig?)

3. Ist Frau A berechtigt, Herrn B das Benutzen der elektrischen Geräte (Herr B beteiligt sich nicht an den Stromkosten) sowie der sanitären Einrichtungen (Herr B beteilig sich nicht an den Nebenkosten) und des Telefonanschlusses (Herr B beteiligt sich nicht an den Kosten für Telefon und Internet) zu untersagen?

4. Darf Herr B die Wohnung jederzeit unangemeldet betreten, wenn er sich nicht an der vollen Warmmiete beteiligt? Oder muss er den Schlüssel abgeben?

5. Ist es rechtlich möglich, einen solchen Mietvertrag mit oben genannter Klausel (Kündigung frühestens nach einem Jahr) aufzulösen, wenn man die Trenung und die schwierigen finanziellen Verhältnisse von Frau A berücksichtigt?


Vielen Dank im Vorraus für Ihre Anregungen.

NaSchu
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Alt 19.01.2012, 10:20
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Zitat:
Zitat von NaSchu Beitrag anzeigen
1. Muss Herr B sich nun wieder polizeilich bei seinen Eltern anmelden?
wenn er denn wieder dort wohnt, ja.

Zitat:
Zitat von NaSchu Beitrag anzeigen
2. Ist Herr B verpflichtet, sich weiterhin an den Nebenkosten zu beteiligen, oder muss er nur die halbe Nettokaltmiete tragen? (Laut Gesetz schuldet er dem Vermieter gleichermaßen die volle Miete wie Frau A, hat aber dann einen Erstattungsanspruch von 50% gegenüber Frau A, richtig?)
Ja, soweit ich weiß, ist er das. Der B ist Mieter, auch wenn er die Möglichkeit des Wohnungsnutzung nicht tatsächlich ergreift. A und B sind gesamtschuldnerische Mieter und damit beide die gesamte Miete schuldig. Im Innenverhältnis von A und B sind sie zu gleichen teilen schuldig und der eine kann vom anderen zurückverlangen, was er über die hälfte hinaus bezahlt hat.

Zitat:
Zitat von NaSchu Beitrag anzeigen
3. Ist Frau A berechtigt, Herrn B das Benutzen der elektrischen Geräte (Herr B beteiligt sich nicht an den Stromkosten) sowie der sanitären Einrichtungen (Herr B beteilig sich nicht an den Nebenkosten) und des Telefonanschlusses (Herr B beteiligt sich nicht an den Kosten für Telefon und Internet) zu untersagen?
Wenn er ausgezogen ist!?

Zitat:
Zitat von NaSchu Beitrag anzeigen
4. Darf Herr B die Wohnung jederzeit unangemeldet betreten, wenn er sich nicht an der vollen Warmmiete beteiligt? Oder muss er den Schlüssel abgeben?
Er ist ebenfalls Mieter. Insofern ja. Er muss keinen Schlüssel abgeben, wohl aber die richtige Mietbeteiligung zahlen.

Zitat:
Zitat von NaSchu Beitrag anzeigen
5. Ist es rechtlich möglich, einen solchen Mietvertrag mit oben genannter Klausel (Kündigung frühestens nach einem Jahr) aufzulösen, wenn man die Trenung und die schwierigen finanziellen Verhältnisse von Frau A berücksichtigt?
Nein. Sehe da keine Chance. "Geld hat man zu haben" sagt das BGB. Deshalb kann Geld eigentlich auch nie ein besonderer Kündigungsgrund sein. Einzige Möglichkeit ist eine Entlassung aus dem Vertrag aus Kulanz des Vermieters. Also eine einvernehmliche Vertragsauflösung.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 11:31
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Zustimmung!

Zur Mietzahlung und Mietverhältnis in diesem Beispiel:
A und B haben wohl unausgesprochen eine BGB-Gesellschaft gegründet mit dem Ziel, die Wohnung mindestens ein Jahr lang zu bewohnen. Die Verpflichtungen daraus müssen sie erfüllen, B muss weiter die halbe Miete bezahlen.
Allerdings hat B einen Anspruch darauf, die Gesellschaft so schnell wie möglich aufzulösen, d.h. die Wohnung nach einem Jahr zu kündigen.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 18:02
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
Wenn er ausgezogen ist!?
Wenn wir davon ausgehen, dass er angegeben hat, die Wohnung tageweise nutzen zu wollen, wenn ihm danach ist? Aber da er ja eh zur Zahlung der halben Warmmiete verpflichtet ist, erübrigt sich die Frage ja.

Zitat:
Zitat von 772
A und B haben wohl unausgesprochen eine BGB-Gesellschaft gegründet mit dem Ziel, die Wohnung mindestens ein Jahr lang zu bewohnen. Die Verpflichtungen daraus müssen sie erfüllen, B muss weiter die halbe Miete bezahlen.
Allerdings hat B einen Anspruch darauf, die Gesellschaft so schnell wie möglich aufzulösen, d.h. die Wohnung nach einem Jahr zu kündigen.
Entschuldigung, was ist eine BGB-Gesellschaft? Frau A hat Herrn B schriftlich bestätigt, dass er nach dem einen Jahr aus dem Mietvertrag entlassen werden kann, wenn die Wohnung dann nicht gekündigt wird. Herr B hat seinerseits bereits ein Kündigungsschreiben unterschrieben, das auf den frühestmöglichen Kündigungstermin datiert ist und nun in einfacher Ausfertigung bei Frau A lagert.

Herr B muss also weiterhin die halbe Miete tragen, Frau A darf das Schloss nicht wechseln und muss wahrscheinlich Herrn B jederzeit Zutritt zur Wohnung gewähren, richtig? Wissen Sie zufällig, ob es für Frau A eine Möglichkeit gibt, Unterstützung zu bekommen, um aus dieser Situation heraus zu kommen?
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Alt 19.01.2012, 18:19
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Zitat:
Entschuldigung, was ist eine BGB-Gesellschaft?
Die große Suchmaschiene gibt antwort mit §§ !
Auch die Suchfunktion des Forum wird HInweise liefern, da dass Thema Auflösung einer BGB Gesellschaft hier nicht so selten vorkommt.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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Alt 19.01.2012, 18:42
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

Können wir beim Thema bleiben? Danke. Das war nur eine Zwischenfrage. Die wird mir noch erlaubt sein.
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Alt 19.01.2012, 18:49
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

an welche hilfe dachte frau A? Die finanzielle Belastung ist bei Befolgung der Rechtslage ja keine andere. Sollte sich der B weigern, seinen Anteil zu zahlen, ist ggf ein Anwalt einzuschalten.
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Alt 20.01.2012, 00:21
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

An den Mietvertrag mit Kündigungsverzicht sind in diesem Beispiel A+B gebunden. Die einzige Alternative wäre, den Vermieter zu einer früheren Kündigung oder Aufhebung zu bewegen, aber warum sollte er dem zustimmen? => ggf. eine Extrazahlung die unter den Mieteinnahmen liegt, ihm aber durch frühere Weitervermietung der Wohnung einen Extra-Profit verspricht.
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Alt 20.01.2012, 18:27
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AW: Gemeinsame Wohnung nach 2 Jahren - Trennung nach 6 Wochen

B weigert sich nicht. Viel mehr ist es so, dass die Miete vom Konto von B abgebucht wird, A zahlt ihren Teil monatlich auf dieses Konto ein.
A benötiigt Hilfe, den Mietvertrag frühzeitig aufzulösen und eine neue bezahlbare Wohnung zu finden. Danach würde sie finanzielle Unterstützung für den Umzug und die Kaution benötigen. An wen kann sie sich wenden?
Desweiteren wird sie, da die Unterstützung durch B fehlt, wieder unterstützendes Hartz4 beantragen.
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