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Gaststätte

Dies ist eine Diskussion zu Gaststätte innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 17:11
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Gaststätte

Wie könnte sich ein Vermieter einer Gaststätte verhalten, wenn der Mieter ( ein Sportverein ) von der Anmietung durch deren Vorstand keine kenntnis hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 19:16
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AW: Gaststätte

Die Anmietung könnte in Ordnung sein, wenn der Vorstand vom Verein (d.h. der Mitgliederversammlung) über die Satzung oder sonstige Beschlüsse die notwendigen Kompetenzen hat.

Wenn nicht, haftet vermutlich zunächst der Vorstand selber(?)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 19:49
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AW: Gaststätte

Zitat:
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Wie könnte sich ein Vermieter einer Gaststätte verhalten, wenn der Mieter ( ein Sportverein ) von der Anmietung durch deren Vorstand keine kenntnis hat.
Verstehe ich das jetzt richtig, der Vermieter möchte gerne von allen Vereinsmitgliedern den Mietvertrag unterschrieben haben?

Vorstände sind für solche Aufgaben gewählt und auch haftbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 19:57
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AW: Gaststätte

Der Vorstandsvorsitzende hat eine Handlungsbeschränkung auf 200 Euro. Darüber benötigt er einen Vorstandbeschluss. Der liegt nicht vor.
Der 10 Jahres Mietvertrag beläuft sich auf eine Zehnjahresmiete von 90 000 Euro
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 20:11
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AW: Gaststätte

Vielleicht wäre es ja nützlich, den fiktiven Vorstand auf seine persönliche Haftung für den Betrag aufmerksam zu machen, damit er die Sache intern in Ordnung bringt...(?)
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  #6 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 03:20
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Zitat:
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Der Vorstandsvorsitzende hat eine Handlungsbeschränkung auf 200 Euro. Darüber benötigt er einen Vorstandbeschluss. Der liegt nicht vor.
Der 10 Jahres Mietvertrag beläuft sich auf eine Zehnjahresmiete von 90 000 Euro
Wenn das in dieser Ausführlichkeit bekannt ist, dann hat man doch nur die Wahl - entweder man macht das (Risiko-) Geschäft oder lässt es bleiben.

Möglicherweise hilft der § 26 BGB weiter.
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