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Gartenpflege

Dies ist eine Diskussion zu Gartenpflege innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 12:36
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Gartenpflege

Ein Vermieter hat schon über viele Jahre einen Vertrag mit ein und demselben Hausmeisterdienst zur Gartenpflege.
Mittlerweile beläuft sich die Umlage pro Mieter (6 Mieter) auf 160 € im Jahr bei einer Arbietszeit von 0,5 Stunden monatlich.... (macht einen Stundenlohn von 160 € !!!!!!!)

Ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich neue Angebote zur Pflege einzuholen und den preisgünstigen Anbieter zu verpflichten??

Als Sonderleistung wurde eine Fällung des Kirschbaumes und die Versetzung von 1qm Kompost mit 85 € pro Mieter umgelegt. Diese Aktion war nicht angekündigt seitens der Hausverwaltung und gleich gar nicht, dass Extrakosten anfallen....

Grüngutentsorgung, udgl. ist im Wertstoffhof auch für gewerbl. Nutzer kostenfrei!!!!

Können die Mieter widersprechen?, wenn ja wie lange.....
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 13:18
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AW: Gartenpflege

Zitat:
Zitat von simbaschneider
Ein Vermieter hat schon über viele Jahre einen Vertrag mit ein und demselben Hausmeisterdienst zur Gartenpflege.
Mittlerweile beläuft sich die Umlage pro Mieter (6 Mieter) auf 160 € im Jahr bei einer Arbietszeit von 0,5 Stunden monatlich.... (macht einen Stundenlohn von 160 € !!!!!!!)

Wann kann ich anfangen?
160,- sind absolut utopisch! Die Mieter sollten sich die Rechnungen zeigen lassen.
Bei einem Gartenbau-Fachbetrieb dürften die Preise zwischen 28,-(Helfer) und 38,-(Meister) liegen. Bei den leider üblich gewordenen Hausmeister-Diensten sind die Preise gewöhnlich noch wesentlich niedriger.
Zitat:
Zitat von simbaschneider
Ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich neue Angebote zur Pflege einzuholen und den preisgünstigen Anbieter zu verpflichten??
Ja.
Zitat:
Zitat von simbaschneider
Als Sonderleistung wurde eine Fällung des Kirschbaumes und die Versetzung von 1qm Kompost mit 85 € pro Mieter umgelegt. Diese Aktion war nicht angekündigt seitens der Hausverwaltung und gleich gar nicht, dass Extrakosten anfallen....
Das kann schon richtig sein, je nach Größe und Standort der Kirsche.
Zitat:
Zitat von simbaschneider
Grüngutentsorgung, udgl. ist im Wertstoffhof auch für gewerbl. Nutzer kostenfrei!!!!
...
Das Laden und die Lieferung dorthin aber nicht!
Zitat:
Zitat von simbaschneider
Können die Mieter widersprechen?, wenn ja wie lange.....
1 Jahr nach Erhalt der NK-Abrechnung.
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 13:39
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AW: Gartenpflege

0,5 Stunden für Gartenarbeit im Monat ???
Das ist sehr kurz.
Was genau ist denn sonst noch in der Leistung enthalten ?
Irgendwie glaube ich, dass weit mehr Leistungen drinstecken,
als nur eine halbe Stunde Gartenarbeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 13:47
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AW: Gartenpflege

Zitat:
Zitat von Tourix
0,5 Stunden für Gartenarbeit im Monat ???
Das ist sehr kurz.

Denke auch, dass hier etwas nicht stimmt. An einem Grundstück fallen pro Monat weit mehr Arbeit an als eine halbe Stunde pro Monat. Der Mieter kann die Gesamtrechnungen beim Vermieter einsehen. Dazu sollte er einen Termin beim VM machen. Ohne Einsichtnahme in die Unterlagen genommen zu haben, ist das auch mit dem Widerspruch nicht so einfach.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 14:52
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AW: Gartenpflege

Der Vertrag beinhaltet nur die Monate von April bis September 1x monatl. mähen einschl. Entsorgung, Gehölzschnitt im Frühjahr und Herbst (seit 2007 gibt es keine Gehölze mehr) und Anpflanzungen sauber halten. (auch seit 2007 gibt es keine Anpflanzungen mehr)
der Vertrag ist von 2001 ausgeschr. mit 165 DM pro Monat (also 6 Monate a eine Stunde)

einen neuen Vertrag gibt es lt. Vermieter nicht, auch keine Einzelabrechnung....
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  #6 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 14:58
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AW: Gartenpflege

Zitat:
Zitat von simbaschneider
Der Vertrag beinhaltet nur die Monate von April bis September 1x monatl. mähen einschl. Entsorgung, Gehölzschnitt im Frühjahr und Herbst (seit 2007 gibt es keine Gehölze mehr) und Anpflanzungen sauber halten. (auch seit 2007 gibt es keine Anpflanzungen mehr)
der Vertrag ist von 2001 ausgeschr. mit 165 DM pro Monat (also 6 Monate a eine Stunde)

einen neuen Vertrag gibt es lt. Vermieter nicht, auch keine Einzelabrechnung....
Es ist klar dass in den Frühjahr und Sommermonaten die meiste Gartenarbeit anfällt. Eine halbe Stunde, wie vorher angeführt, reicht nie und nimmer um einmal zu mähen etc.

Die 165 DM sind ja noch Deutsche Mark! Damit sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:23
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AW: Gartenpflege

165 DM sind ca. 83 € und nicht 160 € ..........

der Hausmeisterdienst ist belegbar nur eine Stunde pro Monat, also April bis Sept. tätig........der Vermieter kann keine Vertragsänderung belegen oder eingeholte Vergleichsangebote vorzeigen

wie kann der Mieter dagegen vorgehen???

selbst Angebote einholen und Vergleiche ziehen???
einen Teil des Geldes zurückfordern??
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:26
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AW: Gartenpflege

Zitat:
Zitat von simbaschneider
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:27
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AW: Gartenpflege

Zitat:
Zitat von simbaschneider
........der Vermieter kann keine Vertragsänderung belegen oder eingeholte Vergleichsangebote vorzeigen

Warum soll er denn eine Vertagsänderung belegen? Er ist doch überhaupt nicht verpflichtet den bestehenden Vertrag zu ändern. Der Mieter hat doch damals den Mietvertrag so akzeptiert wie er war.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:40
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Zitat:
Zitat von gärtner73
Verstehe ich das richtig, dem VM liegt keine Rechnung vor?

Ja, es ist jedes Jahr der gleiche Betrag, der auf die Mieter umgelegt wird. Es liegt nur ein Vertrag von 2001 in DM vor.
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