Dies ist eine Diskussion zu Fristlose Kündigung wegen fehlender Kaution innerhalb des Forums Mietrecht
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| Fristlose Kündigung wegen fehlender Kaution Hallo Fam. A hat am 01.05.2007 eine Wohnung bezogen und sollten die Kaution von 700 in monatlichen Raten von 100 bezahlen. Dies war ihr leider durch verschiedenen Umständen nicht möglich was sie ihrer Vermieterin auch mündlich mitteilten. Seit dem 01.10. bekomt Fam. A nun nurnoch Harz4 und es reicht ihr grad so zum Leben. Die Vermieterin bat Fam. A mehrmals mündlich die Kaution zu bezahlen und Fam. A erklärten ihr das das im moment nicht möglich ist. Dann bekam Fam. A von der Vermieterin persönlich einen Brief überreicht in dem steht das Sie bis zum 31.12. die Kaution zu zahlen haben ansonsten sähe die Vermieterin sich gezwungen der Fam. A die Fristlose Kündigung auszusprechen. Aber geht das dann mit der Fristlosen Kündigung, falls Fam. A das Geld nicht irgendwie auftreiben ? Fam. A besteht aus 2 Erwachsene und 5 Kinder dazu ist eins ihrer Kinder Gehörlos und zu 100% Schwerbehindert . :-( ach und Fam. A hat stets die Miete pünktlichst gezahlt. Hoffe auf ein paar Antworten und Danke im vorraus LG SchokoMausel |
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| AW: Fristlose Kündigung wegen fehlender Kaution Leider keine Antwort möglich! Warum??? Weil die Forenregeln nich gelesen und beachtet wurden! Hmmm... Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!): Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen! Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden! FALSCH: Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." RICHTIG: Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." ODER Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen." Bitte beachten Sie diese Regeln. Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich!
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Fristlose Kündigung wegen fehlender Kaution Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann abgewendet werden, wenn der Vermieter sofort umfassend befriedigt wird.
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