Dies ist eine Diskussion zu Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! In einer (nach Angaben des Vermieters) >90qm Wohnung in einem Mehrparteienhaus, zum Großteil Eigentumswohnungen, hält die Mieterin, zusammen mit ihren zwei Kindern, seit fast 2 Jahren zwei Katzen. Das Tierhalterecht ist im Mietvertrag nicht eindeutig geregelt. Als einziger Anhaltspunkt steht dort, dass im Zweifelsfall der Vermieter zu fragen sei. Gegen die zwei Katzen hat er nichts unternommen. Nun ist seit ca. drei Monaten ihr derzeitiger Lebensgefährte mit seinen zwei Husky-Welpen dort mit eingezogen. Der Vermieter, der dies leider zuerst über dritte erfahren hat, meint nun sie sollte die zwei Hunde entfernen, könnte sich aber nach seinem dafürhalten ruhig noch eine Katze holen. Mittlerweile hat er schon eine Abmahnung geschickt, in dem er eine Frist bis zum 09.12.2007 setzt, um die Hunde aus der Wohnung zu entfernen, ansonsten würde er eine fristlose Kündigung erlassen. Aufgrund der knappen Frist, würde ich Sie bzw. euch bitten mir so schnell wie möglich auf meine Fragen zu Antworten, diese sind wie folgt: 1. Ist die Sache überhaupt so rechtens? Kann der Vermieter ohne triftigen Grund (einzige Begründung war, dass er Hunde in einer Wohnung nicht gut findet) auf eine Entfernung der Hunde bestehen? (diese fallen bei der derzeitigen Größe durchaus noch unter die Kategorie Kleintiere, ebenso wie die Katzen) Darf er das Tierhaltungsrecht, dass im Mietvertrag noch nicht mal eindeutig ausgelegt ist, so frei verfügen, dass er die Haltung von zwei Welpen ( < 35cm) verbietet, aber im Gegenzug darauf hinweißt, dass eine weitere Katze durchaus OK wäre? 2. Kann der Vermieter ohne zuvorgehende Unterlassungsklage überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen? 3. Die Mieterin hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sie und ihr Lebensgefährte innerhalb der nächsten 3 Monate so oder so eine neue Wohnung suchen wollten. Ist dem Vermieter unter diesen Umständen die dreimonatige Kündigungsfrist wirklich nicht zuzumuten, so das er fristlos Kündigen darf? 4. Wäre es möglich das die Mieterin, um einer fristlosen Kündigung vorzuwirken, einfach fristgerecht kündigt, bevor der Vermieter die Kündigung ausgesprochen hat? Bleibt ihre Kündigung dann rechtsgültig, da sie ja vor der des Vermieters in Kraft getreten ist?? 5. Welche Möglichkeiten hat die Mieterin sonst noch? Danke im vorraus... Mit freundlichen Grüßen S.C. |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! 1. Ja, es ist rechtens. Auch wenn der Mietvertrag keine eindeutigen Regeln gemäß der Tierhaltung erkennen lässt, ist bei der Anschaffung von Hunden der Vermieter zu fragen. Welpen fallen nicht unter Kleintiere, denn die werden größer! Kleintiere sind nur Tiere, die auch klein bleiben! Hinzuzufügen wäre noch, dass eine 90 qm große Wohnung mit 2 Katzen und 2 Hunden überbelegt ist. Allein schon aus diesem Grund kann der VM die Abschaffung der Hunde verlangen. 2.Ja, das kann er. Werden die Hunde nach Abmahnung nicht abgeschafft, kann er das. 3.Eine neue Wohnung suchen wollen, heißt nicht gekündigt haben. Der VM darf fristlos kündigen, wenn die Mieter sich weiter vertragsverletzend verhalten. 4. Ist bereits fristlos gekündigt worden, so kann der Mieter nicht mehr selbst fristgerecht kündigen. Das geht nicht. 5. Sie hat die Möglichkeit die Hunde abzuschaffen wenn sie in der Wohnung bleiben will. Wäre der Lebensgefährte an artgerechter Tierhaltung interessiert, so würde er sich mit 2 Husky-Welpen auch eine artgerechte Behausung (Haus mit Garten etc.) suchen. Denn Huskies gehören nach draußen! Dieser Tierart ist es in einer Wohnung viel zu warm! |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Danke für die Antwort, dass hat schonmal viel Licht in die Sache gebracht. Zitat:
[Antwort ist rein informativ, also bitte nicht darauf hinweisen, dass er trotzdem kündigen darf.] Zitat:
Kann der VM die Mieterin noch fristlos kündigen, nachdem sie fristgerecht gekündigt hat? Zitat:
Erstens werden selbst bei den besten Züchtern diese Tier nicht auf freier Weide, sondern (bei weniger guten) in Zwingern (← im Sommer auch zu warm, wenn nicht nach dieser Logik viel zu wenig Platz) oder (bei etwas besseren) in der Wohnung gehalten. Zweitens wäre es den Hunden im Sommer dann auch draußen viel zu warm, weshalb sie dann wohl in den Keller, in die Gefriertruhe verbannt werden müssten. Fakt ist, dass selbst in Sibirien und Alaska im Sommer über 30°C keine Seltenheit sind und die Tiere dort, bei artgerechter Führung, auch nicht massenhaft sterben. Mit freundlichen Grüßen S.C. |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! slice 89 schrieb: "Zweitens wäre es den Hunden im Sommer dann auch draußen viel zu warm," Das ist es auch. "Fakt ist, dass selbst in Sibirien und Alaska im Sommer über 30°C keine Seltenheit sind und die Tiere dort, bei artgerechter Führung, auch nicht massenhaft sterben" Erstens sind Sommer in Alaska nicht gleich Sommer bei uns. Der Sommer ist dort auch ein sehr kurzer. Zweitens hält dort niemand Huskies in 90 qm großen Mietwohnungen. Drittens gehören diese Hunderassen nicht in den mittel- und südeuropäischen Raum. Nur der dumme Mensch ist dafür verantwortlich. |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Mal von artgerechter Hundehaltung abgesehen finde ich, das sich der V hier doch eigentlich sehr nett verhält. MAnn stelle sich vor erst duldet er die Katzenhaltung obwohl nicht gefragt wurde, dann zieht ungefragt noch eine weitere Person ein - auch da wurde nicht gefragt und dann kommen zu allem Überfluss noch zwei Hunde auch ohne Rücksprache!? Für mich (selbst Mieter und Hundebesitzer) ist das vor allem eins: Unverschämt!
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Sollte jemand noch was hinzufügen wollen, außerhalb des "Hunde in den hiesigen Regionen" Themas, ist dies jederzeit willkommen, aber für mich hat's sich eigentlich soweit erledigt. Trotzdem noch ein kleiner "Off-Topic"- Zu der Wohnung gehört ein ca. 150 qm Garten, der direkt vor dem Haus liegt und an weitere Grünflächen anschließt. Von daher ist schon für genügend Auslauf gesorgt... (neben den täglichen Spaziergängen) Danke euch, für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen S.C. : Zitat:
Nur der Umstand das zwei Hunde mit einziehen wurde nicht erwähnt... 2: Ich habe im oben angeführten Link etwas gefunden, was für den aktuellen Fall ziemlich interessant sein dürfte. Zitat:
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Zu Huskies: Das sind gezüchtete Bewegegungstiere. Ein Garten von 150 qm ist für diese Tiere ein Witz. Die wollen laufen! Und das nicht nur im Kreis. Insofern kann ich es schon verstehen, dass der Vermieter Hunde dieser Größe und mit diesen Ansprüchen an eine artgerechte Haltung nicht in der Wohnung haben möchte. Im Übrigen sind Hunde nicht gleich Hunde. Ein Zwergpincher kann nunmal nicht mit einer Bulldogge oder einem Bernhardiner verglichen werden. Wenn alle anderen Hunde z.B. Rauhhaardackel sind, kann der Vermieter durchaus sagen, dass er größere Hundearten nicht duldet. |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! slice89 schrieb: "Zu der Wohnung gehört ein ca. 150 qm Garten" Das tut nichts zur Sache und bessert auch nicht die Aussichten auf eine andere Rechtslage. Ein Vermieter darf die Haltung von Huskies verbieten. Punkt. |
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| AW: Fristlose Kündigung, trotz fristgerechter Kündigung?! Zitat:
das Halten von Hunden geregelt, ist dem Vermieter verwehrt, ohne weiteres die Abschaffung des Hundes zu verlangen oder gar fristlos zu kündigen. Zitat:
Ist ein (bestimmtes) Verhalten nicht gefordert, kann deshalb eine Vertargsverletzung nicht festgestellt werden. Zitat:
in seiner Rechtsposition erheblich beeinträchtigen könnte. Im Übrigen ergeben sich Kündigungsrechte der Vertragsparteien aus unterschiedlichen Sachverhalten mit unterschiedlichen Voraussetzungen, die miteinander lediglich jene Rechtsfolge gemein haben, daß das Vertragsverhältnis durch sie beendet werden kann. Betrachtet man eine Kündigung des Vermieters, die einer verlängerten Frist unterliegt, würde dadurch auch der Mieter faktisch an diese Frist gebunden, wenn nach der Aufassung von Vico der Mieter seines Kündigungsrechtes verlustig ginge.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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