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Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Dies ist eine Diskussion zu Fristlos kündigen wegen Schimmel?? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 22:17
Boardneuling
 
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Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Mal angenommen Person A wohnt seit Juli 2008 in einer kleinen 44qm, 2 Zimmerwohnung mit Partnerin und Kleinkind.

Die kleine Familie lebt fast 3 Monate mit nur einem Schlüssel, erst nach mehrfachen telefonieren und drängeln wird ein neues Schloss geschickt!!! Angeblich sind die Schlüssel bei der Malerfirma weggekommen .

Danach ging der Wasserhahn im Waschkeller kaputt, die Familie kann 3 Wochen nicht waschen, und das mit Kleinkind, erst nach 3 Wochen und etlichen Telefonaten wurde der Hahn vom Hausmeister ausgetauscht.

Heizen brauch man in dieser Wohnung auch nicht, die ganze Wärme verschwindet sofort nach draußen da die Türen undicht sind, es ist außerdem eine Außenwohnung.

Im Winter liefen dann täglich die Fenster im Schlafzimmer an so das alles nass war. Trotz ordnungsgemäßem lüften. Nach und nach trat dann Schimmel auf, in der Ecke und um den Fensterrahmen. Von der Vormieterin erfuhr Person A das es bei ihr auch schon schimmelte. Mehrfach wurde die Hausverwaltung kontaktiert. Nach ca. 4 Wochen wurde dann endlich ein Gutachter geschickt welcher meinte die Hausverwaltung möchte das er da nur was drüber schmiert, der Gutachter sagte aber das geht aufkeinenfall, hier muss von grund auf etwas getan werden sonst kommt der Schimmel immer wieder, er wollte der Hausverwaltung ein Angebot schreiben und sich dann melden wann es in ordnung gebracht wird.
Nach sage und schreibe 3 Monaten!!!! hat Person A immernoch nichts gehört, der Schimmel wurde mittlerweile mit getrocknetem Brot etwas weggewischt .

Person A hat auch keine lust mehr der Hausverwaltung hinterherzurennen, denn man wird sowieso nur abgewimmelt.
Nun möchte die Familie aufgrund dessen das keiner was tut die Wohnung fristlos kündigen und wenn möglich die Kaution mit Wohnungsübergabe wieder haben, ist dies möglich?

Welche Möglichkeiten hat Person A generell? Eine neue Wohnung wäre ab Mitte April/ Mai bezugsfertig,
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 22:54
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Zitat:
Die kleine Familie lebt fast 3 Monate mit nur einem Schlüssel
Meist steht im Mietvertrag, wieviele Schlüssel inbegriffen sind. Steht nichts drin, reicht ein Schlüssel.

Zitat:
Danach ging der Wasserhahn im Waschkeller kaputt,
Könnte ein Minderungsgrund sein, wenn es ordungsgemäß gemeldet wurde (schriftlich).

Zitat:
Heizen brauch man in dieser Wohnung auch nicht, die ganze Wärme verschwindet sofort nach draußen da die Türen undicht sind, es ist außerdem eine Außenwohnung.
Da sollte man vorher darauf achten, nicht erst wenn es draußen kalt wird.
Dafür dürfte die Miete entsprechend billig sein.

Zitat:
Im Winter liefen dann täglich die Fenster im Schlafzimmer an so das alles nass war. Trotz ordnungsgemäßem lüften.
Wenn die Fenster anlaufen ist das ein sicheres Zeichen, für mangelnde Lüftung.
Aber bei 3 Personen in 44 m² ist das auch nur schwer zu vermeiden.
Dann muss man besonders häufig und vor allem richtig lüften.
Daher kommt auch der Schimmel.

Zitat:
Nun möchte die Familie aufgrund dessen das keiner was tut die Wohnung fristlos kündigen
So geht das nicht.
Da müste schon ein gravierender Mangel vorliegen, der hier nicht gegeben scheint.
Also fristgemäß kündigen, sonst wird es teuer.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 23:08
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Im Mietvertrag standen 3 Schlüssel. Bei der Wohnungsübergabe wurde nur 1 gegeben mit dem Hinweis das man die anderen beiden nachgereicht bekommt. Wie gesagt nach 3 Monaten kam dann endlich ein neues Schloss mit 3 Schlüsseln ...

Wie soll man im Sommer sehen das die warme Luft nicht im Raum bleibt?? Das kann man natürlich erst merken wenn man heizt...

Vorher wohnten in der Wohnung 2 Personen, da gab es auch Schimmel. Desweiteren befinden sich nur 2 Personen in der Wohnung, da eine Person berufstätig ist und sich von 6.30uhr-18uhr nicht in der Wohnung aufhält. Gelüftet wurde mehrmals täglich! Das lüften haben sie sich sogar von einem Fachmann erklären lassen , trotzdem wurde der Schimmel immer mehr.

Ich meine mal gelesen zu haben das man fristlos kündigen kann wenn der Mieter auch eine angemessene zeit hatte die Mängel zu beseitigen. Ich denke die 3 Monate dürften reichen oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 23:36
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Zitat:
Im Mietvertrag standen 3 Schlüssel. Bei der Wohnungsübergabe wurde nur 1 gegeben mit dem Hinweis das man die anderen beiden nachgereicht bekommt. Wie gesagt nach 3 Monaten kam dann endlich ein neues Schloss mit 3 Schlüsseln ...
Hierfür muss man schriftlich eine angemessene Frist setze.
Anschliesend kann man selbst Abhilfe schaffen und die Rechnung vom Vermieter eintreiben.

Zitat:
Wie soll man im Sommer sehen das die warme Luft nicht im Raum bleibt?? Das kann man natürlich erst merken wenn man heizt...
Mit einem Papierstück kann man das recht gut prüfen. Bei größerer Undichtigkeit kann man meist auch durchschauen.
Neuerdings ist der Energieausweis ein hilfreiches Mittel.
Allerdings ist der Bedarfsausweis wesentlich Aussagekräftiger, als der normale Energieausweis.

Zitat:
Gelüftet wurde mehrmals täglich!
Wesentlich ist der Durchzug.
Aber wie erwähnt, ist bei soviele Personen in einer derart kleinen Wohnung
eine zu hohe Feuchtigkeit kaum zu vermeiden.
Durch den Gebrauch entsteht grundsätzlich Feuchtigkeit. Wir schwitzen jede Menge Feuchtigkeit aus, dazu kommt noch Kochen, Waschen, Wäschetrocknen, evtl. Pflanzen, Aquarien u. ä.
Auf je weniger qm sich diese Feuchtigkeit verteilen kann, desto höher ist die Luftfeuchtigkeit.

Zitat:
Ich meine mal gelesen zu haben das man fristlos kündigen kann wenn der Mieter auch eine angemessene zeit hatte die Mängel zu beseitigen.
Richtig.
Erstmal muss grundsätzlich der Mangel schriftlich angezeigt werden und
eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt werden.
Allerdings darf dann nur fristlos gekündigt werden, wenn der Gebrauch
der Mietsache nicht gewährt, vorenthalten oder behindert wird.
Aber wegen einer geringfügigen Behinderung oder Vorenthaltung gilt das nicht.

Ich sehe daher eine ausreichende Begründung für eine fristlose Kündigung
als nicht gegeben.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 23:42
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Der Schimmel wurde schriftlich angezeigt!!!

Die Tochter der Familie (jetzt 10 Monate alt) ist ständig krank, natürlich denkt man jetzt das liegt am Schimmel! Deshalb wollen sie auch so schnell wie möglich die Wohnung kündigen da es nu mehr untragbar ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 23:57
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Ist die Wohnung mit Schimmel befallen und ein Arzt stellt fest,
dass die Peson mit beginnendem Asthma erkrankt ist,
kann unabhängig der Schuldfrage fristlos gekündigt werden.
(LG Verden, 1 S 48 / 00)
Das ist jedoch ein Einzelfallentscheid.
Ein anderer Richter könnte auch anderst urteilen.
Deshalb würde ich auch dann zur 3 monatigen Kündigungsfrist raten.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 08:51
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Zitat:
Zitat von Tourix

Ich sehe daher eine ausreichende Begründung für eine fristlose Kündigung
als nicht gegeben.

Das ist richtig. Die von dem TE geschilderten Schäden reichen nicht aus um fristlos zu kündigen. Auch kann niemand fristlos kündigen wenn die Ursache des Schimmels nicht eindeutig geklärt ist.
Das Anlaufen der Fenster ist, wie Tourix schon richtig schrieb, ein deutlichen Zeichen, dass sofort gelüftet werden muss. Lüftet der Nutzer einer Wohnung dann nicht, so ist Schimmel unausweichlich.
Fenster laufen z.B. nicht nur bei kühleren Temperaturen an, sondern auch in warmen Räumen bei hoher Luftfeuchtigkeit, z.B. nach dem Duschen im Bad. Haben 3 Personen im Bad geduscht, herrscht eine extrem hohe Luftfeuchtigkeit, die sofort nach außen transportiert werden muss. Sichtbar wird das beispielsweise auch beim Beschlagen des Spiegel. Dieser beschlägt auch bei 23 Grad im Badezimmer.
Wird z.B. die Badtüre nach dem Duschen offen gelassen (Kinder tun dies oft), so verteilt sich die Feuchte in den anderen Räumen an kühleren Stellen. Da meist das Schlafzimmer nicht weit vom Bad weg ist, zieht die Feuchte dann in diesen Raum und es kann irgendwann zu schimmeln beginnen.

Schimmel um Fensterlaibungen herum ist oft ein Zeichen, dass die Fenster überwiegend gekippt werden. In der kälteren Jahreszeit ist das zu vermeiden.

Der Mieter sollte noch einmal sein Wohnverhalten überdenken.

Leichte Undichtigkeiten einer Wohnung vermeiden eher Schimmel, da sie für eine Zwangslüftung sorgen. Das Argument igreift hier also auch nicht.
Anders würde es sich verhalten wenn Feuchtigkeit durch undichte Stellen tritt.
Ein Gutachter hat doch die Wohnung besucht. Das muss doch ein Ergebnis gegeben haben.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 09:48
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Zitat:
Zitat von vico
Das ist richtig. Die von dem TE geschilderten Schäden reichen nicht aus um fristlos zu kündigen. Auch kann niemand fristlos kündigen wenn die Ursache des Schimmels nicht eindeutig geklärt ist.
Das Anlaufen der Fenster ist, wie Tourix schon richtig schrieb, ein deutlichen Zeichen, dass sofort gelüftet werden muss. Lüftet der Nutzer einer Wohnung dann nicht, so ist Schimmel unausweichlich.
Fenster laufen z.B. nicht nur bei kühleren Temperaturen an, sondern auch in warmen Räumen bei hoher Luftfeuchtigkeit, z.B. nach dem Duschen im Bad. Haben 3 Personen im Bad geduscht, herrscht eine extrem hohe Luftfeuchtigkeit, die sofort nach außen transportiert werden muss. Sichtbar wird das beispielsweise auch beim Beschlagen des Spiegel. Dieser beschlägt auch bei 23 Grad im Badezimmer.
Wird z.B. die Badtüre nach dem Duschen offen gelassen (Kinder tun dies oft), so verteilt sich die Feuchte in den anderen Räumen an kühleren Stellen. Da meist das Schlafzimmer nicht weit vom Bad weg ist, zieht die Feuchte dann in diesen Raum und es kann irgendwann zu schimmeln beginnen.

Schimmel um Fensterlaibungen herum ist oft ein Zeichen, dass die Fenster überwiegend gekippt werden. In der kälteren Jahreszeit ist das zu vermeiden.

Der Mieter sollte noch einmal sein Wohnverhalten überdenken.

Leichte Undichtigkeiten einer Wohnung vermeiden eher Schimmel, da sie für eine Zwangslüftung sorgen. Das Argument igreift hier also auch nicht.
Anders würde es sich verhalten wenn Feuchtigkeit durch undichte Stellen tritt.
Ein Gutachter hat doch die Wohnung besucht. Das muss doch ein Ergebnis gegeben haben.
Die Fenster laufen/liefen nur in besonders kalten Nächten/Tagen an! Jetzt wo es wärmer wird laufen sich ja nicht mehr an. Gelüftet wurde mehrmals täglich durch öffnen beider Fensterseiten!!!!! Die Fenster sind undicht!! Deswegen brauch man auch nicht heizen! Der Gutachter meinte es wäre keine "Dämmung" vorhanden bzw. wurde hier nicht gut gearbeitet! Der Schimmel in der Ecke zb. ist auch von draußen zu sehen, genau an dieser stelle ist die Hauswand ganz dunkel!!!
Er meinte er müsse hier irgendwelche Platten anbringen und das würde sehr teuer werden. Ich geh davon aus das es der Hausverwaltung zu teuer ist. Sie sagten ja dem Gutachter er solle da einfach etwas drüberschmieren, das sagt doch schon alles. Nachbarn meinten in Dieser Wohnung kommen und gehen die Leute, also ständiger Mietwechsel!!
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  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 10:42
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Zitat:
Zitat von Sarah101186
Die Fenster laufen/liefen nur in besonders kalten Nächten/Tagen an! Jetzt wo es wärmer wird laufen sich ja nicht mehr an. ... Die Fenster sind undicht!! Deswegen brauch man auch nicht heizen! ... Der Schimmel in der Ecke zb. ist auch von draußen zu sehen, genau an dieser stelle ist die Hauswand ganz dunkel!!!
Er meinte er müsse hier irgendwelche Platten anbringen und das würde sehr teuer werden. ..
Nachbarn meinten in Dieser Wohnung kommen und gehen die Leute, also ständiger Mietwechsel!!

Es ist normal, dass Fenster besonders in der kalten Jahreszeit anlaufen, da die Scheiben logischerweise im Winter eine andere Temperatur haben als im Sommer.
Ein Anlaufen der Fensterscheiben von innen aber ist immer ein Kondenswasserproblem. Und das kommt von einer zu hohen Luftfeuchtigkeit im I N N E N R A U M. Das kommt nicht von außen.

Und was bedeutet "man braucht zu heizen"? Heizen die Mieter nicht?

Schimmel in Raumecken ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass zu wenig oder falsch gelüftet wird. In welchem Zimmer befindet sich denn der Schimmel in der Raumecke?
Der Schimmel von außen ist wahrscheinlich eine Verfärbung aufgrund des Wetters. Meist sind das Algen oder Flechten.

Und wenn der "Gutachter" meint "er müsse hier irgendwelche Platten anbringen" oder gar streichen, dann war das kein Gutachter. Ein Gutachter ist ein Sachverständiger für Baurecht, der die Wohnung und das Haus untersucht, aber keine Arbeiten vornimmt. Dafür ist er nicht zuständig. Der Mieter möge sich schlau machen wer denn das war.

Die Mieter können darüber hinaus selbst über das Gericht einen Sachverständigen bestellen, der die Ursache feststellt. Allerdings müssen sie hier in Vorkasse gehen.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 15:14
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AW: Fristlos kündigen wegen Schimmel??

Mieter von Wohnraum sind erst dann zu einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung berechtigt, wenn Sie dem Vermieter vorher eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt haben, so der BGH in seinem Urteil vom 18. April 2007. Im entschiedenen Fall hatte die Mieterin wegen Schimmelpilzbefall die Wohnung ohne Ankündigung fristlos gekündigt. Der BGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass § 543 Abs. 3 S. 1 BGB, welcher eine Fristsetzung oder Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vorschreibt, auch für die fristlose Kündigung wegen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung gilt.

Praxistipp
Eine Fristsetzung oder Abmahnung kann ausnahmsweise z.B. dann entbehrlich sein, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht (§ 543 Abs. 3 S. 2 BGB). Dies würde im vorliegenden Fall voraussetzen, dass der Schimmelpilz überhaupt nicht beseitigt werden kann, weshalb sich eine Fristsetzung erübrigt. Ist der Schimmelbefall allerdings ohne weiteres behebbar, muss dem Vermieter vor einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.

@vico:
Zitat:
Die Mieter können darüber hinaus selbst über das Gericht einen Sachverständigen bestellen, der die Ursache feststellt. Allerdings müssen sie hier in Vorkasse gehen.
Wozu das? der Vermieter ist vorrangig in der Entlastungspflicht! Und wenn ein "Gutachter" der HV schon feststellt, dass da baulich was im Argen liegt...
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