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Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Dies ist eine Diskussion zu Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 09:54
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Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Hallo Forum,

eine Person hat etwas leichtfertig einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, sich dann aber dagegen entschieden.
Der Vermieter bestand auf Erfüllung, also wurden 3 Monate Miete + NK gezahlt.
Es wurde weder ein Wohnungsschlüssel übergeben noch das Haus jemals betreten (ausser bei der Erstbesichtigung). Es ist also keinerlei Verbrauch entstanden.
Ein Teil der Nebenkosten kann vermutlich zurückerwartet werden.
Der Mietvertrag endete am 15.11.2011 - bisher liegt keinerlei Nachricht vom Vermieter vor, auf zwei Anschreiben hat er nicht reagiert.
Fragen:
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Sollte dem Vermieter eine Frist gesetzt werden?

Vielen Dank!

Harry
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 10:51
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AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des, für das Haus üblichen, Abrechnungszeitraums erfolgen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 13:00
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AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Wie ist die Tatsache zu werten, dass keine Schlüsselübergabe erfolgte? Die Wohnung also nicht nutzbar war?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 13:05
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AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Wie ist die Tatsache zu werten, dass keine Schlüsselübergabe erfolgte? Die Wohnung also nicht nutzbar war?
Dann sind dennoch die anteiligen Betriebskosten zu übernehmen. Der Nichtverbrauch wird in der Abrechnung berücksichtigt.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 13:16
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AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Zitat:
Wie ist die Tatsache zu werten, dass keine Schlüsselübergabe erfolgte? Die Wohnung also nicht nutzbar war?
es ist wohl davon auszugehen, dass die mieterin in annahmeverzug war bzw. die annahme verweigert hat, da sie die wohnung dann ja doch nicht haben wollte.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 14:23
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AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt

Zitat:
Es wurde weder ein Wohnungsschlüssel übergeben noch das Haus jemals betreten (ausser bei der Erstbesichtigung). Es ist also keinerlei Verbrauch entstanden.
Der Mieter war nicht in der Lage, die Wohnung zu betreten und hat auch keinen Verbrauch verursacht. Somit trägt er keine Verbrauchskosten sondern nur die Kaltmiete aus dem Mietvertrag und die Grundkosten für z.B. Zählermiete, Heizung usw.

Der Abrechnungsmodus wurde bereits genannt.
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