Dies ist eine Diskussion zu Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt eine Person hat etwas leichtfertig einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, sich dann aber dagegen entschieden. Der Vermieter bestand auf Erfüllung, also wurden 3 Monate Miete + NK gezahlt. Es wurde weder ein Wohnungsschlüssel übergeben noch das Haus jemals betreten (ausser bei der Erstbesichtigung). Es ist also keinerlei Verbrauch entstanden. Ein Teil der Nebenkosten kann vermutlich zurückerwartet werden. Der Mietvertrag endete am 15.11.2011 - bisher liegt keinerlei Nachricht vom Vermieter vor, auf zwei Anschreiben hat er nicht reagiert. Fragen: Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen? Sollte dem Vermieter eine Frist gesetzt werden? Vielen Dank! Harry |
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| AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des, für das Haus üblichen, Abrechnungszeitraums erfolgen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt Wie ist die Tatsache zu werten, dass keine Schlüsselübergabe erfolgte? Die Wohnung also nicht nutzbar war? |
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| AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt Zitat:
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| AW: Frist für Nebenkostenabrchnung - Wohnung nie genutzt Zitat:
Der Abrechnungsmodus wurde bereits genannt. |
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